Aktionariat

Die MCH Group AG ist an der SIX Swiss Exchange («Domestic Standard») kotiert. Die Namenaktien haben das Valorensymbol «MCHN» und die ISIN-Nummer «CH0039542854».

Anzahl kotierte Aktien: 14 869 351 Namenaktien zu nominal CHF 10.00

 

 

Anzahl Aktionäre am 31.12.2020

 

2 255

Kurs am 01.01.2020 / CHF

 

26.10

Kurs am 31.12.2020 / CHF

 

12.00

Marktkapitalisierung am 31.12.2020 / Mio. CHF

 

178.40

 

 

 

Bedeutende Aktionäre

Anzahl Aktien

%

Lupa Systems LLC

4 805 238

32.32

Kanton Basel-Stadt

4 492 447

30.21

LLB Swiss Investment AG

706 901

4.75

HSBC Overseas Nominee (UK) Ltd.

241 259

1.62

Kanton Zürich

240 000

1.61

Stadt Zürich

225 000

1.51

 

 

 

Free float (ohne Kanton BS)

 

69.79

Die Offenlegung von Über - oder Unterschreitungen der Grenzwerte von 3 %, 5 %, 10 % etc. des Stimmrechts erfolgt durch Publikation auf der Webseite der Schweizer Börse.

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Im Zuge des erarbeiteten Massnahmenpakets zur Stärkung der Kapitalstruktur und der Aktionärsbasis sowie der entsprechenden Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27.11.2020 und der Durchführung der Kapitalerhöhungen hat sich das Aktionariat wesentlich verändert. Die Beteiligung der öffentlichen Hand ist von 49.11 % auf 33.34 % gesenkt worden. Mit einer partiellen Beteiligung an den Kapitalerhöhungen und der Übernahme der vom Kanton Basel-Landschaft angedienten Beteiligung hat der Kanton Basel-Stadt sichergestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Körperschaften – Kanton Basel-Stadt sowie Kanton und Stadt Zürich – bei Beschlüssen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, weiterhin eine Sperrminorität haben. Grösster Einzelaktionär ist neu Lupa Systems LLC mit einem Anteil von 32.32 %. Entsprechend halten weitere Aktionäre zusammen insgesamt 34.34 %. Die Beteiligungen der öffentlichen Hand, von Lupa Systems LLC und der "Free Float Aktionäre" von je rund einem Drittel entspricht dem Ziel, das sich die MCH Group im Hinblick auf die Stärkung der Aktionärsbasis gesetzt hat.

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In einem «Relationship Agreement» zwischen der MCH Group und Lupa Systems LLC sowie den öffentlich-rechtlichen Aktionären verpflichtet sich der neue Investor unter anderem zu einem «Lock-up», wonach er seine MCH-Aktien in den ersten fünf Jahren gar nicht und danach nur mit zusätzlichen Auflagen veräussern darf. Zudem verpflichtet er sich, den statutarischen Zweck der MCH Group zu unterstützen und in Übereinstimmung mit ihm zu handeln. In der Vereinbarung ist zudem festgehalten, dass sich die öffentlich-rechtlichen Aktionäre im Gegenzug zu ihrem Recht, nach Art. 762 OR Vertreter in den Verwaltungsrat der MCH Group zu entsenden, verpflichten, die von Lupa Systems LLC zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen zu wählen.

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In einem von der MCH Group, Lupa Systems LLC, dem Kanton Basel-Stadt, Erhard Lee, LLB Swiss Investment AG und AMG Fondsverwaltung AG unterzeichneten "Termsheet" ist unter anderem festgehalten, dass die Aktionäre rund um Erhard Lee und die LLB Swiss Investment AG dem Verwaltungsrat zu Handen der Generalversammlung 2021 bis zu drei Vorschläge für die Besetzung eines Verwaltungsratssitzes unterbreiten können. Der Verwaltungsrat wird diese Vorschläge prüfen und der ordentlichen Generalversammlung 2021 eine geeignete Kandidatin bzw. einen geeigneten Kandidaten zur Wahl vorschlagen.

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Aktienkurs

Der Kurs der Aktie der MCH Group AG ist im Jahr 2020 von CHF 26.10 auf CHF 12.00 gesunken. Im Zuge der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Absage oder Verschiebung der grossen Veranstaltungen sank der Kurs in den ersten Monaten auf einen Wert um die CHF 12.00. Mit der Ankündigung des Einstiegs eines neuen Investors und einer Kapitalerhöhung stieg der Kurs in den Sommermonaten auf gegen CHF 20.00, danach flachte er bis zur Auslösung der zweiten Tranche der Kapitalerhöhungen auf rund CHF 15.00 ab. Seit dem Abschluss der Kapitalerhöhungen Ende Dezember hat sich der Kurs von seinem Tiefpunkt von CHF 10.75 etwas erholt.

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Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Die nachstehend zusammengefassten Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre stützen sich auf die seit 21.12.2020 geltenden Statuten der MCH Group AG.

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Erwerbende von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen und sind an der Generalversammlung stimmberechtigt, wenn sie vor dem Versand der Unterlagen eingetragen sind. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre mit Stimmrecht können sich in ihrer Stimmrechtsausübung durch andere eingetragene Aktionärinnen oder Aktionäre mit Stimmrecht, die unabhängige Stimmrechtsvertretung oder eine gesetzliche Vertretung vertreten lassen.

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An der Generalversammlung anwesende stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre sind berechtigt, sich zu den traktandierten Geschäften zu äussern und Anträge zu stellen, wobei nur über Anträge zu angekündigten Verhandlungsgegenständen Beschlüsse gefasst werden können. Sie sind zudem berechtigt, vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der Revisionsstelle Auskunft über die Durchführung und das Ergebnis ihrer Prüfung zu verlangen. Die Auskünfte können nicht verweigert werden, wenn sie für die Ausübung der Rechte der Aktionäre und Aktionärinnen erforderlich sind.

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Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Der Verwaltungsrat kann nach Bedarf ausserordentliche Generalversammlungen einberufen. Einzelne oder mehrere Aktionärinnen und Aktionäre können die Einberufung einer Generalversammlung verlangen, wenn sie zusammen mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten.

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Der Verwaltungsrat legt die Traktanden und den Stichtag der Eintragung der Aktionärinnen und Aktionäre im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung fest. Die Einberufung einer Generalversammlung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Verhandlungstag.

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Der Generalversammlung stehen unter anderem folgende unübertragbaren Befugnisse zu:

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  • die Festsetzung und Änderung der Statuten;
  • die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, soweit sie nicht Delegierte des Kantons Basel-Stadt sowie des Kantons und der Stadt Zürich sind;
  • die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrats;
  • die Wahl der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC);
  • die Wahl einer unabhängigen Stimmrechtsvertretung;
  • die Wahl der Revisionsstelle;
  • die Genehmigung des Jahresberichts und des Finanzberichts sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes;
  • die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und des Executive Boards (Geschäftsleitung);
  • die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats.

Die Amtsperiode der durch die Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrats, der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC), der Revisionsstelle und der unabhängigen Stimmrechtsvertretung ist auf ein Jahr beschränkt.

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Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Aktienstimmen. Für die Änderung der Statuten sowie für die im Gesetz vorgesehenen Fälle ist ein Beschluss der Generalversammlung mit mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte erforderlich.

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Die Protokolle der Generalversammlungen werden wenige Tage nach der Versammlung auf der Webseite der MCH Group zur Einsicht aufgeschaltet.

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