Anhang zur Konzernrechnung
1. Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Einleitung
Die vorliegende Konzernrechnung basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31.12.2020 und wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert. Bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung wurden folgende Grundsätze befolgt:
1.1. Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze
Die konsolidierte Jahresrechnung der MCH Group AG ist in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt worden und erfüllt damit die Richtlinien der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) im Segment «Swiss Reporting Standard». Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (true and fair view) und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Konzernrechnung basiert auf dem Grundsatz der Einzelbewertung für Aktiven und Verbindlichkeiten und auf historischen Anschaffungskosten.
1.2. Konsolidierungsgrundsätze
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der MCH Group AG sowie aller Konzerngesellschaften unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält oder welche von der MCH Group AG auf andere Weise beherrscht werden, werden voll konsolidiert. Auch falls die MCH Group AG weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann ggf. eine Beherrschung vorliegen. Dabei werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. Allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Gewinn der konsolidierten Gesellschaften werden getrennt in der Konzern-Bilanz bzw. in der Konzern-Erfolgsrechnung ausgewiesen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt zwischen 20 % und unter 50 % der Stimmrechte hält und welche von der MCH Group AG nicht beherrscht werden, werden nach der Equity-Methode einbezogen. Dabei wird der Anteil am Eigenkapital unter der Position «Finanzanlagen» in der Konzernrechnung ausgewiesen. Das anteilige Jahresergebnis wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung im «Ergebnis von assoziierten Organisationen» ausgewiesen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG weniger als 20 % der Stimmrechte hält, werden in der konsolidierten Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigung eingesetzt.
Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme der Beherrschung durch die MCH Group. Auf den Erwerbszeitpunkt werden Aktiven und Passiven der erworbenen Gesellschaft zu aktuellen Werten bewertet. Eine nach dieser Neubewertung verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital der erworbenen Gesellschaft wird als Goodwill direkt den Gewinnreserven belastet bzw. gutgeschrieben. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust aus Veräusserung von Beteiligungen zu ermitteln. Im Eigenkapitalnachweis wird diese Transaktion in einer separaten Zeile dargestellt. Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.
Bei der Vollkonsolidierung werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. Allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Gewinn der konsolidierten Gesellschaften werden getrennt in der Konzern-Bilanz bzw. in der Konzern- Erfolgsrechnung ausgewiesen. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen und Beziehungen wie auch Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Bei Veräusserung und Zukäufen von Aktien an und von Minderheitsaktionären wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem verkauften anteiligen Buchwert der Nettoaktiven über die Gewinnreserven verbucht.
1.3. Fremdwährungsumrechnung
Jahresrechnungen von konsolidierten Gesellschaften in fremden Währungen werden wie folgt umgerechnet: Umlaufvermögen, Anlagevermögen und Fremdkapital zu Jahresendkursen (Stichtagskurs); Eigenkapital zu historischen Kursen. Die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die dabei anfallenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht.
Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskurs-Methode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Effekte aus den Fremdwährungsanpassungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Unrealisierte Kursgewinne werden ebenfalls erfolgswirksam gebucht.
Transaktionen in fremder Währung werden zum offiziellen Durchschnittskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung des entsprechenden Monats umgerechnet.
1.4. Generelle Verbuchungskonzepte
Die Jahresrechnung wird nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung erstellt. Dementsprechend werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen erfasst, wenn sie anfallen und nicht, wenn flüssige Mittel oder ein Zahlungsmitteläquivalent eingehen oder bezahlt werden. Das heisst unter anderem, dass Aufwand und Ertrag periodengerecht abgegrenzt und erfasst werden. Bei allen Aktiven wird per Jahresende geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt (Wertbeeinträchtigung). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigungen dem Periodenergebnis belastet werden.
1.5. Bewertungs- und Buchungsgrundsätze
Umsatz
Die MCH Group erzielt ihren Umsatz mit Messen, Events, Veranstaltungen sowie mit Standbauprojekten. Die Umsätze und die zusammenhängenden Aufwendungen für Messen, Events und Veranstaltungen werden zu jenem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird. Massgebend für die erfolgswirksame Erfassung ist der letzte Tag der Messe, des Events oder der Veranstaltung. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt des Events, wenn Nutzen und Gefahr der Lieferung und / oder Dienstleistung auf den Käufer übergehen. Geleistete Anzahlungen von Kunden oder an Lieferanten für Projekte der kommenden Geschäftsjahre werden für Messen, Events, Veranstaltungen transitorisch abgegrenzt und für Standbauprojekte als angefangene Arbeiten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei abgesagten Projekten (Bau und Standbau) gilt in der Regel der Absagezeitpunkt des Projektes als Realisationszeitpunkt und es müssen die diesbezüglichen Vertragsmodalitäten berücksichtigt werden. Wenn in Ausnahmefällen spezielle Rückzahlungs- und Absagemodalitäten ausgehandelt werden, gilt der Zeitpunkt der Einigung/Unterzeichnung der Rückzahlungs- und Absagemodalitäten als Realisierungszeitpunkt.
