Vergütungen Executive Board
Der Verwaltungsrat legt das Vergütungsmodell für die Mitglieder des Executive Board fest. Das aktuelle Vergütungsmodell hat seit 3. Februar 2014 Gültigkeit.
Der Verwaltungsrat hatte das Vergütungsmodell damals auf Antrag des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) gegenüber dem vorher geltenden Modell in Bezug auf die erfolgsabhängige (variable) Vergütung leicht angepasst und die erfolgsabhängige Vergütung stärker am effektiv erreichten Ergebnis ausgerichtet. Die Änderungen sind in das Reglement über die erfolgsabhängigen Vergütungen des Executive Board eingeflossen. Die nicht-erfolgsabhängige (fixe) Vergütung und die Spesenpauschalen werden periodisch überprüft; letztere sind durch das kantonale Steueramt bewilligt worden. Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung (individueller Bonus) wird in Abhängigkeit des finanziellen Ergebnisses jedes Jahr neu berechnet und festgelegt.
Es bestehen keine befristeten Arbeitsverträge und keine Kündigungsfristen von über 12 Monaten. Bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Mitgliedern des Executive Board werden keine Abgangsentschädigungen ausgerichtet.
Die Vergütungen für die Mitglieder des Executive Board setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen:
a) Nicht-erfolgsabhängige (fixe) Vergütung
Die nicht-erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Executive Board wird durch den Verwaltungsrat aufgrund der Ausbildung, Kompetenzen und Funktionen festgelegt. Dieser Vergütungsteil beinhaltet allfällige Familienzulagen und Prämien für Dienstjubiläen.
Nach einer dreijährigen Periode ohne Veränderung bei der nicht-erfolgsabhängigen Vergütung ist für 2017 eine individuelle Anpassung vorgenommen worden. Die nicht-erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrages wurde am 3. Februar 2017 durch den Verwaltungsrat verabschiedet.
Der Gesamtbetrag der nicht-erfolgsabhängigen Vergütung für das Jahr 2018 wurde durch die Generalversammlung am 26. April 2017 genehmigt. Der Gesamtbetrag der nicht-erfolgsabhängigen Vergütung für das Jahr 2019 wird der Generalversammlung am 4. Mai 2018 zur Genehmigung vorgelegt und beträgt CHF 2'300'000.–.
b) Erfolgsabhängige (variable) Vergütung
Mit dem im Geschäftsjahr 2014 angepassten Vergütungsmodell stellt für den CEO der Konzerngewinn die alleinige Komponente für die Bemessung der erfolgsabhängigen Vergütung dar. Für die weiteren Mitglieder des Executive Board setzt sich die erfolgsabhängige Vergütung mit unterschiedlicher Gewichtung aus den Komponenten des Konzerngewinns, des Ergebnisses der Division sowie der individuellen Leistungsbeurteilung zusammen. Sie werden als prozentualer Anteil der fixen Vergütung berechnet:
- Ergebnis Division (0 – 12%)
- Individuelle Beurteilung (0 – 12%)
Bei der Komponente Konzerngewinn wird die Höhe der Vergütung direkt vom erzielten Ergebnis abgeleitet. Eine Auszahlung dieses Elements erfolgt nur, wenn der Konzerngewinn mehr als CHF 10.0 Mio. beträgt. Seit dem Geschäftsjahr 2014 beträgt die Komponente Konzerngewinn 1.75% des Jahresergebnisses für den CEO und 0.7% für die weiteren Mitglieder des Executive Board.
Je nach Verantwortungsbereich der Mitglieder werden einzelne Komponenten höher gewichtet oder nicht berücksichtigt. Keine der maximal drei variablen Komponenten ist den Mitgliedern des Executive Board unabhängig vom Geschäftsgang respektive unabhängig von ihrer individuellen Leistung geschuldet. Sämtliche erfolgsabhängigen Vergütungselemente werden in bar ausbezahlt.
Für das Berichtsjahr 2017 betrug der erfolgsabhängige Teil der Vergütung für die Mitglieder des Executive Board durchschnittlich 6% (Vorjahr: 44%) der Gesamtvergütung. Davon wurden annähernd 78% (81 %) als Bar-Komponente ausbezahlt und 22% (19%) den verschiedenen Sozialversicherungen überwiesen.
Der Gesamtbetrag von CHF 146'110 der erfolgsabhängigen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2017 wird der Generalversammlung am 4. Mai 2018 zur Genehmigung vorgelegt (Bruttobetrag inklusive Anteil Sozialversicherungsbeiträge).
c) Spesen
Die Mitglieder des Executive Board erhalten eine nach Funktion differenzierte Spesenentschädigung sowie eine nach der Fahrleistung abgestufte Fahrzeugpauschale. Im Jahr 2017 beträgt der Gesamtbetrag CHF 142'000 (Vorjahr CHF 142 000.–). Diese Aufwandentschädigungen sind durch die kantonale Steuerverwaltung genehmigt.
d) Aktien, Optionen
Die MCH Group kennt kein Aktien - und Optionsbeteiligungsprogramm für das Executive Board. Angaben zu den sich im Eigentum der Mitglieder des Executive Board befindenden Aktien der MCH Group AG:
Jahresbericht / Executive Board
e) Antrittsprämien
Für die Mitglieder des Executive Board werden keine Antrittsprämien ausgerichtet.
f) Darlehen, Kredite
Sofern Mitgliedern des Executive Board Darlehen und Kredite gewährt werden, geschieht dies zu marktüblichen Konditionen.
g) Sicherheit
Den Mitgliedern des Executive Board sind im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden.
h) Vorsorgeleistungen
Die vom Arbeitgeber an Vorsorgeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen sind in der Tabelle «Vergütungen» angegeben. Seit dem 1. Juli 2012 wird auch die erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Executive Board (sowie aller anderen anspruchsberechtigten Mitarbeitenden) in der Pensionskasse versichert.
Vergütungen 2017
Die der Generalversammlung vom 4. Mai 2018 zur Genehmigung unterbreitete erfolgsabhängige Vergütung des gesamten Executive Board für das Jahr 2017 beläuft sich auf brutto CHF 146'110 (erfolgsabhängige Vergütung netto CHF 116'780 plus Anteil Sozialversicherungsbeiträge CHF 29'330).
Vom in den Statuten festgelegten Zusatzbetrag von CHF 1'000'000.– für die Vergütungen von Mitgliedern des Executive Board, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Executive Board ernannt werden, wurde im Geschäftsjahr 2017 kein Gebrauch gemacht.
Für Beratungstätigkeiten von ehemaligen Executive Board Mitgliedern entrichtete die MCH Group 2017 Honorare in Höhe von TCHF 198 (ohne MWST).
Vergütungen 2016
Für Beratungstätigkeiten von ehemaligen Executive Board Mitgliedern entrichtete die MCH Group 2016 Honorare in Höhe von TCHF 345 (ohne MWST).