Vergütung des Executive Board 2023
Die Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2023 setzt sich aus der fixen Vergütung sowie der kurzfristigen und der langfristigen variablen Vergütung zusammen.
Die Vergütung des Executive Board beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf total CHF 1'658'694. Dieser Betrag umfasst das fixe Basisgehalt und die kurzfristige variable Vergütung («Short-term Incentive» (STI)) für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Zuteilungsbetrag für die langfristige variable Vergütung («Long-term Incentive» (LTI)) für das Geschäftsjahr 2023 (mit Vesting-Periode 2023–2025) und die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung und Pensionskasse.
Total Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Executive Board, die im Verlaufe des Geschäftsjahres 2022 aus dem Executive Board ausgetreten sind und deren Anstellungsvertrag im Verlaufe des Geschäftsjahres 2023 beendet war: CHF 616'531 (CHF 511'086 Fixe Vergütung und CHF 105'445 Sozialversicherungsbeiträge).
Erläuterungen zur Vergütung 2023
Die fixe Vergütung der Executive Board Mitglieder blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die kurzfristige variable Vergütung («Short-term Incentive» (STI)) ist in dieser Form im Geschäftsjahr 2023 neu eingeführt worden. Die STI-Zielvorgaben sind auf die Ziele bezüglich operativer Cash Flow (OCF) und EBITDA ausgerichtet.
Die langfristige variable Vergütung («Long-term Incentive» (LTI)) muss für das Jahr der Zuteilung ausgewiesen werden. Auszahlungen nach Ablauf der Vesting-Periode und gemäss Zielerreichung müssen nicht ausgewiesen werden; die ursprünglichen Zuteilungswerte können im Vergütungsbericht im Zuteilungsjahr entnommen werden. Der LTI-Zuteilungsbetrag für das Geschäftsjahr 2023 (mit Vesting-Periode 2023–2025) blieb gegenüber der Vorperiode unverändert. Die LTI-Zielvorgaben sind auf die Ziele bezüglich Betriebsertrag und EBITDA ausgerichtet.
Die kurzfristige und langfristige variable Vergütung betrug 47 % der Gesamtvergütung des Executive Board (ohne Sozialversicherungsbeiträge).
Für die Mitglieder des Executive Board wurden keine Antrittsprämien oder Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Den Mitgliedern des Executive Board wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Darlehen und Kredite gewährt. Es sind am 31.12.2023 keine solche Darlehen oder Kredite ausstehend. Den Mitgliedern des Executive Board wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden. Es sind am 31.12.2023 keine solche Sicherheiten ausstehend.
Es wurden keine Darlehen oder Kredite den Mitgliedern des Executive Boards nahestehende Personen oder an ehemalige Mitglieder des Executive Boards zu nicht marktüblichen Konditionen gewährt. Es sind auch keine solchen Darlehen oder Kredite oder sind per Ende Geschäftsjahr 2023 ausstehend.
Mehr Informationen zum Modell der Vergütung des Executive Board finden sich im Kapitel «Vergütungssysteme».
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Beschlüsse und Anträge Generalversammlung
Fixe Vergütung
Die Generalversammlung vom 23.05.2022 hat für das Geschäftsjahr 2023 den Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Executive Board von maximal CHF 3'400'000.– (brutto, inklusive Sozialversicherungsbeiträge) genehmigt. Die fixe Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 liegt innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
Der Generalversammlung vom 21.05.2024 wird die Genehmigung des Gesamtbetrags von maximal CHF 1'300'000 (brutto, inklusive Sozialversicherungsbeiträge) als fixe Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2025 beantragt.
Kurzfristige variable Vergütung (STI)
Der Generalversammlung vom 21.05.2024 wird die Genehmigung des Gesamtbetrags von CHF 365'009 (brutto, exklusive Sozialversicherungsbeiträge) als kurzfristige variable Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2023 beantragt.
Langfristige variable Vergütung (LTI)
Die Generalversammlung vom 23.05.2022 hat den Zuteilungsbetrag von CHF 1'100'000.– (brutto, inklusive Sozialversicherungsbeiträge) der langfristigen variablen Vergütung für das Executive Board für das Geschäftsjahr 2023 (Vesting-Periode 2023–2025) genehmigt. Der LTI-Zuteilungsbetrag im Geschäftsjahr 2023 liegt innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten Zuteilungsbetrags.
Der Generalversammlung vom 21.05.2024 wird die Genehmigung des Gesamtzuteilungswerts in der Höhe von maximal CHF 400'000 (brutto, inklusive Sozialversicherungsbeiträge) als langfristige variable Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2025 beantragt.
Vergütung des Executive Board 2022
Der vollständige Vergütungsbericht 2022 der MCH Group AG ist auf der Webseite der MCH Group unter «Investoren» | «Berichte» verfügbar.
Link: https://www.mch-group.com/investoren/berichte/