Bei abgesagten Messen erfolgt die Gewinnrealisation wie folgt:
-
Abgesagte Messen ohne Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt nach der Einigung mit den Kunden über die Rückzahlungs- und Absagemodalitäten, sofern nicht die Regelung gemäss dem Vertrag angewendet wird. -
Abgesagte Messen mit Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung der aufgelaufenen Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Absage der Messe über den Betriebsaufwand. Die erfolgswirksame Erfassung der Versicherungsleistungen erfolgt entweder nach der definitiven Zahlungszusage der Versicherungsgesellschaft oder wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen der Versicherung erfolgen werden.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Postcheck- und Bankguthaben sowie kurzfristige Festgeldanlagen (Restlaufzeit unter 90 Tage). Sie werden zu Nominalwerten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden zu Nominalwerten netto bewertet, d.h. abzüglich allfälliger Wertberichtigungen (Delkredere). Die Forderungen werden zuerst einzeln wertberichtigt. Alle nicht einzeln wertberichtigten Forderungen, werden pauschal wertberichtigt mittels folgender auf Erfahrungswerten basierender Grundlage ohne Berücksichtigung des Herkunftslands berechnet:
Fälligkeit der Rechnung und Wertberichtigung in % vom Rechnungsbetrag:
- > 360 Tage: 100 %
- 181 – 360 Tage: 50 %
- 91 – 180 Tage: 30 %
- 61 – 90 Tage: 15 %
- 31 – 60 Tage: 5 %
- 00 – 30 Tage: 2 %
- Nicht verfallen: 2 %
Vorräte und angefangene Arbeiten
-
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellkosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Netto-Marktwert, ist eine Wertberichtigung (Aufwand) in der Höhe dieser Betragsdifferenz vorzunehmen. Dieser Wert wird mittels des aktuellen Marktpreises auf dem Absatzmarkt bestimmt. Gewährte Skonti werden als Anschaffungspreisminderungen vom Warenaufwand in Abzug gebracht. Die Folgebewertung erfolgt gemäss der Durchschnittsmethode (Kostenfolgeverfahren). -
Angefangene Arbeiten
Angefangene Arbeiten sind langfristige Aufträge im Zusammenhang mit dem Standbau, die gemäss der Completed Contract Methode ermittelt und bewertet werden, da die Voraussetzungen für die Percentage of Completion Methode nicht kumulativ erfüllt sind. Dabei werden die angefallenen Auftragsaufwendungen während der Fertigungsdauer als angefangene Arbeiten aktiviert. Die erfolgswirksame Erfassung des langfristigen Auftrags erfolgt nach dem Übergang des Lieferungs- und Leistungsrisikos. Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden erfolgsneutral bilanziert. Sie werden mit den entsprechenden langfristigen Aufträgen, für welche die Anzahlung geleistet worden ist, verrechnet, sofern kein Rückforderungsrecht besteht. Ansonsten werden sie als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Sonstige Forderungen und Aktivdarlehen
Die sonstigen Forderungen (inkl. Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen) und Aktivdarlehen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Grundsätzen, die für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gelten, bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden sowohl die im Berichtsjahr verbuchten Dritt- und Eigenleistungen für Messen und Veranstaltungen (mit Ausnahme der angefangenen Arbeiten des Standbaus) des Folgejahres als auch die noch nicht fakturierten Umsätze des Berichtsjahres abgegrenzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die Abgrenzungen verbucht, die sich aus bereits fakturierten Erträgen aus Messen, Veranstaltungen, Events des Folgejahres zusammensetzen sowie noch nicht erhaltenen Lieferantenrechnungen, die sich aufgrund von bereits erhaltenen Gütern bzw. Dienstleistungen ergeben. Zudem werden die Abgrenzungen für laufende Ertragssteuern unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert und unter Berücksichtigung der planmässigen linearen Abschreibungen und einer allfälligen Wertbeeinträchtigung bewertet. Wenn sich die Faktoren, welche zu einer früheren Wertbeeinträchtigung geführt haben, massgeblich verbessern, wird die Wertbeeinträchtigung mittels einer Wertaufholung teilweise oder ganz aufgehoben. Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt ab dem ersten Tag der Nutzung. Anlagen im Bau werden dementsprechend nicht abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer entspricht der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und beträgt für:
- Grundstücke: keine Abschreibung
- Gebäude: 40 Jahre
- Diverse Gebäudeerweiterungsinvestitionen und Anlagen: 10 – 20 Jahre
- Mobiliar und Einrichtungen: 3 – 10 Jahre
- Fahrzeuge: 5 – 8 Jahre
- Ton- und Lichttechnik: 5 – 10 Jahre
- Hardware: 3 – 5 Jahre
Falls festgestellt wird, dass die Nutzungsdauer des Anlageguts insbesondere auf Grund des technischen Fortschritts, des Zustands des Guts oder des Markts ändert, wird der Restbuchwert des Anlageguts über die neu vorgesehene Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Begleitende Eigenleistungen unserer Mitarbeiter auf Investitionen im Sachanlagevermögen werden auf Grund der Leistungsart (allgemeine Planungen) nicht aktiviert. Zinsaufwendungen werden während der Bauphase einer Sachanlage als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Werte sind nicht-monetär und ohne physische Existenz. Bei der MCH Group werden nur erworbene immaterielle Werte unter Verwendung folgender Kategorien bilanziert (inkl. betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer):
- Erworbene Messen und Veranstaltungen: 3 – 5 Jahre
- Software: 3 – 5 Jahre
Selbst erarbeitete immaterielle Werte (Messen, Veranstaltungen, Software oder sonstige immateriellen Werte) werden nicht aktiviert.
Verbindlichkeiten und Passivdarlehen
Verbindlichkeiten und Passivdarlehen werden zum jeweiligen Nominalwert passiviert. Eine Verbindlichkeit oder ein Passivdarlehen wird als kurzfristig betrachtet, wenn:
- diese innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen ist oder
- ihretwegen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist.
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind langfristig.
Derivative Finanzinstrumente
Ein Derivat wird in der Bilanz erfasst, sobald es die Definition eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit erfüllt. Zur Absicherung von Währungsrisiken bedient sich der Konzern Devisenterminkontrakten sowie Swaps. Zur Währungsabsicherung werden insbesondere Cash Flow Hedges eingesetzt, um Währungsrisiken von sehr wahrscheinlichen zukünftigen Geldflüssen aus Verkäufen in Fremdwährung zu vermindern. Sämtliche offenen Positionen aus Cash Flow Hedges am Bilanzstichtag sind im Anhang offengelegt und werden über die Hedging Reserve im Eigenkapital verbucht.
Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Mit Ausnahme von MC2 befinden sich die wichtigsten Gesellschaften in der Schweiz, wo die Personalvorsorge über eine rechtlich selbständige Stiftung abgewickelt wird. Im Ausland werden nur vereinzelt Vorsorgepläne geführt. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Vorsorgepläne für den Konzern werden auf den Bilanzstichtag berechnet.
Ein sich aus Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst. Die Aktivierung eines weiteren wirtschaftlichen Nutzens (aus einer Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) ist weder beabsichtigt, noch sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung Rückstellung erfüllt ist, resp. ggf. als Verpflichtung ausgewiesen.
Rückstellungen
Zur Abdeckung aller im Bilanzierungszeitpunkt erkennbaren Risiken und Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen werden dann bilanziert, wenn eine wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) zurückzuführen ist und die Höhe der Verpflichtung geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem erwarteten Mittelabfluss zur Deckung der Verpflichtung, welcher jedes Jahr neu geschätzt wird. Die Höhe der Rückstellung wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit sowie aufgrund von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen bestimmt, sofern diese zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen. Drohende Verluste aus Messen und Veranstaltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst und in den Rückstellungen ausgewiesen. Ein nach dem Bilanzstichtag verpflichtendes Ereignis hat Einfluss auf die Rückstellungen, wenn deutlich wird, dass der Ursprung des Ereignisses zeitlich vor dem Bilanzstichtag lag.
