Vergütungen Executive Board
Der Verwaltungsrat legt das Vergütungsmodell für die Mitglieder des Executive Board fest. Das aktuelle Vergütungsmodell hat seit 03.02.2014 Gültigkeit.
Der Verwaltungsrat hatte das Vergütungsmodell damals auf Antrag des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) gegenüber dem vorher geltenden Modell in Bezug auf die erfolgsabhängige (variable) Vergütung leicht angepasst und die erfolgsabhängige Vergütung stärker am effektiv erreichten Ergebnis ausgerichtet. Die Änderungen sind in das Reglement über die erfolgsabhängigen Vergütungen des Executive Board eingeflossen. Die nicht-erfolgsabhängige (fixe) Vergütung und die Spesenpauschalen werden periodisch überprüft; letztere sind durch das kantonale Steueramt bewilligt worden. Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung (individueller Bonus) wird in Abhängigkeit des finanziellen Ergebnisses jedes Jahr neu berechnet und festgelegt.
Die Vergütungen für die Mitglieder des Executive Board setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen:
a) Nicht-erfolgsabhängige (fixe) Vergütung
Die nicht-erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Executive Board wird durch den Verwaltungsrat aufgrund der Ausbildung, Kompetenzen und Funktionen festgelegt. Dieser Vergütungsteil beinhaltet allfällige Familienzulagen, Prämien für Dienstjubiläen und Sonstiges (z.B. PK Einkäufe, Allowances etc.).
Der «genehmigte Gesamtbetrag brutto» für die nicht-erfolgsabhängige Vergütung 2020 beträgt maximal CHF 2'500'000.– (beinhaltet Basisgehalt, Jubiläumsprämien, Familienzulagen, PK-Einkauf, Allowance).
Die Mitglieder des Executive Board verzichten in den Jahren 2020 und 2021 auf eine variable Vergütung. Im Gegenzug genehmigt der Verwaltungsrat Mitgliedern des Executive Board einen sogenannten "Retentionbonus" in der Höhe von total CHF 520'000.–, vorbehältlich der Zustimmung der Generalversammlung vom 28.04.2021. Die Auszahlung dieses Bonus ist an die Bedingung verknüpft, dass die begünstigten Personen am 31.12.2022 immer noch in ungekündigter Anstellung in der MCH Group arbeiten. Unter dieser Bedingung soll die Zahlung des Bonus im Dezember 2022 erfolgen. Diese Zahlung ist Teil der nicht-erfolgsabhängigen Vergütung im Jahr 2022.
Der Betrag von CHF 520'000.— wird der Generalversammlung 2021 als Nachtrag der nicht-erfolgsabhängigen (fixen) Vergütung 2021 zur Genehmigung beantragt.
Der Generalversammlung vom 28.04.2021 wird zudem der Gesamtbetrag der nicht-erfolgsabhängigen Vergütungen für das Jahr 2022 zur Genehmigung vorgelegt. Der beantragte Gesamtbetrag für 2022 beträgt maximal CHF 2'800'000.–.
b) Erfolgsabhängige (variable) Vergütung
In den Jahren 2020 und 2021 verzichten die Mitglieder des Executive Board auf eine variable Vergütung. Das nachstehend beschriebene Vergütungsreglement für die erfolgsabhängige (variable) Vergütung ist aber nach wie vor in Kraft.
Mit dem im Geschäftsjahr 2014 angepassten Vergütungsmodell stellt für den CEO der Konzerngewinn die alleinige Komponente für die Bemessung der erfolgsabhängigen Vergütung dar. Für die weiteren Mitglieder des Executive Board setzt sich die erfolgsabhängige Vergütung mit unterschiedlicher Gewichtung aus den Komponenten des Konzerngewinns, des Ergebnisses der Division sowie der individuellen Leistungsbeurteilung zusammen. Sie werden als prozentualer Anteil der fixen Vergütung berechnet:
- Ergebnis Division (0 – 12 %)
- Individuelle Beurteilung (0 – 12 %)
Bei der Komponente Konzerngewinn wird die Höhe der Vergütung direkt vom erzielten Ergebnis abgeleitet. Eine Auszahlung dieses Elements erfolgt nur, wenn der Konzerngewinn mehr als CHF 10.0 Mio. beträgt. Seit dem Geschäftsjahr 2014 beträgt die Komponente Konzerngewinn 1.75 % des Jahresergebnisses für den CEO und 0.7 % für die weiteren Mitglieder des Executive Board.
