Anhang zur Konzernrechnung
1. Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1. Konzernrechnung
Die Konzernrechnung der MCH Group basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31. Dezember 2023 und wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert. Sie ist in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes erstellt worden und erfüllt damit die Richtlinien der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) im Segment «Swiss Reporting Standard». Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns («true and fair view») und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Einzelbewertung für Aktiven und Verbindlichkeiten und auf historischen Anschaffungskosten.
1.2. Konsolidierungsgrundsätze
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der MCH Group AG sowie aller Konzerngesellschaften unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält oder welche von der MCH Group AG auf andere Weise kontrolliert werden, werden voll konsolidiert. Auch falls die MCH Group AG weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann ggf. eine Kontrolle vorliegen. Dabei werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt zwischen 20 % und unter 50 % der Stimmrechte hält und welche von der MCH Group AG nicht kontrolliert werden, werden nach der Equity-Methode einbezogen. Dabei wird der Anteil am Eigenkapital unter der Position «Finanzanlagen» in der Konzernrechnung ausgewiesen. Das anteilige Jahresergebnis wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung im «Ergebnis von assoziierten Organisationen» ausgewiesen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt weniger als 20 % der Stimmrechte hält, werden in der konsolidierten Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigung eingesetzt.
Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle durch die MCH Group. Auf den Erwerbszeitpunkt werden Aktiven und Passiven der erworbenen Gesellschaft zu aktuellen Werten bewertet. Eine nach dieser Neubewertung verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital der erworbenen Gesellschaft wird als Goodwill resp. als negativer Goodwill direkt den Gewinnreserven belastet bzw. gutgeschrieben. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust aus Veräusserung von Beteiligungen zu ermitteln. Im Eigenkapitalnachweis wird diese Transaktion in einer separaten Zeile dargestellt. Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.
Bei der Vollkonsolidierung werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. Allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Gewinn der konsolidierten Gesellschaften werden getrennt in der Konzern-Bilanz bzw. in der Konzern-Erfolgsrechnung ausgewiesen. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen und Beziehungen wie auch Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Bei Veräusserung von Aktien an Minderheitsaktionären wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem verkauften anteiligen Buchwert der Nettoaktiven über die Gewinnreserven verbucht. Bei Zukäufen von Aktien von Minderheitsaktionären wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem gekauften anteiligen Buchwert der Nettoaktiven über die Gewinnreserven verbucht.
1.3. Fremdwährungsumrechnung
Jahresrechnungen von konsolidierten Gesellschaften in fremden Währungen werden wie folgt umgerechnet: Umlaufvermögen, Anlagevermögen und Fremdkapital zu Jahresendkursen (Stichtagskurs); Eigenkapital zu historischen Kursen. Die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die dabei anfallenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht.
Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskurs-Methode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Effekte aus den Fremdwährungsanpassungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Unrealisierte Kursgewinne werden ebenfalls erfolgswirksam gebucht.
Transaktionen in fremder Währung werden zum offiziellen Durchschnittskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung des entsprechenden Monats umgerechnet.
1.4. Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Jahresrechnung wird nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung erstellt. Dementsprechend werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen erfasst, wenn sie anfallen und nicht, wenn flüssige Mittel oder ein Zahlungsmitteläquivalent eingehen oder bezahlt werden. Das heisst unter anderem, dass Aufwand und Ertrag periodengerecht abgegrenzt und erfasst werden.
Bei allen Aktiven wird per Jahresende geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt (Wertbeeinträchtigung). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigungen dem Periodenergebnis belastet werden.
1.4.1. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Postcheck- und Bankguthaben sowie kurzfristige Festgeldanlagen (Restlaufzeit unter 90 Tage). Sie werden zu Nominalwerten bewertet.
1.4.2. Wertschriften
Wertschriften, welche kurzfristig und zu Handelszwecken gehalten werden, werden im Umlaufvermögen ausgewiesen und sind zu aktuellen Werten zu bewerten. Liegt kein aktueller Wert vor, sind sie höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigung zu bewerten. Die Anpassung erfolgt über die Erfolgsrechnung.
1.4.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Delkredere
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen (=Delkredere) bewertet. Es sind zuerst Einzelwertberichtigungen auf wesentlichen Positionen anzusetzen. Der restliche Bestand an Forderungen wird mittels folgender auf Erfahrungswerten basierender Grundlage ohne Berücksichtigung des Herkunftslands wie folgt wertberichtigt:
1.4.4. Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellkosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Netto-Marktwert, ist eine Wertberichtigung (Aufwand) in der Höhe dieser Betragsdifferenz vorzunehmen. Dieser Wert wird mittels des aktuellen Marktpreises auf dem Absatzmarkt bestimmt. Gewährte Skonti werden als Anschaffungspreisminderungen vom Warenaufwand in Abzug gebracht. Die Folgebewertung erfolgt gemäss der Durchschnittsmethode (Kostenfolgeverfahren).
