Organisation & Management

Die MCH Group steht unter der Führung des Verwaltungsrats und des Executive Board der Holdinggesellschaft MCH Group AG.

Der Verwaltungsrat trägt unter anderem die Verantwortung für die Oberleitung der Gesellschaft, die Ausgestaltung der Organisation, des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle, des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Finanzplanung sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Generalversammlung.

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Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, zur Besetzung der Fachausschüsse und zur Beteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrats:
Jahresbericht / Verwaltungsrat

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Das vom Verwaltungsrat bestellte Executive Board trägt die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung der Strategien sowie die operative Geschäftsführung des Konzerns. Das Executive Board besteht aus dem Group Chief Executive Officer (CEO), dem Chief Executive Officer (CEO) Switzerland & Venues, dem Chief Executive Officer (CEO) Live Marketing Solutions, dem Chief Development Officer (CDO) und dem Chief Financial Officer (CFO). 

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Angaben zu den Mitgliedern des Executive Board und zur Beteiligung der Mitglieder des Executive Board:
Jahresbericht / Executive Board

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Statuten und Reglemente

Die Statuten der MCH Group AG sind im Hinblick auf den Zusammenschluss der damaligen Schweizer Mustermesse AG und der Messe Zürich, AG für internationale Fachmessen und Spezialausstellungen, von den Aktionärinnen und Aktionären der Schweizer Mustermesse AG am 14. Mai 2001 genehmigt worden. An der Generalversammlung vom 8. Mai 2009 wurde § 1 der Statuten zwecks Namensänderung von MCH Messe Schweiz (Holding) AG in MCH Group AG angepasst. Im Weiteren wurden die Statuten an der Generalversammlung vom 17. Mai 2010 durch § 3a «Genehmigtes Aktienkapital» angepasst. Gemäss diesem Beschluss der Generalversammlung ist im Mai 2011 das Aktienkapital der MCH Group AG auf CHF 60 065 750.– erhöht worden.

Am 22. Mai 2014 hat die Generalversammlung einer Teilrevision der Statuten zugestimmt, mit welcher neben den durch die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) bedingten Änderungen weitere Anpassungen wie die Aktualisierung des Zweckartikels und die Streichung des oben erwähnten § 3a «Genehmigtes Aktienkapital» beinhaltete.

Die Statuten, das Organisationsreglement sowie die Reglemente der Fachausschüsse sind in deutscher Sprache auf der Webseite der MCH Group einsehbar:
MCH Group / Investor Relations

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Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats sind «nicht exekutiv» gemäss Richtlinie der SIX Swiss Exchange. Sie gehörten nie der operativen Führung der MCH Group an und stehen mit ihr auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen. Die Beziehungen der Vertreter der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zum Unternehmen sind in der institutionellen Beziehung zwischen diesen Körperschaften und der MCH Group begründet. Neben anderen Anwaltskanzleien bezieht die MCH Group auch Dienstleistungen der Vischer AG in Basel. Die Erteilung dieser Mandate erfolgt zu marktüblichen Ansätzen an Anwälte der Kanzlei, nicht an Dr. Ulrich Vischer.

Drei Mitglieder des Verwaltungsrats werden gemäss Statuten vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, je ein Mitglied vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, vom Regierungsrat des Kantons Zürich und vom Stadtrat der Stadt Zürich bestimmt. Die übrigen Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der von der Generalversammlung gewählten Mitglieder beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst, soweit die Konstituierung nicht zu den Befugnissen der Generalversammlung gehört. Diese wählt den Verwaltungsratspräsidenten und die Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC), das unter anderem die Funktion des Vergütungsausschusses wahrnimmt. In das GNCC sind Mitglieder des Verwaltungsrats wählbar. Die Amtsdauer des Verwaltungsratspräsidenten und der Mitglieder des GNCC beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist zulässig.

An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen alle Mitglieder des Executive Board teil.

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Fachausschüsse des Verwaltungsrats

Das Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) ist ein Fachausschuss, der den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung der Pflichten in den Bereichen der Corporate Governance, der Personalplanung auf Stufe Verwaltungsrat und Executive Board sowie der Vergütungspolitik und der Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board berät. Es berichtet mindestens einmal pro Jahr dem Verwaltungsrat angemessen über seine Aktivitäten und Erkenntnisse. Es stellt dem Verwaltungsrat Anträge über alle Fragen im Zusammenhang mit den Entschädigungen, welche ihm in der Funktion als Vergütungsausschuss gemäss den Bestimmungen der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) obliegen. Das GNCC hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. An den GNCC-Sitzungen nehmen zusätzlich zu den von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsratsmitgliedern der CEO und der Head of Corporate Human Resources teil. Bei Fragen, die sie selbst betreffen, treten sie in den Ausstand.

Der Verwaltungsrat hat ein internes Audit Committee (AC) eingesetzt. Das AC ist ein Fachausschuss, der den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Finanz - und Rechnungswesens, der Finanzberichterstattung, der Revisionsstelle sowie des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems unterstützt. Das AC hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. An den AC-Sitzungen nehmen zusätzlich zu den eingesetzten Mitgliedern des Verwaltungsrats der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der CFO sowie bei einzelnen Traktanden Vertreter der Revisionsstelle teil.

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Sitzungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat sich im Geschäftsjahr 2017 zu sechs halbtägigen Sitzungen getroffen. Diese fanden in den Monaten Februar, März, April, Juni, August und November statt. Das GNCC hat 2017 zwei Sitzungen durchgeführt, die in den Monaten März und November stattfanden. Das AC hat im Berichtsjahr drei Sitzungen durchgeführt; diese fanden in den Monaten März, April und November statt. Die Gremien tagten jeweils in ihrer üblichen Zusammensetzung. Externe Berater wurden im Berichtsjahr keine beigezogen.

