Organisation & Management

Die MCH Group steht unter der Führung des Verwaltungsrats und des Executive Board der Holdinggesellschaft MCH Group AG.

Der Verwaltungsrat hat unter anderem folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

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  • die Oberleitung der Gesellschaft;
  • die Festlegung der Unternehmensstrategie und ihrer Umsetzung;
  • die Festlegung der Organisation;
  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;
  • die Ernennung des mit der Geschäftsführung beauftragten Executive Board und dessen Beaufsichtigung;
  • die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
  • die Antragsstellung betreffend die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung an die Generalversammlung.

Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, zur Besetzung der Fachausschüsse und zur Beteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrats:

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Das vom Verwaltungsrat bestellte Executive Board führt die Geschäfte der MCH Group nach Massgabe der Gesetze, der Statuten, des Organisationsreglements sowie weiterer Richtlinien und Weisungen des Verwaltungsrats. Es ist zuständig für alle wesentlichen Geschäfte und Angelegenheiten, die gruppenrelevante Bedeutung oder Auswirkung haben und die nicht per Gesetz oder interne Reglemente dem Verwaltungsrat oder der Generalversammlung vorbehalten sind.

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Angaben zu den Mitgliedern des Executive Board und zur Beteiligung der Mitglieder des Executive Board:

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Statuten und Reglemente

Die Statuten der MCH Group AG sind im Hinblick auf den Zusammenschluss der damaligen Schweizer Mustermesse AG und der Messe Zürich, AG für internationale Fachmessen und Spezialausstellungen, von den Aktionärinnen und Aktionären der Schweizer Mustermesse AG am 14.05.2001 genehmigt worden.

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An der Generalversammlung vom 08.05.2009 wurde § 1 der Statuten zwecks Namensänderung von MCH Messe Schweiz (Holding) AG in MCH Group AG angepasst. Im Weiteren wurden die Statuten an der Generalversammlung vom 17.05.2010 durch § 3a «Genehmigtes Aktienkapital» angepasst. Gemäss diesem Beschluss der Generalversammlung ist im Mai 2011 das Aktienkapital der MCH Group AG auf CHF 60 065 750.– erhöht worden.

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Am 22.05.2014 hat die Generalversammlung einer Teilrevision der Statuten zugestimmt, mit welcher neben den durch die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) bedingten Änderungen weitere Anpassungen wie die Aktualisierung des Zweckartikels und die Streichung des oben erwähnten § 3a «Genehmigtes Aktienkapital» beinhaltete.

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Am 27.11.2020 hat die ausserordentliche Generalversammlung folgenden Statutenänderungen zugestimmt: Einführung eines formell-selektiven Opting-up für Lupa Systems LLC (§ 5); Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit maximal neun Mitgliedern, wovon der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zwei Mitglieder sowie der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Stadtrat der Stadt Zürich gemeinsam ein Mitglied bestimmen (§ 8 und § 22); Aufhebung der Vinkulierung und Änderung der Eintragungsbeschränkungen (§ 3 und § 5). Diese Statutenänderungen sind mit Abschluss der Kapitalerhöhungen und Eintragung im Handelsregister am 21.12.2020 rechtswirksam geworden.

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Die Statuten, das Organisationsreglement sowie die Reglemente der Fachausschüsse sind in deutscher und englischer Sprache auf der Webseite der MCH Group einsehbar:
www.mch-group.com | Investoren | Governance

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Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat besteht gemäss § 22 der Statuten vom 21.12.2020 aus maximal neun Mitgliedern. Er setzt sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Lupa Systems sowie aus drei weiteren, unabhängigen Mitgliedern zusammen. Gemäss Statuten bestimmt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zwei Mitglieder, ein Mitglied wird gemeinsam vom Regierungsrat des Kantons Zürich und vom Stadtrat der Stadt Zürich bestimmt. Die übrigen Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt.

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Mit dem Verzicht des Kantons Basel-Landschaft auf die Entsendung eines Verwaltungsratsmitglieds besteht der Verwaltungsrat seit der ordentlichen Generalversammlung 2020 aus zehn Mitgliedern. Die weitere Reduktion auf neun Mitglieder wird an der Generalversammlung vom 28.04.2021 vollzogen.

