Anhang zur Jahresrechnung
1. Grundsätze
1.1 Allgemein
Die vorliegende Jahresrechnung der MCH Group AG mit Sitz in Basel wurde gemäss dem Schweizerischen Rechnungslegungsrecht (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben.
1.2 Bewertungsgrundsätze
Aktiven werden höchstens zu Anschaffungskosten bewertet. Alle in Fremdwährungen gehaltenen Aktiven und Passiven werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet. Die daraus resultierenden Kursdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Allfällige nicht realisierte Kursgewinne werden zurückgestellt und in der Position "Passive Rechnungsabgrenzungen" ausgewiesen. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen in Fremdwährungen sowie sämtlicher Fremdwährungstransaktionen erfolgt zu den an den jeweiligen Transaktionsdaten geltenden Wechselkursen.
1.3 Verzicht auf Geldflussrechnung und zusätzliche Angaben im Anhang
Da die MCH Group AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (Swiss GAAP FER), hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie die Darstellung einer Geldflussrechnung verzichtet.