Allgemeine Vergütungsgrundsätze

MCH Group

Die MCH Group ist bestrebt, ihren Mitarbeitenden attraktive Rahmenbedingungen zu offerieren. Die Vergütungsgrundsätze, die Vergütungssysteme und die Höhe der Vergütungen sind auf markt- und branchenübliche Bedingungen ausgerichtet und werden regelmässig überprüft. Es ist ausserdem das Ziel der MCH Group, einen möglichst hohen Prozentsatz ihrer Angestellten mittels variablen Vergütungsanteils am Erfolg der Unternehmensgruppe zu beteiligen.

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Die Vergütungssysteme für alle Gesellschaften sind dabei so ausgelegt, dass

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  • sie verhältnismässig und konkurrenzfähig sind im Vergleich zu Gesellschaften in einem vergleichbaren Tätigkeitsgebiet;
  • sie der Arbeitsqualität, der Belastung und der Verantwortung der jeweiligen Position sowie dem individuellen Beitrag Rechnung tragen;
  • sie für die Mitarbeitenden aller Stufen einfach nachvollziehbar und transparent sind;
  • die erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungen im Verhältnis zum Konzernergebnis stehen;
  • das Verhältnis zwischen nicht-erfolgsabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungselementen den Einflussbereich der einzelnen Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt;
  • sie ein vertretbares Verhältnis zwischen niedrigstem und höchstem Gehalt aufweisen.

Verwaltungsrat und Executive Board

Der Verwaltungsrat legt jährlich die Vergütungen für den Verwaltungsrat und das Executive Board auf Antrag des durch die Generalversammlung gewählten Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung fest.

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Die Generalversammlung hat am 24.04.2020 für das Berichtsjahr folgende Verwaltungsratsmitglieder als Mitglieder des GNCC gewählt:

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  • Dr. Ulrich Vischer, Vorsitz
  • Christoph Brutschin, Mitglied
  • Hans-Kristian Hoejsgaard, Mitglied
  • Dr. Balz Hösly, Mitglied

Angaben zur Funktion des GNCC und zu den Mitgliedern:
Jahresbericht | Organisation & Management | Fachausschüsse
Jahresbericht | Verwaltungsrat

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Die im Vergütungsbericht dargelegten Vergütungen für den Verwaltungsrat und das Executive Board enthalten sämtliche Vergütungen für das Berichtsjahr 2020.

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Bei Neueintritt in den Verwaltungsrat oder das Executive Board erfolgt der Einbezug der Vergütung ab Datum der Übernahme der entsprechenden Funktion.

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Bei Austritt aus dem Verwaltungsrat oder dem Executive Board wird die Vergütung bis zum Datum des Austrittes plus eine allfällige Vergütung, welche im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit ausgerichtet wurde, einbezogen.

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Die Mitglieder des Executive Board sind zum Teil auch Verwaltungsratsmitglieder von Konzerngesellschaften. Für die Ausübung dieser konzerninternen Mandate werden keine zusätzlichen Vergütungen gewährt.

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