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Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind in der Regel «nicht exekutiv» gemäss Richtlinie der SIX Swiss Exchange. Vom 03.08.2018 bis 04.09.2018 war Verwaltungsratspräsident Dr. Ulrich Vischer als Delegierter des Verwaltungsrats für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich. Vom 04.09.2018 bis 31.07.2019 war Hans-Kristian Hoejsgaard CEO a.i. der MCH Group. Mit Ausnahme dieser beiden zeitlich befristeten Übergangsregelungen gehörten die Mitglieder des Verwaltungsrats nie der operativen Führung der MCH Group an und stehen mit ihr auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen. Die Beziehungen der Vertreter der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zum Unternehmen sind in der institutionellen Beziehung zwischen diesen Körperschaften und der MCH Group begründet. Neben anderen Anwaltskanzleien bezieht die MCH Group auch Dienstleistungen der Vischer AG in Basel. Die Erteilung dieser Mandate erfolgt zu marktüblichen Ansätzen an Anwälte der Kanzlei, nicht an Dr. Ulrich Vischer.

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Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst, soweit die Konstituierung nicht zu den Befugnissen der Generalversammlung gehört (Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC), das unter anderem die Funktion des Vergütungsausschusses wahrnimmt).

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An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen – ohne Stimmrecht – in der Regel auch alle Mitglieder des Executive Board sowie bei Bedarf bei einzelnen Geschäften weitere Mitglieder des Managements und externe Experten teil.

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Fachausschüsse des Verwaltungsrats

Das Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) ist ein Fachausschuss, der den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung der Pflichten in den Bereichen der Corporate Governance, der Personalplanung auf Stufe Verwaltungsrat und Executive Board sowie der Vergütungspolitik und der Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board berät. Es berichtet mindestens einmal pro Jahr dem Verwaltungsrat angemessen über seine Aktivitäten und Erkenntnisse. Es stellt dem Verwaltungsrat Anträge über alle Fragen im Zusammenhang mit den Entschädigungen, welche ihm in der Funktion als Vergütungsausschuss gemäss den Bestimmungen der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) obliegen. Das GNCC hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. An den GNCC-Sitzungen nehmen zusätzlich zu den von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsratsmitgliedern der Group CEO und bei Bedarf der Head of Corporate Human Resources teil. Bei Fragen, die sie selbst betreffen, treten sie in den Ausstand.

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Das Audit Committee (AC) ist ein Fachausschuss, der den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Finanz - und Rechnungswesens, der Finanzberichterstattung, der Revisionsstelle sowie des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems unterstützt. Das AC hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. An den AC-Sitzungen nehmen zusätzlich zu den eingesetzten Mitgliedern des Verwaltungsrats der Verwaltungsratspräsident, der Group CEO und der Group CFO sowie in der Regel der Vertreter der Revisionsstelle teil.

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Im Rahmen des laufenden Strategie-Prozesses hat der Verwaltungsrat im Frühjahr 2019 ein Strategy Committee (SC) eingesetzt, das sich vertieft mit allen strategischen Themen befasst und die diesbezüglichen Beratungen im Verwaltungsrat vorbereitet. Das SC ist ein ständiger Fachausschuss, der aus Mitgliedern des Verwaltungsrates gebildet wird. Es hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse.

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Im Geschäftsjahr 2020 hat der Verwaltungsrat zeitlich begrenzt ein Steering Committee eingesetzt, welches das verantwortliche Projektteam bei der Erarbeitung und Umsetzung des Massnahmenpakets zur Stärkung der Kapitalstruktur und der Aktionärsbasis geführt und unterstützt sowie die entsprechenden Beratungen im Verwaltungsrat vorbereitet hat. Das Steering Committee setzte sich aus Mitgliedern des Strategy Committee zusammen.

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Sitzungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 zu sechs ordentlichen, halbtägigen Sitzungen getroffen (im Februar, März, April, Juni, August und November). Er hat zudem zehn weitere Sitzungen abgehalten, die jeweils zwischen einer bis drei Stunden gedauert haben.

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Das GNCC hat im Berichtsjahr acht Sitzungen, das AC fünf Sitzungen und das SC ebenfalls fünf Sitzungen durchgeführt. Das Steering Committee für die Erarbeitung und Umsetzung des Restrukturierungsprogramms hat seine Aufgaben in zahlreichen – in bestimmten Phasen fast täglichen – Sitzungen und Besprechungen wahrgenommen.