1.4.5. Angefangene Arbeiten
Angefangene Arbeiten sind langfristige und/oder periodenübergreifende Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau oder Standbau, die gemäss der «Completed Contract»-Methode ermittelt und bewertet werden, da die Voraussetzungen für die «Percentage of Completion»-Methode nicht kumulativ erfüllt sind. Die angefallenen Auftragsaufwendungen werden während der Fertigungsdauer als angefangene Arbeiten aktiviert. Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird oder bei mehrtägigen Veranstaltungen am letzten Tag der Veranstaltung. Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden erfolgsneutral bilanziert. Sie werden mit den entsprechenden langfristigen Aufträgen, für welche die Anzahlung geleistet worden ist, verrechnet, sofern kein Rückforderungsrecht besteht. Ansonsten werden sie als Verbindlichkeit ausgewiesen.
1.4.6. Sonstige Forderungen und Aktivdarlehen
Die sonstigen Forderungen (inkl. Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen) und Aktivdarlehen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
1.4.7. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Grundsätzen, die für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gelten, bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden sowohl die im Berichtsjahr verbuchten Dritt- und Eigenleistungen für Messen und Veranstaltungen (mit Ausnahme der angefangenen Arbeiten des Baus und Standbaus) des Folgejahres als auch die noch nicht fakturierten Umsätze des Berichtsjahres abgegrenzt.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die Abgrenzungen verbucht, die sich aus bereits fakturierten Erträgen aus Messen, Veranstaltungen, Events des Folgejahres zusammensetzen sowie noch nicht erhaltenen Lieferantenrechnungen, die sich aufgrund von bereits erhaltenen Gütern bzw. Dienstleistungen ergeben. Zudem werden die Abgrenzungen für laufende Ertragssteuern unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
1.4.8. Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert und unter Berücksichtigung der planmässigen linearen Abschreibungen und einer allfälligen Wertbeeinträchtigung bewertet. Wenn sich die Faktoren, welche zu einer früheren Wertbeeinträchtigung geführt haben, massgeblich verbessern, wird die Wertbeeinträchtigung mittels einer Wertaufholung teilweise oder ganz aufgehoben.
Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt ab dem ersten Tag der Nutzung. Anlagen im Bau werden dementsprechend nicht abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer entspricht der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und beträgt für:
Falls festgestellt wird, dass die Nutzungsdauer des Anlageguts insbesondere auf Grund des technischen Fortschritts, des Zustands des Guts oder des Markts ändert, wird der Restbuchwert des Anlageguts über die neu vorgesehene Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Begleitende Eigenleistungen auf Investitionen im Sachanlagevermögen werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.
Zinsaufwendungen werden während der Bauphase einer Sachanlage als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
1.4.9. Immaterielle Anlagen
Immaterielle Werte sind nicht-monetär und ohne physische Existenz. Erworbene immaterielle Werte werden unter Verwendung folgender Kategorien bilanziert (inkl. betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer):
Selbst erarbeitete immaterielle Werte (Messen, Veranstaltungen, Software oder sonstige immateriellen Werte) werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.
1.4.10. Verbindlichkeiten und Passivdarlehen
Verbindlichkeiten und Passivdarlehen werden zum jeweiligen Nominalwert passiviert. Eine Verbindlichkeit oder ein Passivdarlehen wird als kurzfristig betrachtet, wenn sie:
- innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen ist, oder
- ihretwegen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
- sie für Handelszwecke gehalten wird
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind langfristig.
1.4.11. Rückstellungen
Zur Abdeckung aller im Bilanzierungszeitpunkt erkennbaren Risiken und Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen werden dann bilanziert, wenn eine wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) zurückzuführen ist und die Höhe der Verpflichtung geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem erwarteten Mittelabfluss zur Deckung der Verpflichtung. Diese entsprechende Rückstellungshöhe wird jedes Jahr neu beurteilt.
Die Höhe der Rückstellung wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit sowie aufgrund von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen bestimmt, sofern diese zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen.
Drohende Verluste aus Messen und Veranstaltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst und der die Wertberichtigung der aktivierten Kosten übersteigende Teil in den Rückstellungen ausgewiesen.
Ein nach dem Bilanzstichtag verpflichtendes Ereignis hat Einfluss auf die Rückstellungen, wenn deutlich wird, dass der Ursprung des Ereignisses zeitlich vor dem Bilanzstichtag lag.
1.4.12. Goodwill
Bei einer Akquisition werden die übernommenen Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet. Der Überschuss der Erwerbskosten über die neu bewerteten Nettoaktiven entspricht dem Goodwill. Dieser wird im Zeitpunkt des Erwerbs direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Gemäss Swiss GAAP FER ist dies zulässig, sofern die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und einer theoretischen Amortisation auf das Eigenkapital und den Goodwill im Eigenkapitalnachweis und im Anhang separat dargestellt werden. Der Goodwill wird theoretisch auf 5 Jahre abgeschrieben. Falls eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills vorliegt, wird diese im Anhang dargestellt. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
1.4.13. Eigene Aktien
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und im Eigenkapital als separater Abzugsposten ausgewiesen. Es findet keine Folgebewertung statt. Werden eigene Aktien veräussert, erfolgt dies zum gleitenden Durchschnittspreis. Ein realisierter Mehr- bzw. Minderwert wird erfolgsneutral den Kapitalreserven gutgeschrieben oder belastet.
