Einleitung zum Vergütungs­bericht

Gemäss 7. Abschnitt der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» («VegüV») vom 20.11.2013 hat der Verwaltungsrat der MCH Group AG einen schriftlichen Vergütungsbericht vorzulegen, in dem er über die Vergütungen, Darlehen und Kredite an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung (Executive Board) informiert.

Zwecks Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis der Angaben sind in diesem Vergütungsbericht auch die allgemeinen Vergütungsgrundsätze und die Vergütungssysteme für den Verwaltungsrat und das Executive Board enthalten.

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Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts erfolgt nach den diesbezüglichen Vorschriften für den Geschäftsbericht. Die Revisionsstelle muss jeweils prüfen, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und der «VegüV» entspricht.

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Der Vergütungsbericht muss der Generalversammlung nicht zur Genehmigung unterbreitet werden. Diese hat jedoch über die nicht-erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board sowie die erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board zu beschliessen.

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Angaben zu den Vergütungen gemäss «VegüV»

Die erforderlichen Angaben zu den Vergütungen sind in den Artikeln 14 – 16 der «VegüV» festgehalten.

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Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen

Die Bestimmungen über die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung gemäss Artikel 18 der «VegüV» sind in den Paragraphen 18 und 19 der Statuten der MCH Group AG festgehalten.

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Gestützt auf die Statuten der MCH Group AG hat die Generalversammlung am 02.05.2019 die nicht-erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board für das Geschäftsjahr 2020 genehmigt.

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An der Generalversammlung vom 28.04.2021 stimmt diese über die nicht-erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board für das Geschäftsjahr 2022 sowie über die erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2020 ab.

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