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Die Gremien tagten jeweils in ihrer üblichen Zusammensetzung, bei der Behandlung des Projekts zur Stärkung der Kapitalstruktur und der Aktionärsbasis zusätzlich mit Vertretern der externen Finanz- und Rechtsberater. Auf Grund der Schutzmassnahmen gegen die Covid-19 Pandemie nahmen die meisten Mitglieder in der Regel per Videokonferenz an den Sitzungen teil.

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Führungs - und Kontrollinstrumente

Die Statuten, das Organisationsreglement sowie die Reglemente der Fachausschüsse regeln die Aufgaben und Kompetenzen des Verwaltungsrats und des Executive Board. Die Daten über den aktuellen und zu erwartenden Geschäftsverlauf werden laufend in einem Controlling-, Planungs - und Informationssystem erfasst. Basierend auf diesen Grundlagen erstellt das Executive Board zuhanden des Verwaltungsrats regelmässig einen betriebswirtschaftlichen Bericht. Zudem verfasst das Executive Board zu Handen des Verwaltungsrats vor jeder Sitzung einen schriftlichen Bericht zum aktuellen Geschäftsgang in den verschiedenen Divisionen. Über ausserordentliche Vorfälle wird der Verwaltungsrat sofort informiert. Der Präsident des Verwaltungsrats steht in ständigem, intensiven Kontakt mit dem Group CEO und dem Group CFO.

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Auf Grund der Covid-19 Pandemie ist im März 2020 unverzüglich eine Contingency-Planung über alle Geschäftsbereiche erstellt worden. Dabei sind verschiedene Szenarien der Entwicklung der Rahmenbedingungen und Geschäftstätigkeit sowie der entsprechenden Auswirkungen auf die finanzielle Situation – namentlich die Liquidität – des Unternehmens gerechnet worden. Die Contingency-Planung ist der Entwicklung der Situation entsprechend mehrmals aktualisiert und im Verwaltungsrat beraten worden. Sie wird weiter periodisch vorgenommen.

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Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Die MCH Group verfügt über eine Corporate Risk Management Funktion. Das Corporate Risk Management fungiert im Auftrag des Audit Committee und des Executive Board als Beratungsstelle und unterstützt die Gruppe im Risikomanagement, in der Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems (IKS) und im Aufbau eines formellen Compliance Management Systems. Das Corporate Risk Management hat im vergangenen Geschäftsjahr unterschiedliche strategische, finanzielle, operative und regulatorische Prüfungen durchgeführt.

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Das IKS der MCH Group beinhaltet sämtliche von Verwaltungsrat und Executive Board angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen und stellt einen integrierten Bestandteil des Risikomanagements und ein wichtiges Element der Corporate Governance der MCH Group dar. Es hat primär zum Ziel, dass eine zeitnahe und korrekte Bilanzierung aller geschäftlichen Prozesse gewährleistet ist und periodisch zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Dabei werden die wesentlichen Prozesse, Kontrollen und deren Durchführung systematisch und nachvollziehbar überprüft und dokumentiert. Bei Akquisitionen ist vorgesehen, die internen Kontrollprozeduren der erworbenen Einheiten zügig an die in der MCH Group geltenden Richtlinien anzupassen.

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Die MCH Group passt ihr IKS laufend an die Wirksamkeit der Geschäftsprozesse und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften an. Die dabei identifizierten Schwachstellen werden mit gezielten Massnahmen behoben. Das IKS wird vom Audit Committee der MCH Group überwacht.

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Das Risikomanagement der MCH Group befasst sich sowohl mit strategischen, finanziellen, operativen wie auch mit regulatorischen Risiken. Im Berichtsjahr wurden die verschiedenen Geschäftsrisiken in Gruppenworkshops und Einzelinterviews identifiziert und nach dem möglichen Schadenausmass und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. In der anschliessenden Konsolidierung erfolgen die Identifikation und Einschätzung der für den Konzern wesentlichsten Risiken. Diese werden mittels gezielter Bewältigungsmassnahmen und wo adressierbar auf ein akzeptables Risiko reduziert und in die Strategie sowie das operative Geschäft des Unternehmens integriert. Die Risikobeurteilung wurde vom Audit Committee (AC) geprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet.