1.4.14. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald es sich um eine Absicherung von Cash-Flows Hedge oder Fair-Value Hedges handelt und die Definition eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit erfüllt.
Betriebswirtschaftlich begründete derivative Finanzinstrumente ohne direkten Zusammenhang mit einem Cash-Flow werden nicht in der Bilanz erfasst. Sie werden im Anhang offengelegt mit dem Haltezweck «ohne Absicherung».
1.4.15. Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Mit Ausnahme von MC2 befinden sich die wichtigsten Gesellschaften in der Schweiz, wo die Personalvorsorge über eine rechtlich selbständige Stiftung abgewickelt wird. Im Ausland werden nur vereinzelt Vorsorgepläne geführt. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Vorsorgepläne für den Konzern werden auf den Bilanzstichtag berechnet.
Ein sich aus Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst. Die Aktivierung eines weiteren wirtschaftlichen Nutzens (aus einer Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) ist weder beabsichtigt, noch sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen erfüllt ist.
1.4.16. Anteilsbasierte Vergütungen
Für die erweiterte Geschäftsleitung (Group Management Team), sowie einzelne berechtigte Personen welche vom Verwaltungsrat definiert werden, besteht ein Long Term Incentive Plan (LTIP). Die Planteilnehmenden erhalten zu Beginn der Planperiode von drei Jahren eine definierte Anzahl von Perfomance Share Units (PSU) zugeteilt, welche auf die Erdienungsperioden verteilt werden. Der Aufwand wird proportional zur Dauer der Erdienungsperioden als Personalaufwand verbucht. Nach Ablauf der jeweiligen Erdienungsperiode werden den Planteilnehmenden je nach Zielerreichung pro zugeteilte PSU eine gewisse Anzahl Aktien übertragen. Pro PSU können zwischen null und 1.5 Aktien zugeteilt werden.
Die Bewertung der PSU wird zu Beginn der jeweiligen Planperiode zum Schluss-Aktienkurs der MCH-Aktie am Zuteilungstag vorgenommen. Die Erfassung des Personalaufwandes für die laufenden Planperioden basiert jeweils auf dem Zielerreichungsgrad, der auf Basis der aktuellen Ist-, Budget-, Hochschätzungs- und Mittelfristplanzahlen berechnet wird.
Die Aktien sind für den Planteilnehmer nach der Übertragung frei verfügbar und unterliegen keiner Sperrfrist.
1.4.17. Betriebsertrag
Die MCH Group erzielt ihren Umsatz mit Messen, Events, Veranstaltungen sowie mit Bau- und Standbauprojekten.
Die Umsätze und die zusammenhängenden Aufwendungen für Messen, Events und Veranstaltungen werden zu jenem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird. Massgebend für die erfolgswirksame Erfassung ist der letzte Tag der Messe, des Events oder der Veranstaltung.
Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.
Geleistete Anzahlungen von Kunden oder an Lieferanten für Projekte der kommenden Geschäftsjahre werden für Messen, Events, Veranstaltungen abgegrenzt und für Bau- und Standbauprojekte als angefangene Arbeiten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei abgesagten Projekten (Bau und Standbau) gilt in der Regel der Absagezeitpunkt des Projektes als Realisationszeitpunkt und es müssen die diesbezüglichen Vertragsmodalitäten berücksichtigt werden. Wenn in Ausnahmefällen spezielle Rückzahlungs- und Absagemodalitäten ausgehandelt werden, gilt der Zeitpunkt der Einigung/Unterzeichnung der Rückzahlungs- und Absagemodalitäten als Realisierungszeitpunkt.
Bei abgesagten Messen, Events oder Veranstaltungen erfolgt die Gewinnrealisation wie folgt:
- Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen ohne Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt nach der Einigung mit den Kunden über die Rückzahlungs- und Absagemodalitäten, sofern nicht die Regelung gemäss dem Vertrag angewendet wird - Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen mit Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung der aufgelaufenen Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Absage der Messe, des Events oder der Veranstaltung über den Betriebsaufwand. Die erfolgswirksame Erfassung der Versicherungsleistungen erfolgt entweder nach der definitiven Zahlungszusage der Versicherungsgesellschaft oder wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen der Versicherung erfolgen werden.
1.4.18. Laufende und latente Ertragssteuern
Bei der Verbuchung von aktuellen und zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen wird zwischen der Ermittlung laufender und latenter Ertragssteuern unterschieden.
Die laufenden Ertragssteuern werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften berechnet und als Aufwand ausgewiesen. Die Abgrenzung der laufenden Ertragssteuern erfolgt unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die latenten Steuern entstehen aus den Bewertungsdifferenzen zwischen den Konzernwerten und den steuerlich massgebenden Werten und werden entsprechend abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt grundsätzlich alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen. Die Berechnung der abzugrenzenden latenten Ertragssteuern erfolgt aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Steuersätze. Latente Steuerguthaben auf zeitlichen Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Auf die Aktivierung von latenten Steuerguthaben aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird verzichtet. Der Ausweis von latenten Steuerguthaben erfolgt in den Finanzanlagen, derjenige von latenten Steuerschulden in den langfristigen Rückstellungen.