Goodwill
Bei einer Akquisition werden die übernommenen Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet. Der Überschuss der Erwerbskosten über die neu bewerteten Nettoaktiven entspricht dem Goodwill. Dieser wird im Zeitpunkt des Erwerbs direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Gemäss Swiss GAAP FER ist dies zulässig, sofern die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und einer theoretischen Amortisation auf das Eigenkapital und den Goodwill im Eigenkapitalnachweis und im Anhang separat dargestellt werden. Der Goodwill wird theoretisch auf 5 Jahre abgeschrieben. Falls eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills vorliegt, wird diese im Anhang dargestellt.
Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
Steuern
Bei der Verbuchung von aktuellen und zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen wird zwischen der Ermittlung laufender und latenter Ertragssteuern unterschieden. Die laufenden Ertragssteuern werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften berechnet und als Aufwand ausgewiesen. Die Abgrenzung der laufenden Ertragssteuern erfolgt unter den transitorischen Passiven. Die latenten Steuern entstehen aus den Bewertungsdifferenzen zwischen den Konzernwerten und den steuerlich massgebenden Werten und werden entsprechend abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt grundsätzlich alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen. Die Berechnung der abzugrenzenden latenten Ertragssteuern erfolgt aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Steuersätze. Der Ausweis dieser Abgrenzung erfolgt unter den langfristigen Rückstellungen. Es wird auf die Aktivierung von latenten Steueransprüchen aufgrund von Verlustvorträgen verzichtet.
Subventionen
Im Rahmen des Projektes «Neubau Messe Basel» wurden von der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie Stadt Zürich) verschiedene Subventionen gewährt (u.a. Investitionsbeiträge à fonds perdu). Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Geschäftsjahr 2012 vom Kanton Basel-Stadt ein grundpfandgesichertes, nicht rückzahlbares Darlehen von CHF 50.0 Mio. als Finanzierungsbeitrag à fonds perdu erhalten, das mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Verpflichtung der Weiterführung des Betriebes des Congress Center Basel (CCB) über 20 Jahre ausgestaltet wurde. Unter Gebäuden und Einrichtungen wurde ein Anschaffungswert in gleicher Höhe wie das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen ausgeschieden. Jährlich wird der entsprechende Gebäudeteil um CHF 2.5 Mio. abgeschrieben und demgegenüber wird gleichzeitig das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen um CHF 2.5 Mio. reduziert und als anderer betrieblicher Ertrag erfasst.
2. Flüssige Mittel
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4. Vorräte und angefangene Arbeiten
5. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Höhe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird vornehmlich durch den Messezyklus beeinflusst. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden kaum Leistungen für Messen 2021 vorausfakturiert. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Eigenleistungen in Höhe von CHF 3.2 Mio. (Vorjahr CHF 9.8 Mio.) in der Position von Messen und Veranstaltungen abgegrenzt.
6. Finanzanlagen
Der Buchwert der nach der Equity Methode konsolidierten Beteiligungen setzt sich wie folgt zusammen:
7. Beteiligungen an Tochtergesellschaften
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Per 02.09.2019 wurde Seventh Plane Networks Pvt. Ltd. verkauft. Sämtliche Vermögenswerte und Schulden wurden zu diesem Zeitpunkt auf die neuen Eigentümer übertragen und waren somit nicht mehr in der konsolidierten Bilanz 2019 enthalten. Das Ergebnis der Seventh Plane Networks Pvt. Ltd. war hingegen bis zum Transaktionsdatum mit einem operativen Jahresumsatz von CHF 2.0 Mio. in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 enthalten. Die Bilanzsumme betrug per Verkaufszeitpunkt CHF 0.3 Mio. und das Eigenkapital CHF -0.5 Mio. Aus dem Verkauf der Seventh Plane Networks Pvt. Ltd. resultierte ein Gesamtgewinn von CHF 0.1 Mio. Dieser setzte sich zusammen aus CHF 0.9 Mio. Abschreibungen für Goodwill ("Recycling" über die Erfolgsrechnung, da zum Akquisitionszeitpunkt direkt mit Eigenkapital verrechnet) und CHF 1.0 Mio. Gewinn aus dem Verkauf der Aktien.
Die art.fair International GmbH, Köln wurde am 29.05.2019 verkauft. Daraus resultierte ein Verlust von CHF 0.2 Mio.
Die MCH US Corp. hat per 30.04.2017 100 % der Aktien an der MC2, New York (USA), erworben und zum gleichen Zeitpunkt die Beherrschung der Gesellschaft übernommen. In einem weiteren Schritt wurden 2 % der Anteile an das lokale Management verkauft. Ein Rückerwerbsrecht erlaubte es der MCH Group AG indirekt über die MCH US Corp., die Anteile an der Creative Management Services LLC, die vom Management gehalten werden, ab dem 30.04.2020 zurück zu erwerben. Ebenso konnte die MCH Group AG indirekt über die MCH US Corp. von jeder Person des Managements verpflichtet werden, ihren jeweiligen Anteil an der Creative Management Services LLC zurück zu kaufen. Das Management hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und verkaufte die 2 % am 26.06.2020 an die MCH US Corp. für CHF 1.1 Mio., CHF 0.8 Mio. wurden dabei direkt mit den Gewinnreserven verrechnet.
Die MCH Group AG hatte mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 03.07.2015 20 % der Kapitalanteile der metron Vilshofen GmbH, Vilshofen, Deutschland per 01.01.2015 erworben. Hinsichtlich der restlichen 80 % der Kapitalanteile hatten die Parteien im Kauf- und Abtretungsvertrag vereinbart, dass der ebenfalls am 03.07.2015 erfolgte Verkauf mit Wirkung auf den 01.01.2019 vollzogen werde. Gemäss Kauf- und Abtretungsvertrag vom 03.07.2015 hatten beide Parteien ein Rücktrittsrecht bis zum Ablauf des 31.12.2018, auszuüben bis zum 30.09.2018. Mit Änderungsvereinbarung vom 08.08.2018 haben die Parteien den Kauf- und Abtretungsvertrag vom 03.07.2015 inhaltlich geändert. Der MCH Group AG wurden bestimmte Erwerbsrechte mit Bezug auf den restlichen Kapitalanteil von 80 % eingeräumt und bestimmte Mitveräusserungspflichten mit Bezug auf ihren Kapitalanteil von 20 % auferlegt. Das Rücktrittsrecht wurde zeitlich bis zum Ablauf des 31.12.2021, auszuüben bis zum 30.09.2021, erweitert und inhaltlich modifiziert. Die Beteiligung der metron Vilshofen GmbH wurde am 26.03.2020 an die Eigentümer ohne Gewinn oder Verlust verkauft.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat per 30.11.2017 67.5 % der Aktien an der Masterpiece London Ltd. erworben und zum gleichen Zeitpunkt die Beherrschung der Gesellschaft übernommen. Die Minderheitsaktionäre der Masterpiece London Ltd. besitzen das Recht ihre Aktien an die MCH Messe Schweiz (Basel) AG, nach der Registrierung der geprüften Jahresrechnung 2020, zu verkaufen. Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Gegenzug das Recht, nach der Registrierung der geprüften Jahresrechnung 2023 von der Masterpiece London Ltd. die restlichen Aktien zu erwerben. Beide Optionen können bis 40 Tage nach der Registrierung der geprüften Jahresrechnung 2032 ausgeübt werden. Da es sich um eine Eigenkapitaltransaktion handelt, wird bis zur Ausübung der Call- oder Put-Option auf eine bilanzielle Erfassung des Call/Put-Agreement verzichtet.