Je nach Verantwortungsbereich der Mitglieder werden einzelne Komponenten höher gewichtet oder nicht berücksichtigt. Keine der maximal drei variablen Komponenten ist den Mitgliedern des Executive Board unabhängig vom Geschäftsgang respektive unabhängig von ihrer individuellen Leistung geschuldet. Sämtliche erfolgsabhängigen Vergütungselemente werden in bar ausbezahlt.
c) Spesen
Die Mitglieder des Executive Board erhalten eine nach Funktion differenzierte Spesenentschädigung sowie eine nach der Fahrleistung abgestufte Fahrzeugpauschale. Im Jahr 2020 beträgt der Gesamtbetrag CHF 151'000.– (Vorjahr CHF 167'000.–). Diese Aufwandentschädigungen sind durch die kantonale Steuerverwaltung genehmigt.
d) Aktien, Optionen
Die MCH Group kennt kein Aktien - und Optionsbeteiligungsprogramm für das Executive Board. Angaben zu den sich im Eigentum der Mitglieder des Executive Board befindenden Aktien der MCH Group AG:
Jahresbericht | Executive Board
e) Antrittsprämien
Für die Mitglieder des Executive Board werden keine Antrittsprämien ausgerichtet.
f) Darlehen, Kredite
Den Mitgliedern des Executive Board sind im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Darlehen und Kredite gewährt worden.
g) Sicherheiten
Den Mitgliedern des Executive Board sind im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden.
Vergütungen 2020
Der Generalversammlung vom 28.04.2021 wird keine erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board für das Jahr 2020 zur Genehmigung unterbreitet, da diese brutto CHF 0.– beträgt.
Vom in den Statuten festgelegten Zusatzbetrag von CHF 1'000'000.– für die Vergütungen von Mitgliedern des Executive Board, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Executive Board ernannt werden, musste im Geschäftsjahr 2020 nicht Gebrauch gemacht werden.
Für Beratungstätigkeiten von ehemaligen Executive Board Mitgliedern entrichtete die MCH Group 2020 Honorare in Höhe von CHF 21'500.– (ohne MWST).
Vergütungen 2019
Die der Generalversammlung vom 24.04.2020 zur Genehmigung unterbreitete erfolgsabhängige Vergütung des gesamten Executive Board für das Jahr 2019 beläuft sich auf brutto CHF 403'688.— (inkl. Sozialversicherungsbeiträge). Diese erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus brutto CHF 375'500.— plus Anteil Sozialversicherungsbeiträge CHF 28'188 zusammen.
Vom in den Statuten festgelegten Zusatzbetrag von CHF 1'000'000.– für die Vergütungen von Mitgliedern des Executive Board, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Executive Board ernannt werden, musste im Geschäftsjahr 2019 Gebrauch gemacht werden. Die von der Generalversammlung vom 04.05.2018 bewilligte nicht-erfolgsabhängige Vergütungen von CHF 2'300'000.– sind um CHF 452'277.– überschritten worden. Somit sind im Geschäftsjahr 2019 nicht- erfolgsabhängige Vergütungen in der Höhe von total CHF 2'752'277.– ausbezahlt worden.
Der Grund für die Überschreitung liegt in erster Linie in den personellen Veränderungen im Executive Board und der Doppelbesetzung der Funktion des Group CEO (2 Monate) und des CEO Live Marketing Solutions (6.5 Monate).
Für Beratungstätigkeiten von ehemaligen Executive Board Mitgliedern entrichtete die MCH Group 2019 Honorare in Höhe von CHF 41'000.– (ohne MWST).