1.4.19. Staatliche Zuwendungen (Subventionen)
Im Rahmen des Projektes «Neubau Messe Basel» wurden von der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie Stadt Zürich) verschiedene Subventionen gewährt (u.a. Investitionsbeiträge à-fonds-perdu). Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Geschäftsjahr 2012 vom Kanton Basel-Stadt ein grundpfandgesichertes, nicht rückzahlbares Darlehen von CHF 50.0 Mio. als Finanzierungsbeitrag à-fonds-perdu erhalten, das mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Verpflichtung der Weiterführung des Betriebes des Congress Center Basel (CCB) über 20 Jahre ausgestaltet wurde. Unter Bauten wurde ein Anschaffungswert in gleicher Höhe wie das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen ausgeschieden. Jährlich wird der entsprechende Gebäudeteil um CHF 2.5 Mio. abgeschrieben und demgegenüber wird gleichzeitig das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen um CHF 2.5 Mio. reduziert und als anderer betrieblicher Ertrag erfasst.
1.4.20. Transaktionen mit nahestehenden Personen
Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der MCH Group ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt ihrerseits von denselben nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als Nahestehende.
Die MCH Group versteht folgende Personen oder Organisation als Nahestehende:
- Verwaltungsräte, Mitglieder des Executive Board oder Geschäftsleitungsmitglieder.
- Organisationen, an denen die MCH Group massgeblich beteiligt ist.
- Anteilsinhaber der berichterstattenden Organisation, welche direkt oder indirekt, allein oder zusammen mit anderen einen Stimmrechtsanteil von über 20 % ausüben.
- Organisationen, welche von nahestehenden Personen kontrolliert werden.
- Vorsorgeeinrichtungen.
Folgende Personen oder Organisation gelten nicht als Nahestehende, sofern nicht weitere Gründe auf einen massgeblichen Einfluss hinweisen:
- zwei Organisationen, nur weil sie gemeinsame Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieder haben.
- Öffentliche Hand.
- Gewerkschaften, Behörden und öffentliche Monopolbetriebe.
- Einzelne Kunden oder Lieferanten mit enger oder dominierender Beziehung.
- Versicherungen und Banken im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit Kunden.
Transaktionen mit nahestehenden Personen werden unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips separat ausgewiesen.
1.4.21. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Die Wahrscheinlichkeit und Höhe von Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen werden am Bilanzstichtag beurteilt, entsprechend bewertet und im Anhang offengelegt.
1.5. Sonstiges
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben scheinbare Differenzen ergeben.
2. Flüssige Mittel
3. Forderungen
3.1. Forderungen aus Lieferung und Leistung
3.2. Sonstige kurzfristige Forderungen
Zum Berichtsdatum unterliegen CHF 1.0 Mio. einer Eigentumsbeschränkung (Vorjahr: keine).
4. Vorräte und angefangene Arbeiten
5. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Die Höhe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen wird vornehmlich durch den Messezyklus beeinflusst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden Kosten in der Höhe von CHF 9.4 Mio. (Vorjahr CHF 9.5 Mio.) unter der Position «Messen und Veranstaltungen» aktiviert. Davon waren CHF 5.1 Mio. Eigenleistungen (Vorjahr CHF 3.8 Mio.)
Die Position «Vorausfakturierte Leistungen für Messen und Veranstaltungen» beinhaltet vorausfakturierte Leistungen für Messen und Veranstaltungen in der Schweiz 2024, sowie den Art-Kunstmessen 2024.
6. Sachanlagen
In Übereinstimmung mit dem Grossratsbeschluss vom 12.03.2008 betreffend des Finanzierungskonzepts des Neubaus Messe Basel (vormals Messezentrum Basel 2012) wurde als Sicherstellung des grundpfandgesicherten, nicht rückzahlbaren Darlehens über CHF 50.0 Mio., welches die MCH Messe Schweiz (Basel) AG als Finanzierungsbeitrag (à fonds perdu) erhalten hat, ein Namensschuldbrief in gleicher Höhe zu Lasten des Gebäudes Congress Center Basel erstellt.
Die MCH Group verfügt über keine unbebauten Grundstücke. Die Anlagekategorie «Bebaute Grundstücke» beinhaltet ausschliesslich bebaute Grundstücke. Die Anlagekategorie «Bauten» beinhaltet sämtliche Gebäude sowie fest mit den Gebäuden verbundene Installationen.
Im Berichtsjahr hat die Stadt Zürich von ihrem Vorkaufsrecht für die Veranstaltungsstätte Theater 11 in Zürich Gebrauch gemacht. Der Verkaufspreis belief sich auf CHF 2.6 Mio. Der Verkaufspreis wurde mit den bestehenden Darlehen gegenüber dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich in Höhe von CHF 2.1 Mio. verrechnet. Im Zuge dieser Transaktion wurde der Erneuerungsfonds für das Theater 11 mit den einbezahlten Beträgen in Höhe von CHF 2.3 Mio. den neuen Eigentümern übergeben.