8. Sachanlagen
Die ausstehenden Hypotheken der Gruppe am Standort Zürich betragen CHF 2.2 Mio. (Vorjahr CHF 2.3 Mio.), am Standort Basel CHF 105.0 Mio. (Vorjahr CHF 32.5 Mio.) Die entsprechenden Buchwerte der hypothekarisch belasteten Gebäude betragen in Zürich CHF 31.4 Mio. (Vorjahr CHF 33.7 Mio.), in Basel CHF 4.2 Mio. (Vorjahr CHF 5.6 Mio.)
In Übereinstimmung mit dem Grossratsbeschluss vom 12.03.2008 betreffend des Finanzierungskonzepts des Neubaus Messe Basel (vormals Messezentrum Basel 2012) wurde als Sicherstellung des grundpfandgesicherten, nicht rückzahlbaren Darlehens über CHF 50.0 Mio., welches die MCH Messe Schweiz (Basel) AG als Finanzierungsbeitrag (à fonds perdu) erhalten hat, ein Namensschuldbrief in gleicher Höhe zu Lasten des Gebäudes Congress Center Basel sowie Musical Theater Basel errichtet. Aufgrund des Verkaufs des Musical Theaters per 01.01.2020 wurde das Musical Theater aus dem Namensschuldbrief gelöscht.
Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um die aufgelaufenen Projektkosten des Rosentalturms in Basel.
Im 2019 erfolgte die Wertaufholung der Gebäude aufgrund des Verkaufs der Messehalle 3 und des Musical Theaters an die Einwohnergemeinde der Stadt Basel per 01.01.2020. Diese Transaktion mit Nahestehenden führte zu einer Neueinschätzung der Grundlagen für die 2018 getätigte Wertbeeinträchtigung auf der Messehalle 3 und dem Musical Theater. Der erzielbare Wert war höher als der Buchwert, weshalb eine Wertaufholung um CHF 0.5 Mio. im 2019 eingebucht werden konnte.
9. Immaterielle Anlagen
10. Rückstellungen
CHF 0.8 Mio. (Vorjahr CHF 0.8 Mio.) sind für vertraglich eingegangene Verpflichtungen für die Sanierungsarbeiten der Parkplätze zur Messenutzung am Standort Zürich vorgesehen. Die Rückstellung betreffend Erneuerungsfonds Theater 11 wird jährlich um CHF 0.2 Mio. zuzüglich der indexierten Teuerung alimentiert. Aus diesem Fonds werden Unterhaltsarbeiten am Theater 11 finanziert. Die Verpflichtung ergibt sich aus den Vereinbarungen mit der Baurechtsgeberin, wonach beim Heimfall des Baurechts die verbleibenden Mittel aus dem Erneuerungsfonds an diese zurückfliessen.
Im Vorjahr wurde für die erwarteten Kosten der strukturellen und organisatorischen Optimierung im nationalen Messe- und Eventgeschäft eine Rückstellung gebildet. Teilweise wurde dabei die bereits im Vorjahr gebildete Rückstellung entsprechend aufgelöst, sofern diese nicht bereits verwendet wurde. In den Rückstellungen für Restrukturierungen sind CHF 2.0 Mio. (Vorjahr CHF 6.1 Mio.) für drohende Verluste aus langfristigen Verträgen und für strukturelle und organisatorische Optimierungen CHF 0.3 Mio. (Vorjahr CHF 2.8 Mio.) enthalten. Im Vorjahr wurden CHF 1.3 Mio. in die sonstigen Rückstellungen umklassifiziert.
Die sonstigen Rückstellungen resultieren aus allgemeinen Rückstellungen betreffend möglichen Rückforderungen CHF 5.5 Mio. (Vorjahr CHF 3.0 Mio.), mögliche Vertragsrisiken CHF 2.3 Mio. (Vorjahr CHF 3.6 Mio.) und diversen Rückstellungen im Betrag von CHF 1.7 Mio. (Vorjahr CHF 1.5 Mio.).
Die Auflösung der nicht mehr benötigten Rückstellungen in der Höhe von CHF 5.0 Mio. erfolgte in der Erfolgsrechnung über die Position "Anderer Betrieblicher Aufwand" und führte dort zu einem positiven Saldo.
11. Personalvorsorgeeinrichtungen
Die Personalvorsorgestiftung der MCH Group (nachfolgend Pensionskasse) ist von der Gruppe unabhängig. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Der Beitritt zur Pensionskasse ist für die Mitarbeitenden der MCH Group AG, MCH Messe Schweiz (Basel) AG, MCH Messe Schweiz (Zürich) AG, MCH Live Marketing Solutions AG, MCH Beaulieu Lausanne SA (ab 30.09.2019) sowie Winkler Livecom AG (bis 31.03.2019) mit unbefristeten Arbeitsverträgen obligatorisch. Anspruchsberechtigungen bestehen aufgrund von Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall und bei übrigen Leistungen. Die Pensionskasse beruht seit dem 01.01.2012 auf dem Beitragsprimat.
Die Gesellschaften Techno Fot AG, Rufener events Ltd., Oceansalt LLC, MCH Global AG sowie Reflection Marketing AG wurden per 01.01.2019 in die MCH Live Marketing Solutions AG fusioniert. Somit wurden auch die Mitarbeitenden der Reflection Marketing AG, Wallisellen in die Personalvorsorgestiftung der MCH Group integriert. Die Mitarbeitenden der anderen fusionierten Gesellschaften waren bereits angeschlossen.