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Führungs - und Kontrollinstrumente

Die Statuten, das Organisationsreglement sowie die Reglemente der Fachausschüsse regeln die Aufgaben und Kompetenzen des Verwaltungsrats und des Executive Board. Die Daten über den aktuellen und zu erwartenden Geschäftsverlauf werden laufend in einem Controlling-, Planungs - und Informationssystem erfasst. Basierend auf diesen Grundlagen erstellt das Executive Board zuhanden des Verwaltungsrats regelmässig einen betriebswirtschaftlichen Bericht. Zudem verfasst das Executive Board zu Handen des Verwaltungsrats vor jeder Sitzung einen schriftlichen Bericht zum aktuellen Geschäftsgang in den verschiedenen Divisionen. Über ausserordentliche Vorfälle wird der Verwaltungsrat sofort informiert. Der Präsident des Verwaltungsrats steht in ständigem, intensiven Kontakt mit dem CEO und dem CFO.

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Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der MCH Group befasst sich sowohl mit finanziellen, strategischen, operativen wie auch mit regulatorischen Risiken. Die Identifizierung der Risiken erfolgt zuerst in den verschiedenen Risikozentren der MCH Group. In der anschliessenden Konsolidierung erfolgt die Identifikation und Einschätzung der für den Konzern wesentlichsten Risiken. Diese werden mittels gezielter Bewältigungsmassnahmen und wo möglich auf ein akzeptables Risiko reduziert und in die Strategie des Unternehmens integriert. Dieser Prozess wird mindestens einmal jährlich wiederholt, wobei neue Risiken unverzüglich aufgenommen und behandelt werden und ein regelmässiger Abgleich mit der Unternehmensstrategie vorgenommen wird.

Im Berichtsjahr wurden die verschiedenen Geschäftsrisiken in Gruppenworkshops und Einzelinterviews identifiziert und nach dem möglichen Schadenausmass und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Risikobeurteilung wurde vom Audit Committee (AC) geprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet.

Die für die MCH Group wesentlichsten Risiken werden im folgenden Abschnitt pro Risikokategorie beschrieben:

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  • Strategische Risiken
    Die identifizierten Opportunitäten umfassen insbesondere das Wachstum von international führenden Messen und die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung. Die MCH Group entwickelt ihre Marktpräsenz mittels der Weiterentwicklung des bestehenden Messeportfolios, der Umsetzung von Initiativen und durch die Akquisition von Gesellschaften und Messen. Durch die Integration des Risikomanagements in diesen strategischen Projekten strebt die Gesellschaft die Optimierung der Nachhaltigkeit und Werthaltigkeit der getätigten Investitionen an.
  • Finanzielle Risiken
    Die allgemeine Wirtschaftslage hat einen direkten Einfluss auf die Bonität der Kunden, die Höhe der Marketinginvestitionen und die Fremdwährungsschwankungen. Bei der MCH Group wurden zu diesen Risiken sowohl auf strategischer, finanzieller wie auch auf operativer Ebene verschiedene Massnahmen zur Risikominimierung eingeleitet.
  • Operative Risiken
    Die MCH Group hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Belangen die operative Exzellenz zu gewährleisten, um insbesondere bei ihren Kunden stets eine maximale Zufriedenheit zu erreichen. Sie trägt aktiv dazu bei, dass sich auch die externen Rahmenbedingungen laufend verbessern. Im Bereich der Sicherheit optimiert die MCH Group laufend ihre gruppenweiten Prozesse und reduziert somit das Restrisiko.
  • Regulatorische Risiken
    Die steigenden regulatorischen Anforderungen und Rahmenbedingungen und die internationale Entwicklung der MCH Group erhöhen sowohl die Komplexität der unterschiedlichen Sachverhalte als auch das «Exposure» der MCH Group. Dafür ist die Organisation der MCH Group so ausgestaltet, dass mögliche regulatorische Risiken frühzeitig erkannt und die benötigten Aktionen zeitgerecht ausgelöst werden können.

Die MCH Group verfügt über eine Corporate Risk Management Funktion. Das Corporate Risk Management fungiert im Auftrag des Audit Committee und des Executive Board als Beratungsstelle und unterstützt die Gruppe im Risikomanagement und in der Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems. Das Corporate Risk Management hat im vergangenen Geschäftsjahr unterschiedliche strategische, finanzielle, operative und regulatorische Prüfungen durchgeführt.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der MCH Group beinhaltet sämtliche von Verwaltungsrat und Executive Board angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen und stellt einen integrierten Bestandteil des Risikomanagements und ein wichtiges Element der Corporate Governance der MCH Group dar. Es hat primär zum Ziel, dass eine zeitnahe und korrekte Bilanzierung aller geschäftlichen Prozesse gewährleistet ist und periodisch zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Dabei werden die wesentlichen Prozesse, Kontrollen und deren Durchführung systematisch und nachvollziehbar überprüft und dokumentiert. Bei Akquisitionen ist vorgesehen, die internen Kontrollprozeduren der erworbenen Einheiten zügig an die in der MCH Group geltenden Richtlinien anzupassen.

Die MCH Group hat ihr IKS auf die Wirksamkeit der Geschäftsprozesse und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften erweitert. Die dabei identifizierten Schwachstellen werden mit gezielten Massnahmen behoben. Das IKS wird vom Audit Committee der MCH Group überwacht.

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Informationspolitik

Die MCH Group verfolgt grundsätzlich eine Politik der offenen Kommunikation. Sie richtet sich in ihrer Informationspraxis nach den Richtlinien der SIX Swiss Exchange. Alle wichtigen Informationen sind auf der Webseite der MCH Group verfügbar:

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