Die MCH Group führt jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit ihrer Messehallen durch. Dabei wird der aktuelle Buchwert der Messehallen dem erzielbaren Wert (Nutzwert) gegenübergestellt. Der Nutzwert wird auf der Basis der geschätzten zukünftigen Geldflüsse berechnet. Die zukünftigen Geldflüsse wiederum basieren auf den geschätzten zukünftigen und diskontierten Umsätzen und Aufwendungen. Die Nutzwerte der Messehallen in Basel und Zürich werden auf der Basis der erzielbaren Hallenvermietungserträge berechnet.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden aufgrund der damals geringer eingeschätzten zukünftigen Ertragserwartungen im nationalen Messegeschäft Wertberichtigungen auf den Messehallen in Basel und Zürich vorgenommen. In den Jahren 2019 bis 2022 hatten sich die Einschätzungen diesbezüglich nicht geändert.
Aufgrund der höheren zukünftigen Ertragserwartungen im Berichtsjahr für die Messehallen in Zürich ergibt sich zum 31.12.2023 ein höherer Nutzwert für die Messehallen in Zürich. Daraus leitet sich eine Wertaufholung von CHF 4.5 Mio. (Vorjahr: keine) ab. Für den handelsrechtlichen Abschluss wurde keine Wertaufholung verbucht, was zu latenten Steueraufwendungen im Berichtsjahr in Höhe von CHF 0.8 Mio. führt (Vorjahr: keine).
Für die Messehallen in Basel ergibt sich im Berichtsjahr keine Wertaufholung oder Wertbeeinträchtigung (Vorjahr: keine).
7. Finanzanlagen
In den Vereinigten Staaten wurden aufgrund der positiven Zukunftsaussichten im Vorjahr erstmals latente Steuerguthaben auf zeitlich befristete Differenzen in Höhe von CHF 8.1 Mio. aktiviert. Aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs in den Vereinigten Staaten wurden CHF 2.3 Mio. latente Steuerguthaben im Berichtsjahr aufgelöst, was zu einem entsprechenden latenten Steueraufwand führt (Vorjahr: latenter Steuerertrag)
8. Immaterielle Anlagen
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Investitionen in Digitalisierungsprojekte von CHF 3.2 Mio. (Vorjahr 16.6 Mio.) sowie allgemeine Modernisierungen und Erweiterungen von CHF 2.5 Mio. (Vorjahr CHF 1.4 Mio.).
Im Vorjahr wurden aufgegebene Digitalisierungsprojekte in der Höhe von CHF 9.3 Mio. ausserordentlich abgeschrieben.
9. Finanzverbindlichkeiten
Die Nettoverschuldung (kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) hat sich auf CHF 66.0 Mio. (Vorjahr CHF 84.6 Mio.) reduziert.
Im Rahmen einer Finanzierung der MCH Group wurde im Jahr 2018 eine CHF Anleihe (Bond) von CHF 100 Mio. aufgenommen mit einer Laufzeit vom 16.05.2018 bis 16.05.2023 (5 Jahre) und einem Coupon von 1.875 %. Im Berichtsjahr wurden Anteile in der Höhe von CHF 3.1 Mio. vorzeitig zurückgekauft (Vorjahr CHF 0.4 Mio.). Die Anleihe wurde am 16.05.2023 vollständig zurückbezahlt.
10. Rückstellungen
Aufgrund der Beendigung eines Mietverhältnisses sind Rückbaumassnahmen vertraglich geschuldet, die u.a. die Entsorgung von eingebrachtem Material umfassen. Der Umfang der Rückstellung wurde im Berichtsjahr auf CHF 5.0 Mio. erhöht (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.) und als kurzfristig ausgewiesen.
Die Rückstellung betreffend Erneuerungsfonds Theater 11 wurde jährlich um CHF 0.2 Mio. zuzüglich der indexierten Teuerung alimentiert. Aus diesem Fonds werden Erneuerungsarbeiten am Theater 11 finanziert. Mit dem Verkauf des Theater 11 im Berichtsjahr wurden Mittel aus dem Erneuerungsfonds an die neue Inhaberin übertragen. Weitere Details zur Transaktion sind im Anhang unter 6 erläutert.
Für zeitlich befristete Differenzen zwischen dem steuerlichen Abschluss der Einzelgesellschaft und dem Abschluss nach Swiss GAAP FER aus der Wertaufholung der Messehalle in Zürich wurden latente Steuern in Höhe von CHF 0.8 Mio. passiviert (Vorjahr: keine).
Bei den Rückforderungen handelt es sich um Rückstellungen für Steuerrisiken von CHF 1.5 Mio. (Vorjahr CHF 1.5 Mio.) und um Gewährleistungsgarantien aus dem Projektgeschäft des Geschäftsbereichs Experience Marketing von CHF 0.4 Mio. (Vorjahr CHF 0.6 Mio.). Im Berichtsjahr konnten Gewährleistungsgarantien in der Höhe von CHF 0.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.9 Mio.) aufgelöst werden.