Die angeschlossenen Gesellschaften leisten einen gesamthaften Beitrag in Höhe von 150 % der auf die Mitglieder entfallenden Beitragssumme. Der Aufwand im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf CHF 4.5 Mio. (Vorjahr CHF 5.4 Mio.). Mindestens alle drei Jahre wird durch einen Experten eine versicherungstechnische Bilanz erstellt, die aktuell auf den technischen Grundlagen BVG 2015 (2.0 %) beruht. Letztmals wurde per 01.01.2018 eine versicherungstechnische Bilanz erstellt. Die Berechnung des Deckungskapitals erfolgt jährlich. Der geschätzte Deckungsgrad im Vergleich zum Nettovermögen der Pensionskasse beträgt per 31.12.2020 128.0 % (Vorjahr 130.2 %). Ab 2019 werden die technischen Grundlagen BVG 2015 (1.50 %) verwendet. Der Totalbestand der Arbeitgeberbeitragsreserve per 31.12.2020 beträgt CHF 0.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.7 Mio.).
Die teilautonome Vorsorgeeinrichtung Caisse de pension en faveur du personnel de Beaulieu Exploitation SA en liquidation beruhte auf dem Beitragsprimat und versicherte alle Mitarbeitenden mit unbefristeten Verträgen. Anspruchsberechtigungen bestanden aufgrund von Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall und bei übrigen Leistungen. Die MCH Beaulieu Lausanne SA als einzige angeschlossene Gesellschaft (bis zum 30.09.2019) leistete einen gesamthaften Beitrag in Höhe von 150 % der auf die Mitglieder entfallenden Beitragssumme. Sämtliche Versicherten wurden per 30.09.2019 in die Personalvorsorgestiftung der MCH Group integriert und die Vorsorgeeinrichtung Caisse de pension en faveur du personnel de Beaulieu Exploitation SA en liquidation befindet sich in Liquidation.
Die Mitarbeitenden der Exhibit & More AG waren in einer Vollversicherungslösung bei der AXA-Winterthur versichert. Der Deckungsgrad dieser Vorsorgelösungen betrug 100 %. Im Zuge der Fusion der Exhibit & More AG in die MCH Messe Schweiz (Basel) AG per 01.01.2020 wurden auch sämtliche Mitarbeiter der Pensionskasse der MCH Group angeschlossen.
MC2 leistet Beiträge an kollektive Vorsorgepläne, welche Rentenzahlungen in der Pension vorsehen.
Der gesamthafte Beitrag betrug weniger als 5 % des Personalaufwandes im Geschäftsjahr 2020. Der Aufwand im Geschäftsjahr 2020 betrug umgerechnet CHF 0.5 Mio. (Vorjahr CHF 0.6 Mio.). Die Basis für die jährliche Berechnung bildet das Gesetz über die Personalvorsorge (Pension Protection Act). Der aktuelle Statusbericht über den Plan wird jährlich vom versicherungstechnischen Berater beglaubigt. Einrichtungen in der roten Zone sind mit weniger als 65 % finanziert, die gelbe Zone weniger als 80 % und solche in der grünen Zone sind mindestens zu 80 % finanziert. Die nachfolgende Tabelle zeigt, ob der FIP (financial improvement plan) oder der RP (rehabilitation plan) pendent oder bereits implementiert sind. Daraus sind auch die wesentlichen Vorsorgepläne ersichtlich.
In den kollektiven Vorsorgelösungen stehen die Vermögenswerte zur Verfügung, um Leistungen von Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber zu erbringen. Ebenfalls kommen die Arbeitgeber solidarisch für ungedeckte Verpflichtungen auf. Darüber hinaus kann die Gesellschaft im Falle einer Kündigung oder eines Rücktrittes für ungedeckte Freizügigkeitsleistungen haften.
Per 31.12.2020 werden ca. 8 % (Vorjahr 15 %) der Personalaufwendungen für eine gewerkschaftliche Belegschaft verwendet, welche 9 (Vorjahr 9) Tarifverträge beinhaltet. Diese sind von 2021 bis 2024 gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Verträge erneuert oder neu verhandelt.
Gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen bestehen per 31.12.2020 keine Verpflichtungen (Vorjahr CHF 0 Mio.).
12. Betriebsertrag nach Divisions und geographischen Märkten
Kein relevanter Schweizer oder internationaler direkter Mitbewerber legt heute Segmentresultate offen bzw. muss die Zahlen und die Segmentergebnisse in vergleichbarer Weise offenlegen. Aus diesem Grund verzichtet die MCH Group auf eine Darstellung der Segmentergebnisse, da sich aus einem detaillierten Einblick in die Kosten- und Ertragsstruktur der Gesellschaft Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern ergeben könnten.
13. Personal und Personalaufwand
Per 31.12.2020 befinden sich in den USA zusätzliche 125 FTE im sogenannten Furlough. Diese sind weiterhin ohne Entlöhnung angestellt und lediglich die Sozialabgaben sind weiterhin bezahlt.
Im Personalaufwand sind Kurzarbeitsentschädigungen von CHF 8.9 Mio. enthalten wovon CHF 1.3 Mio. noch nicht vereinnahmt sind. Der Personalaufwand vor Kurzarbeitsentschädigung belief sich auf CHF 90.9 Mio.
Für verschiedene Dienstleistungen werden zusätzlich Aushilfen als Kassiere, Garderobieren, Guards und Büroaushilfen usw. angestellt.
Die Vollzeitstellen (Stellenprozente) sind im Geschäftsjahr 2019 für Indian Art Fairs proportional für 8 Monate berechnet.
14. Finanzergebnis netto
Beim Zinsaufwand (Kapitalzinsen) handelt es sich um die Finanzierungskosten für die betrieblichen Darlehen sowie diverse andere Zinsaufwendungen.
15. Steuern
Der durchschnittlich angewendete Steuersatz bezogen auf das Ergebnis vor Steuern beträgt 0.2 % (Vorjahr -25.1 %).
Damit der Verlustvortrag des Geschäftsjahres 2018 bei der MCH Messe Schweiz (Basel) AG in den Folgejahren geltend gemacht werden kann, wurde im Geschäftsjahr 2019 eine freiwillige Steuerunterstellung bereits ab 2018 beantragt, welche seitens der Steuerbehörde genehmigt wurde. Ursprünglich wäre die Messetätigkeit in Basel bis 2021 teilweise steuerbefreit gewesen. Für die anderen Konzerngesellschaften bestehen keine speziellen Steuerregelungen.
Latente Steuern werden in jeder Gesellschaft mit dem effektiv anwendbaren Steuersatz berechnet. Im Geschäftsjahr 2020 haben die steuerlichen Verlustvorträge um CHF 84.2 Mio. auf CHF 290.7 Mio. zugenommen.
Per 31.12.2020 wurde auf eine Aktivierung der latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen verzichtet.
16. Goodwill
Gemäss den Konsolidierungsgrundsätzen verrechnet die MCH Group den erworbenen Goodwill im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bzw. im Erwerbszeitpunkt direkt mit dem Eigenkapital.