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Im Berichtsjahr wurden zusätzlich zum regulären Risikomanagement Prozess, welcher mindestens einmal jährlich wiederholt wird, zahlreiche zusätzliche Risikoeinschätzungen vorgenommen. Insbesondere wurde dem Risikomanagement bei den Entscheidungen zu den Veranstaltungen besonderes Gewicht beigemessen. Das Risikomanagement wurde hierbei fortlaufend in den Vorbereitungen und den laufenden Situationsanalysen aktiv eingebunden.

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Die für die MCH Group wesentlichsten Risiken werden nachstehend pro Risikokategorie beschrieben. Die MCH Group erachtet die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeiten weiterhin als eines der bedeutendsten Risiken für die Gruppe. Die MCH erkennt die übergreifende Wechselwirkung mit weiteren, identifizierten Risiken, welche auch in naher Zukunft den Geschäftsgang der Gruppe beeinflussen kann.

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Strategische Risiken

Die identifizierten Opportunitäten umfassen die Konsolidierung sowie das Wachstum von international führenden Messen und Plattformen, sowie die nicht zuletzt auch durch die Pandemie verstärkte und beschleunigte Weiterentwicklung im Bereich der Digitalisierung. Die MCH Group geht davon aus, dass die laufende Umsetzung der Unternehmensstrategie entscheidend sein wird, um den Risiken aus derlei Entwicklungen entgegenzuwirken.

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Durch die Integration des Risikomanagements in den strategischen Projekten strebt die Gesellschaft die Optimierung der Nachhaltigkeit und Werthaltigkeit der getätigten Investitionen an.

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Finanzielle Risiken

Die weiter andauernden Implikationen durch die verschiedenen Massnahmen der Behörden zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie sind auch in naher Zukunft für den Geschäftsverlauf der MCH Group bestimmend. Mit dem Eintritt des neuen Ankerinvestors Lupa Systems wurde die Kapitalbasis der MCH Group für die nahe Zukunft gesichert.

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Die Wirtschaftslage im Allgemeinen und die jeweilige Industrieentwicklung im Besonderen haben einen direkten Einfluss auf die Bonität der Kunden, die Höhe der Marketinginvestitionen und die Fremdwährungsschwankungen. Es wurden bei der MCH Group entsprechende Massnahmen zur Risikobewältigung sowohl auf strategischer, finanzieller wie auch auf operativer Ebene eingeleitet.

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Operative Risiken

Die MCH Group geht davon aus, dass die behördlichen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung noch längerfristig andauern werden. Diese werden weiterhin das operative Geschäft der MCH Group stark beinflussen und die Möglichkeiten zur Durchführung von Anlässen wahrscheinlich einschränken oder verhindern. Trotzdem hat sich die MCH Group weiterhin zum Ziel gesetzt, in allen Belangen die operative Exzellenz zu gewährleisten, um insbesondere bei ihren Kunden eine maximale Zufriedenheit zu erreichen. Mit der laufenden Umsetzung der Unternehmenstrategie richtet sich die MCH Group auf die sich immer schneller ändernden Marktbedingungen aus. Die Umsetzung trägt aktiv dazu bei, dass sich auch die externen Rahmenbedingungen laufend verbessern.

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Regulatorische Risiken

Die fortdauernden, steigenden regulatorischen Anforderungen und Rahmenbedingungen und die internationale Entwicklung der MCH Group erhöhen sowohl die Komplexität der unterschiedlichen Sachverhalte als auch das «Exposure» der MCH Group. Entsprechend passt die MCH Group die Organisation und Prozesse laufend an, damit mögliche regulatorische Risiken frühzeitig erkannt und die benötigten Massnahmen zeitgerecht ausgelöst werden können.

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Informationspolitik

Die MCH Group verfolgt grundsätzlich eine Politik der offenen und sachlichen Kommunikation. Sie richtet sich in ihrer Informationspraxis nach den Richtlinien der SIX Swiss Exchange. Sie pflegt regelmässige Kontakte zu den Investoren und Medien, u.a. mit Investoren-Conference-Calls und Mediengesprächen bei wichtigen Ereignissen wie den Jahres- und Halbjahresabschlüssen. Alle wichtigen Informationen sind auf der Webseite der MCH Group verfügbar:

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