In der Berichtsperiode wurden Rückstellungen in der Höhe von CHF 0.3 Mio. verwendet für Rechtsverfahren in der Schweiz und in Deutschland, welche im Vorjahr gebildet wurden.
11. Eigene Aktien
Zum Zweck zukünftiger Vergütungen an die Geschäftsleitung zeichnete die MCH Group AG im Vorjahr 125'000 eigene Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung zum Ausgabepreis von CHF 4.75 pro Aktie. Die der MCH Group AG zustehenden Bezugsrechte wurden vollständig ausgeübt.
12. Andere betriebliche Erträge
In den Vereinigten Staaten wurden die erhaltenen «Paycheck Protection Program (PPP)»-Darlehen, die in direktem Zusammenhang mit der Deckung der durch die Covid–19-Pandemie entstandenen operativen Kosten standen, aufgrund der lokalen Bestimmungen in Höhe von USD 2.2 Mio. (CHF 1.9 Mio.) (im Vorjahr USD 0.3 Mio., CHF 0.3 Mio.) bedingungslos erlassen.
Im Vorjahr wurden Versicherungsentschädigungen von CHF 10.8 Mio., sowie CHF 5.8 Mio. aus einem Darlehenserlass des Kantons Basel-Stadt vereinnahmt.
Die Positionen «Forderungsverzicht auf Darlehen» (Berichtsjahr: keine, Vorjahr: CHF 5.8 Mio.) und «Staatliche Covid–19 Entschädigungen USA» (Berichtsjahr: CHF 2.0 Mio, Vorjahr CHF 0.3 Mio.) sind nicht liquiditätswirksam. Sie werden in der konsolidierten Geldflussrechnung in der Position «Sonstige nicht liquiditätswirksame Transaktionen» im Nettogeldfluss aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
13. Segmentberichterstattung
Die Segmenterlöse und -ergebnisse der Geschäftsbereiche werden vor Konsolidierung dargestellt. Der Geschäftsbereich «Community Platforms» umfasst die Erträge und Ergebnisse der verschiedenen physischen, hybriden und digitalen Plattformen sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der Einheiten «Art & Art Related Industries» und «Exhibitions & Events». Der Geschäftsbereich «Experience Marketing» beinhaltet Strategie, Kreation und Umsetzung von Experience Marketing Dienstleistungen der «Live Marketing Solutions» mit den Marken MCH Global, Expomobilia und MC2. Der Geschäftsbereich «Venues» wurde im Berichtsjahr in den Geschäftsbereich «Community Platforms» integriert. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte in diesen Geschäftsbereich addiert. «Corporate Functions» umfasst Corporate IT, Corporate Finance, Corporate Procurement, Legal Department, Risk Management & Compliance, Corporate HR, Corporate Communications, Group Strategy & Sustainability und Konsolidierungseffekte.
Die Betriebserträge nach geographischen Märkten werden nach Konsolidierung dargestellt und beziehen sich somit rein auf Drittumsätze.
14. Personal und Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Kurzarbeitsentschädigungen von CHF 1.1 Mio. (Vorjahr CHF 0.3 Mio.) enthalten, wovon alles vereinnahmt wurde. Die Kurzarbeitsentschädigung im Berichtsjahr sind Nachzahlungen für Ansprüche aus Vorjahren, welche aus einem Bundesgerichtsentscheid in der Schweiz zurückzuführen sind. Der Personalaufwand vor Kurzarbeitsentschädigung belief sich auf CHF 124.6 Mio. (Vorjahr CHF 115.5 Mio.).
Für verschiedene Dienstleistungen werden zusätzlich Aushilfen als Kassiere, Garderobieren, Sicherheitspersonal, Büroaushilfen usw. angestellt.
15. Anteilsbasierte Vergütungen
Für PSUs aus dem LTIP 2022–2024 wurden drei Erdienungsperioden festgelegt. Sie enden wie folgt:
- Am 1. Jahrestag des Zuteilungsdatums für ein Drittel der gewährten PSUs.
- Am 2. Jahrestag des Zuteilungsdatums für ein weiteres Drittel der gewährten PSUs.
- Am 3. Jahrestag des Zuteilungsdatums für das letzte Drittel der gewährten PSUs.
Für PSUs aus dem LTIP 2023–2025 wurden zwei Erdienungsperioden festgelegt. Sie enden wie folgt:
- Am 2. Jahrestag des Zuteilungsdatums für ein Drittel der gewährten PSUs;
- Am 3. Jahrestag des Zuteilungsdatums für zwei Drittel der gewährten PSUs.
Für die laufenden Planperioden wurde folgender Personalaufwand, inkl. Sozialversicherungsleistungen, erfasst:
Im Berichtsjahr erfolgten Übertragungen von insgesamt 46'028 Aktien an die Planteilnehmenden (Vorjahr: keine).