Der theoretische Nettobuchwert des Goodwills setzt sich zusammen aus den akquirierten Gesellschaften Creative Management Services, Inc. (bzw. MC2 Teilkonzern) sowie der Masterpiece London Ltd.
Bei Aktivierung des Goodwills und unter Annahme einer 5-jährigen Amortisationszeit hätten sich folgende Werte ergeben:
17. Nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
18. Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von zukünftigen Umsätzen in Fremdwährungen wurden Termingeschäfte (Währungsabsicherungen) abgeschlossen. Die aktuellen Werte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.
19. Passivdarlehen
Im Rahmen einer Finanzierung der MCH Group wurde im 2018 eine CHF Anleihe (Bond) von CHF 100 Mio. aufgenommen mit einer Laufzeit vom 16.05.2018 bis 16.05.2023 (5 Jahre) und einem Coupon von 1.875 %.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden diversen nicht Schweizer Unternehmen länderspezifische Covid-19-Darlehen im Umfang von CHF 7.6 Mio. zugesprochen. Bei Schweizer Unternehmen wurden kurzfristige Covid-19-Darlehen im Umfang von CHF 1.5 Mio. beantragt welche aber per 31.12.2020 wieder zurückbezahlt waren. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Aufnahme und Rückzahlung der Darlehen aufgezeigt.
Die Nettoverschuldung (kurz- und langfristige Passivdarlehen abzüglich flüssiger Mittel) hat sich auf CHF 124.7 Mio. (Vorjahr CHF 136.1 Mio.) vermindert.
20. Weitere Angaben
20.1 Kapitalerhöhung
Die Aktionärinnen und Aktionäre der MCH Group AG haben an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27.11.2020 allen Anträgen des Verwaltungsrats mit über 96 % Ja-Stimmen zugestimmt. Insgesamt haben 622 Aktionärinnen und Aktionäre, die 84 % der Aktiennennwerte vertreten, schriftlich über die Anträge des Verwaltungsrats abgestimmt. Diese haben dem Opting-up, das Lupa Systems LLC eine Beteiligung von bis zu 49 % ohne öffentliche Angebotspflicht erlaubt, sowie der Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu CHF 104.5 Mio. in zwei Tranchen zugestimmt.
In der ersten Tranche ("Kapitalerhöhung 1") wurde das Aktienkapital um nominal CHF 20'000'000.00 durch Ausgabe von 2'000'000 neuen Namenaktien zu einem Nominalwert von je CHF 10.00 und einem Ausgabepreis von je CHF 15.00 und unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre erhöht. Das Bezugsverhältnis betrug 1 zu 3. Die Bezugsfrist für die Kapitalerhöhung 1 lief vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020. Alle Bezugsrechte der an der Gesellschaft beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Kanton Basel-Stadt, Kanton Basel-Landschaft, Kanton Zürich und Stadt Zürich) und die von den übrigen Aktionärinnen und Aktionären nicht ausgeübten Bezugsrechte, wurden dem Kanton Basel-Stadt zugeteilt, welcher folglich 1'616'251 Aktien mittels Verrechnungsliberierung zeichnete (Umwandlung eines Darlehens des Kantons Basel-Stadt in Eigenkapital). Seitens der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre wurden 383'749 Aktien mittels Barliberierung gezeichnet.
Nach der Emission der neu geschaffenen Namenaktien der Kapitalerhöhung 1 veränderte sich die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften von 49.11 % auf 57.03 % und diejenige der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre von 50.89 % auf 42.97 %.
In der zweiten Tranche ("Kapitalerhöhung 2") wurde das Aktienkapital um nominal CHF 68'627'760.00 durch Ausgabe von 6'862'776 neuen Namenaktien zu einem Nominalwert von je CHF 10.00 und einem Ausgabepreis von je CHF 10.00 und unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre erhöht. Das Bezugsverhältnis betrug 7 zu 6. Die Bezugsfrist für die Kapitalerhöhung 2 lief vom 10.12.2020 bis zum 18.12.2020. Der Kanton Basel-Stadt zeichnete mit 391'296 Aktien mittels Barliberierung so viele Aktien, dass der gesamte Anteil der Aktien der an der Gesellschaft beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach der Kapitalerhöhung 2 über 33 1/3 % verblieb. Die nicht ausgeübten Bezugsrechte der an der Gesellschaft beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften und der übrigen Aktionärinnen und Aktionären wurden an Lupa Systems LLC übertragen, welche folglich 4'805'238 Aktien mittels Barliberierung zeichnete. Seitens der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre wurden 1'666'242 Aktien mittels Barliberierung gezeichnet.
Nach der Emission der neu geschaffenen Namenaktien der Kapitalerhöhung 2 veränderte sich die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften von 57.03 % auf 33.34 % und diejenige der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre von 42.97 % auf 34.34 %. Lupa Systems LLC hält neu einen Anteil von 32.32 %.
Im Rahmen des im Frühjahr 2020 angekündigten Ausstiegs hat der Kanton Basel-Landschaft nach dem erfolgreichen Abschluss der beiden Kapitalerhöhungen vereinbarungsgemäss seine bisher gehaltenen 471’250 Aktien dem Partnerkanton Basel-Stadt zum Kauf angedient, der dieses Angebot angenommen hat. Mit der Übernahme des Anteils des Kantons Basel-Landschaft hält der Kanton Basel-Stadt nun 4’492’447 Aktien der MCH Group AG, was einem Anteil von 30.21 % entspricht. Die verbliebenen an der MCH Group AG beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Kanton Basel-Stadt, Kanton Zürich und Stadt Zürich) halten auch nach diesem Verkauf unverändert einen Aktienanteil von insgesamt 33.34 %.
Die gesamte Kapitalerhöhung führte zu einer Erhöhung des Aktienkapitals von CHF 88'627'760 und zusätzlich einbezahltem Kapital von CHF 10'000'000 (Agio). Diese erfolgte in zwei voneinander abhängigen Schritten. Eine Umsetzung nur einer der beiden Schritte wäre nicht möglich gewesen. Mit dem Agio wurden somit die gesamten Transaktionskosten und Emissionsabgaben von CHF 5'354'674 verrechnet (davon bezahlt per 31.12.2020 waren CHF 3'261'833).
20.2 Transaktionen mit Nahestehenden
Die MCH Group hat als Veranstalterin von Messen und diversen anderen Anlässen verschiedenste Geschäftsbeziehungen mit den bedeutenden Aktionären, den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich und der Stadt Zürich, im Zusammenhang mit der ordentlichen Betriebstätigkeit.
Der Kanton Basel-Landschaft hat seinen Aktienanteil im Zuge der Kapitalerhöhung an den Kanton Basel-Stadt verkauft und qualifiziert ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als nahestehende Partei.
Der Kanton Basel-Stadt stellt die wesentlichen, von der MCH Messe Schweiz (Basel) AG benötigten Grundstücke im Baurecht zur Verfügung.
Der Kanton und die Stadt Zürich gewähren der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG Darlehen von CHF 0.7 Mio. resp. CHF 1.5 Mio., die jeweils zu 2% verzinst werden. Zudem stellt die Stadt Zürich die von der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG benötigten Grundstücke im Baurecht zur Verfügung.
Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes «Neubau Messe Basel» über CHF 350 Mio. (davon rund CHF 40 Mio. aus der Aktienkapitalerhöhung 2011) wurden zwischen der MCH Messe Schweiz (Basel) AG und den öffentlichen Händen folgende Transaktionen getätigt bzw. vorbereitet: Die MCH Group AG garantiert als Muttergesellschaft die Erfüllung der Verträge (zweckgebundene Investitionsbeiträge und Darlehen) mit der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich sowie Stadt Zürich) mittels einer abstrakten Zahlungsgarantie. Des Weiteren bedingt das Finanzierungskonzept eine maximale Dividendenzahlung von 5% über die gesamte Finanzierungsdauer.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährten nachrangige zinslose Darlehen (je CHF 30 Mio.) im Umfang von CHF 60 Mio. (siehe auch Punkt 19. Passivdarlehen). Dadurch wurde der Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG im Geschäftsjahr 2020 um CHF 0.8 Mio. (Vorjahr CHF 1.1 Mio.), bei einem Referenz-Zinssatz von 1.60 % (Vorjahr 1.75 %), reduziert. Diese Darlehen sind ab dem Jahr 2020 jährlich mit jeweils Total CHF 6 Mio. zu amortisieren (je CHF 3 Mio. pro Darlehen und Kanton). Die Rückzahlung wird aufgeschoben, wenn die Eigenkapitalquote der MCH Group AG unter 30 % liegt oder keine Dividenden aufgrund des Ergebnisses ausbezahlt werden.
Bei der Kapitalerhöhung wurden CHF 24.2 Mio. des Darlehens des Kanton Basel-Stadt in Aktienkapital gewandelt. Die restlichen CHF 5.8 Mio. bleiben als Darlehen zu unveränderten Konditionen bestehen.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Geschäftsjahr 2012 vom Kanton Basel-Stadt ein grundpfandgesichertes, nicht rückzahlbares Darlehen von CHF 50.0 Mio. als Finanzierungsbeitrag à fonds perdu erhalten, das mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Verpflichtung der Weiterführung des Betriebes des Congress Center Basel (CCB) über 20 Jahre ausgestaltet wurde und sich jährlich um den Betrag von CHF 2.5 Mio. reduziert. Die Reduktion des entsprechenden Zinsaufwands beträgt CHF 0.5 Mio. (Vorjahr CHF 0.7 Mio.).
Gegenüber nahestehenden Personen hatte MC2 im 2020 Mittelabflüsse aus Mietverträgen von umgerechnet CHF 0.8 Mio. Die zukünftige Mittelabflüsse aus Mietverträgen betragen umgerechnet jährlich CHF 0.8 Mio., Total CHF 2.9 Mio. (Vorjahr CHF 4.2 Mio.).
Die Masterpiece London Ltd. vergab im 2020 den Standbauauftrag, im Wert von CHF 0.2 Mio. (Vorjahr CHF 2.6 Mio.), für die Masterpiece London an ein nahestehendes Unternehmen. Die Vergabe erfolgte anhand eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens.
Der Verkauf der Messehalle 3 und des Musical Theaters an die Einwohnergemeinde der Stadt Basel erfolgte per 01.01.2020 für einen tiefen einstelligen Millionenbetrag. Dieses führte zu einer Wertaufholung im 2019 (siehe unter Punkt 8. Sachanlagen). Die Messehalle 3 wird von der MCH Messe Schweiz (Basel) AG zurückgemietet und bis Ende 2025 weiterhin für Messezwecke genutzt. Die Höhe der Miete bewegt sich im Rahmen der bisherigen Baurechtszinsen.
20.3 Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Bei der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG bestehen per 31.12.2020 Eventualverbindlichkeiten von CHF 0.6 Mio. (Vorjahr CHF 0.7 Mio.) im Zusammenhang mit dem Theater 11 und der Renovation von Messerestaurants.
Zur Sicherstellung von werkvertraglichen Pflichten der MCH Live Marketing Solutions AG hat die MCH Group AG Garantien abgegeben, welche per 31.12.2020 CHF 5.1 Mio. betragen (Vorjahr CHF 1.0 Mio.) Weiter bestehen noch Bankgarantien von CHF 0.6 Mio. (Vorjahr CHF 1.1 Mio.) Zur Sicherstellung einer Mietzinsgarantie der MC2 wurde eine Garantie von CHF 2.2 Mio. (USD 2.5 Mio.) (Vorjahr CHF 2.4 Mio., USD 2.5 Mio.) gesprochen.
Im Juli 2020 wurden bei einem Lagerbrand in einem externen Lager Anlagegüter der MCH Messe Schweiz (Basel) AG zerstört. Die Versicherung der Lagerbetreiberin hat ein Forderungsrecht der MCH Messe Schweiz (Basel) AG anerkannt, dieses jedoch noch nicht quantifiziert. Da die betroffenen Anlagegüter alle bereits schon vor dem Brand vollständig abgeschrieben waren, ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf.
Abhängig von der abschliessenden Beurteilung der Anlässe mit Ausfallversicherungsprogramm durch die Versicherung könnten im Folgejahr weitere Versicherungsleistungen vereinnahmt werden (siehe auch Punkt 20.7).
20.4 Devisen-Kurse
20.5 Risk Management
Die MCH Group AG verfügt über ein implementiertes Risikomanagement. Ausgehend von einer vom Executive Board jährlich durchgeführten Risikoidentifikation werden die für die Gruppe wesentlichen Risiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkung bewertet. Mit entsprechenden vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen werden diese Risiken vermieden, vermindert oder überwälzt. Die von der Gruppe selbst getragenen Risiken werden konsequent überwacht. Die letzte Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat wurde am 18.12.2020 verabschiedet. Um flexibel auf Veränderungen im Risikoumfeld reagieren zu können, kann das Executive Board ad-hoc Aufträge für vertiefte Risikoabklärungen in Auftrag geben.