16. Finanzergebnis
Beim Zinsaufwand (Kapitalzinsen) handelt es sich um die Finanzierungskosten für die betrieblichen Darlehen sowie diverse andere Zinsaufwendungen.
17. Steuern
Aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs in den Vereinigten Staaten sind latente Steuerguthaben auf zeitliche Differenzen in der Höhe von CHF 5.8 Mio. aktiviert (Vorjahr CHF 8.1 Mio.). Die Abnahme führt im Berichtsjahr zu einem latenten Steueraufwand. Auf eine Aktivierung der latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen wird verzichtet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Einfluss aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen: Weist aus, wie hoch der Einfluss von steuerlichen Verlustvorträgen auf den Ertragssteueraufwand gewesen wäre, wenn diese aktiviert worden wären. Die theoretische Aktivierung beinhaltet dabei Bildungen und Verfall von steuerlichen Verlustvorträgen.
Einfluss aus der Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge: Weist aus wie viel höher der Ertragssteueraufwand gewesen wäre, wenn keine steuerlichen Verlustvorträge hätten geltend gemacht werden können.
18. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie errechnet sich aus dem den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren konsolidierten Jahresergebnis nach Steuern, dividiert durch die Anzahl durchschnittlich zeitgewichteter ausstehender Aktien.
19. Goodwill
Gemäss den Konsolidierungsgrundsätzen verrechnet die MCH Group den erworbenen Goodwill im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bzw. im Erwerbszeitpunkt direkt mit dem Eigenkapital.
Der theoretische Nettobuchwert des Goodwills setzt sich zusammen aus der akquirierten Gesellschaft Digital Festival AG (fusioniert mit der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG per 01.01.2022).
Bei Aktivierung des Goodwills und unter Annahme einer 5-jährigen Amortisationszeit hätten sich folgende Werte ergeben:
20. Personalvorsorge
Die MCH verfügt über verschiedene Vorsorgeeinrichtungen und -pläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen in den entsprechenden Ländern richten. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Über- und Unterdeckungen bzw. den dem Arbeitgeber zuzuordnenden wirtschaftlichen Anteil:
Unter der Position «Vorsorgepläne mit Überdeckung» ist die Vorsorgeeinrichtung der MCH Group, Schweiz, abgebildet. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Stiftung, in deren Stiftungsrat Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind. Die Vorsorgeeinrichtung führt die berufliche Vorsorge für die Schweizer Gesellschaften in eigener Verantwortung im Beitragsprimat durch. Die Leistungen werden auf der Grundlage der vorhandenen Altersguthaben festgesetzt. Sie hängen somit von den bezahlten Beiträgen, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und den Einkäufen ab, jeweils inklusive Verzinsung. Die Finanzierung erfolgt durch reglementarisch festgelegte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung nach Abzug der Wertschwankungsreserven. Zum Ende des Berichtsjahres ergibt sich eine Überdeckung von CHF 47.0 Mio. (Vorjahr CHF 42.0 Mio.). Diese Überdeckung steht vollumfänglich den Destinatären der Vorsorgeeinrichtung zu, weshalb kein wirtschaftlicher Anteil aktiviert wird.
Unter den «Vorsorgeplänen ohne Über-/Unterdeckung» sind beitragsorientierte Sparpläne in den USA (401k) abgebildet. Bei diesen Plänen gibt es keine Über- oder Unterdeckungen. Entsprechend sind keine wirtschaftlichen Anteile in der Bilanz aktiviert oder passiviert.
Der Totalbestand der Arbeitgeberbeitragsreserve im Berichtsjahr beträgt CHF 0.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.7 Mio.).
21. Nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
22. Derivative Finanzinstrumente
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wurden im Berichtsjahr Termingeschäfte ohne Absicherungszweck abgeschlossen (Vorjahr: keine)
23. Beteiligungen an Tochtergesellschaften
23.1. Liste der Beteiligungen per 31.12.2023
Die Gesellschaft Art Events Singapore PTE Ltd. hat ihren Abschlussstichtag jeweils per 30. Juni. Alle anderen Gesellschaften im Konzern haben Ihren Abschlussstichtag per 31. Dezember.
23.2. Veränderungen des Konsolidierungskreises
Die MCH Messe Schweiz (Zürich) AG hat rückwirkend per 1. Januar 2022 ihre Schwestergesellschaft Digital Festival AG absorbiert.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 17. Januar 2022 eine Minderheitsbeteiligung von 15 % an der Art Events Singapore Pte. Ltd. zu einem Preis von USD 0.3 Mio.
Die MCH Group AG hat am 16. März 2022 die Gesellschaft MCH Digital Ventures AG mit Sitz in Zürich gegründet. Per 30. August 2022 wurde die Gesellschaft in Arcual AG umbenannt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hält die MCH Group AG 68.1 % der Beteiligungsrechte (Vorjahr: 67.5 %).
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat am 30. März 2022 die Gesellschaft MCH Group France SAS mit Sitz in Paris, Frankreich gegründet. Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hält 100 % der Beteiligungsrechte.