20.6 Einfluss der Covid-19-Pandemie auf das Geschäftsjahr
Rückblick 2020
Der Ausbruch von Covid-19 hat die wirtschaftlichen Bedingungen und die Kundennachfrage weltweit negativ beeinflusst und infolgedessen wurden die Geschäftstätigkeit und die finanzielle Leistung im Berichtsjahr 2020 erheblich negativ beeinflusst. Im März 2020 eskalierte der Ausbruch zu einer globalen Pandemie. Regierungen und Behörden schränkten unter anderem die Freizügigkeit, Reisefreiheit sowie die Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen ein, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. In vielen europäischen Ländern, einschliesslich der Schweiz, wurden die Beschränkungen in den Sommermonaten bis September 2020 etwas gelockert. Im Herbst 2020 ist eine zweite Welle der Pandemie ausgebrochen, und die Schweizer Bundesregierung hat weitere Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verfügt, indem er unter anderem zuerst die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen stark eingeschränkt und schliesslich auch die Durchführung von Messen in Innenräumen verboten hat.
Infolge der Eskalation der Pandemie und der verschiedenen Beschränkungen und Verbote musste der Grossteil der Messen und Events verschoben oder abgesagt werden. So konnten im Geschäftsjahr 2020 nur gerade vier der geplanten 24 Eigenmessen durchgeführt werden (Swissbau, SWISS-MOTO und SWISS-CUSTOM sowie ILMAC Lausanne). Alle anderen Messen in der Schweiz – darunter die Baselworld, die Art Basel in Basel und die Giardina Zürich – mussten ebenso abgesagt werden, wie die Art Basel in Hong Kong und Miami Beach sowie die Masterpiece London. Von den geplanten 24 Gastmessen konnten im Geschäftsjahr 2020 nur deren fünf durchgeführt werden. Dies führte in den Segmenten "Exhibitions" und "Venues" zu einer Umsatzeinbusse von CHF 174.6 Mio. (-67 %) im Vergleich zum Vorjahr.
In der Division "Live Marketing Solutions" wurden zahlreiche Aufträge verschoben oder storniert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden in diesem Geschäftsfeld 1'124 Projekte betreut, anzahlmässig 60 % weniger im Vorjahr. Dies führte zu einem Umsatzeinbruch von CHF 82.6 Mio., was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 44 % entspricht.
Ausblick 2021 und folgende Jahre
Aufgrund der neusten Entwicklungen und der Verfügbarkeit eines Impfstoffs darf erwartet werden, dass Messen und Veranstaltungen im zweiten Halbjahr 2021 wieder möglich sein werden. In welcher Form und unter welchen Schutzauflagen ist zurzeit fast unmöglich abzuschätzen. Es ist davon auszugehen, dass Veranstaltungen, die im Jahr 2021 und darüber hinaus stattfinden werden, geringere Teilnehmerzahlen aufweisen werden als bei ihrer letzten Durchführung, womit auch entsprechende Umsatzeinbussen verbunden sein werden.
Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie und den Zeitpunkt über die Rückkehr zur Normalität und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen erfordern eine laufende Beobachtung und Neubeurteilung der Lage sowie davon abgeleitet angepasste Massnahmen seitens des Verwaltungsrats und des Managements der MCH Group.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen und die erforderlichen Massnahmen für das Unternehmen einschätzen zu können, wurde der strategische und mittelfristige Plan für die kommenden Jahre überarbeitet und die absehbaren Auswirkungen der Pandemie wurden entsprechend berücksichtigt. Die daraus abgeleiteten notwendigen Kostensenkungsmassnahmen wurden sofort umgesetzt. Eine dieser Massnahmen ist die Inanspruchnahme der Kurzarbeit und der damit verbundenen staatlichen Entschädigungen.
Im Dezember des Berichtsjahres 2020 konnte die Kapitalerhöhung der MCH Group erfolgreich abgeschlossen werden. Diese Kapitalerhöhung zusammen mit dem Einstieg des neuen Ankeraktionärs Lupa Systems LLC sichert der MCH Group die notwendigen Kapital- und Liquiditätsreserven, um einerseits die Folgen der Pandemie zu überstehen und andererseits die strategischen Entscheide und Investitionen für eine erfolgreiche Zukunft zu tätigen.
Aufgrund des sorgfältig überarbeiteten Mittelfristplans und der gesicherten Kapital- und Liquiditätsausstattung sind das Management und der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Liquidität und auch die Eigenkapitalausstattung der MCH Gruppe genügend Reserven aufweisen, um den Fortbestand der Gruppe über das Jahr 2021 hinaus zu gewährleisten. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ab Mitte 2021 eine Beruhigung der Lage stattfinden wird und die Tätigkeiten im zweiten Semester 2021 wieder aufgenommen werden können.
Infolgedessen erkennt der Verwaltungsrat keine relevante Unsicherheit für die Zukunft der MCH Group und ihrer Gruppengesellschaften.
20.7 Abgesagte Messen mit Eventausfallversicherung
Die MCH Group hat für mehrere Anlässe aus dem Kunstbereich ein gesamtheitliches Ausfallversicherungsprogramm abgeschlossen, das gewisse Risiken im Zusammenhang mit möglichen Umsatzausfällen abdeckt. Die im Geschäftsjahr 2020 abgesagten Anlässe (Art Basel in Hong Kong, Masterpiece in London, Art Basel in Basel und Art Basel in Miami Beach) wurden der Versicherung gemeldet. Die Bearbeitung durch den von der Versicherung beauftragten Experten dauern weiterhin an. Die MCH Group geht davon aus, dass die Prüfung der Schadenfälle im Jahr 2021 abgeschlossen werden kann. Der Versicherer hat bereits grössere Zwischenzahlungen geleistet, jedoch per Ende 2020 noch keinen Schadenfall abschliessend beurteilt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Versicherungsleistungen in der Höhe von CHF 22.0 Mio. als andere betriebliche Erträge verbucht, wovon CHF 19.3 Mio. bereits im Berichtsjahr vereinnahmt wurden. Nach dem Bilanzstichtag konnte eine weitere Zwischenzahlung in der Höhe von CHF 9.6 Mio. vereinnahmt werden.
Auf Basis des aktuellen Stands der erfolgten Teilprüfungen und der geleisteten Zwischenzahlungen durch den Versicherer, können wir davon ausgehen, dass die Versicherung eine Umsatzausfallentschädigung mindestens im Umfange der aufgelaufenen Kosten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit decken wird. In diesem Zusammenhang wurden aktivierte Kosten in der Höhe von CHF 22.0 Mio. realisiert und im Betriebsaufwand in den folgenden Positionen verbucht:
20.8 Genehmigung der Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat der MCH Group AG hat die konsolidierte Jahresrechnung am 22.03.2021 genehmigt.