Die Arcual AG hat am 2. September 2022 die Gesellschaft Arcual Limited mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich gegründet. Die Arcual AG hält 100 % der Beteiligungsrechte.
Die Arcual AG hat am 12. Oktober 2022 die Gesellschaft Arcual GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland gegründet. Die Arcual AG hält 100 % der Beteiligungsrechte.
Die MCH Group AG hat am 20. Februar 2023 die Gesellschaft MCH Group Japan KK mit Sitz in Tokio, Japan gegründet. Die MCH Group AG hält 100 % der Beteiligungsrechte.
Die MCH Group AG hat am 22. März 2023 die Gesellschaft MCH Group Netherlands B.V mit Sitz in Amsterdam, Niederlande gegründet. Die MCH Group AG hält 100 % der Beteiligungsrechte.
Die sich bereits im Vorjahr in Liquidation befindende Design Miami Basel AG, in Liquidation wurde im November 2023 formal aus dem Handelsregister gelöscht.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 23. Juni 2022 weitere Anteile an der Gesellschaft Masterpiece London Ltd. in der Höhe von 31.5 % zu einem Preis von GBP 59. Am 2. Februar 2023 erwarb die MCH Messe Schweiz (Basel) AG weitere Anteile an der Gesellschaft Masterpiece London Ltd. in der Höhe von 1 % zu einem Preis von GBP 2. Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hält ab diesem Zeitpunkt 100 % der Beteiligungsrechte an der Masterpiece London Ltd. (Vorjahr: 99 %).
23.3. Weitere Angaben
Mit dem Erwerb der Aktien an der Art Events Singapore Pte. Ltd. erwarb sich die MCH Messe Schweiz (Basel) AG auch das Recht, ihren Anteil im Jahr 2024 wieder zurück verkaufen zu können, falls die Veranstaltung gar nicht oder nicht mit wirtschaftlichem Erfolg durchgeführt werden kann.
24. Weitere Angaben
24.1. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Bei den Eventualforderungen handelte es sich im Vorjahr um in Aussicht gestellte Zahlungen an die MC2 im Rahmen des «Employment retention credit»-Programms (ERC) in den Vereinigten Staaten Der ERC ist eine erstattungsfähige Steuergutschrift für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter während der Schliessung aufgrund der COVID–19-Pandemie weiter bezahlt haben. Diese wurden im Berichtsjahr vereinnahmt.
Zur Sicherstellung von vertraglichen Pflichten der Arcual AG hat die MCH Group AG eine Garantie abgegeben, welche per 31.12.2023 CHF 2.1 Mio (USD 2.5 Mio.) beträgt (Vorjahr: CHF 2.3 Mio., USD 2.5 Mio.). Zur Sicherstellung einer Mietzinsgarantie der MC2 hat die MCH Group AG eine Garantie abgegeben, welche per 31.12.2023 CHF 0.4 Mio. (USD 0.5 Mio.) beträgt (Vorjahr CHF 0.7 Mio., USD 0.8 Mio.). Zur Sicherstellung von werkvertraglichen Verpflichtungen hat die MCH Live Marketing Solutions AG Garantien abgegeben, welche per 31.12.2023 CHF 0.4 Mio. betragen (Vorjahr: keine).
Die Schweizerischen Gesellschaften haben im 2021 im Rahmen der staatlichen Covid–19- Härtefallprogramme im Kanton Zürich CHF 9.8 Mio. vereinnahmt, welche der Covid–19- Härtefallverordnung des Bundes und somit deren Artikel über die Einschränkung der Verwendung bis Ende 2024 unterstehen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Einschränkungen der Verwendung eingehalten sind. Bis zum Datum dieser Jahresrechnung ist keine anderslautende Beurteilung durch die Behörden erfolgt, welche die Erfassung einer entsprechenden Verbindlichkeit zur Folge hätte. Im Vorjahr wurde dieser Sachverhalt im Anhang «12. Andere betriebliche Erträge» erläutert.
Bei der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG bestanden im Vorjahr Eventualverbindlichkeiten von CHF 0.4 Mio. im Zusammenhang mit dem Theater 11 und der Renovation von Messerestaurants.
24.2. Risk Management
Die MCH Group AG verfügt über ein implementiertes Risikomanagement. Ausgehend von einer von der Geschäftsleitung jährlich durchgeführten Risikoidentifikation werden die für die Gruppe wesentlichen Risiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkung bewertet und mit dem Audit Committee vertieft evaluiert. Mit entsprechenden vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen werden diese Risiken vermieden, vermindert oder überwälzt. Die von der Gruppe selbst getragenen Risiken werden konsequent überwacht. Die letzte Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat wurde am 15.12.2023 verabschiedet. Um flexibel auf Veränderungen im Risikoumfeld reagieren zu können, kann die Geschäftsleitung ad-hoc Aufträge für vertiefte Risikoabklärungen in Auftrag geben.
24.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2023 beeinträchtigen könnten und somit an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
24.4. Genehmigung der Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat der MCH Group AG hat die konsolidierte Jahresrechnung am 21.03.2024 genehmigt.