Anhang zur Konzernrechnung
1. Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1. Konzernrechnung
Die Konzernrechnung der MCH Group basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31. Dezember 2022 und wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert. Sie ist in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes erstellt worden und erfüllt damit die Richtlinien der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) im Segment «Swiss Reporting Standard». Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns («true and fair view») und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Einzelbewertung für Aktiven und Verbindlichkeiten und auf historischen Anschaffungskosten.
1.2. Konsolidierungsgrundsätze
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der MCH Group AG sowie aller Konzerngesellschaften unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält oder welche von der MCH Group AG auf andere Weise kontrolliert werden, werden voll konsolidiert. Auch falls die MCH Group AG weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann ggf. eine Kontrolle vorliegen. Dabei werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt zwischen 20 % und unter 50 % der Stimmrechte hält und welche von der MCH Group AG nicht kontrolliert werden, werden nach der Equity-Methode einbezogen. Dabei wird der Anteil am Eigenkapital unter der Position «Finanzanlagen» in der Konzernrechnung ausgewiesen. Das anteilige Jahresergebnis wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung im «Ergebnis von assoziierten Organisationen» ausgewiesen.
- Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt weniger als 20 % der Stimmrechte hält, werden in der konsolidierten Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigung eingesetzt.
Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle durch die MCH Group. Auf den Erwerbszeitpunkt werden Aktiven und Passiven der erworbenen Gesellschaft zu aktuellen Werten bewertet. Eine nach dieser Neubewertung verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital der erworbenen Gesellschaft wird als Goodwill resp. als negativer Goodwill direkt den Gewinnreserven belastet bzw. gutgeschrieben. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust aus Veräusserung von Beteiligungen zu ermitteln. Im Eigenkapitalnachweis wird diese Transaktion in einer separaten Zeile dargestellt. Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.
Bei der Vollkonsolidierung werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. Allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Gewinn der konsolidierten Gesellschaften werden getrennt in der Konzern-Bilanz bzw. in der Konzern-Erfolgsrechnung ausgewiesen. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen und Beziehungen wie auch Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Bei Veräusserung und Zukäufen von Aktien an und von Minderheitsaktionären wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem verkauften anteiligen Buchwert der Nettoaktiven über die Gewinnreserven verbucht.
1.3. Fremdwährungsumrechnung
Jahresrechnungen von konsolidierten Gesellschaften in fremden Währungen werden wie folgt umgerechnet: Umlaufvermögen, Anlagevermögen und Fremdkapital zu Jahresendkursen (Stichtagskurs); Eigenkapital zu historischen Kursen. Die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die dabei anfallenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht.
Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskurs-Methode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Effekte aus den Fremdwährungsanpassungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Unrealisierte Kursgewinne werden ebenfalls erfolgswirksam gebucht.
Transaktionen in fremder Währung werden zum offiziellen Durchschnittskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung des entsprechenden Monats umgerechnet.
1.4. Bewertungs- und Buchungsgrundsätze
Die Jahresrechnung wird nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung erstellt. Dementsprechend werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen erfasst, wenn sie anfallen und nicht, wenn flüssige Mittel oder ein Zahlungsmitteläquivalent eingehen oder bezahlt werden. Das heisst unter anderem, dass Aufwand und Ertrag periodengerecht abgegrenzt und erfasst werden.
Bei allen Aktiven wird per Jahresende geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt (Wertbeeinträchtigung). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigungen dem Periodenergebnis belastet werden.
1.4.1. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Postcheck- und Bankguthaben sowie kurzfristige Festgeldanlagen (Restlaufzeit unter 90 Tage). Sie werden zu Nominalwerten bewertet.
1.4.2. Wertschriften
Wertschriften, welche kurzfristig und zu Handelszwecken gehalten werden, werden im Umlaufvermögen ausgewiesen und sind zu aktuellen Werten zu bewerten. Liegt kein aktueller Wert vor, sind sie höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigung zu bewerten. Die Anpassung erfolgt über die Erfolgsrechnung.
1.4.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Delkredere
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen (=Delkredere) bewertet. Es sind zuerst Einzelwertberichtigungen auf wesentlichen Positionen anzusetzen. Der restliche Bestand an Forderungen wird mittels folgender auf Erfahrungswerten basierender Grundlage ohne Berücksichtigung des Herkunftslands wie folgt wertberichtigt:
1.4.4. Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellkosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Netto-Marktwert, ist eine Wertberichtigung (Aufwand) in der Höhe dieser Betragsdifferenz vorzunehmen. Dieser Wert wird mittels des aktuellen Marktpreises auf dem Absatzmarkt bestimmt. Gewährte Skonti werden als Anschaffungspreisminderungen vom Warenaufwand in Abzug gebracht. Die Folgebewertung erfolgt gemäss der Durchschnittsmethode (Kostenfolgeverfahren).
1.4.5. Angefangene Arbeiten
Angefangene Arbeiten sind langfristige und/oder periodenübergreifende Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau oder Standbau, die gemäss der «Completed Contract»-Methode ermittelt und bewertet werden, da die Voraussetzungen für die «Percentage of Completion»-Methode nicht kumulativ erfüllt sind. Die angefallenen Auftragsaufwendungen werden während der Fertigungsdauer als angefangene Arbeiten aktiviert. Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird oder bei mehrtägigen Veranstaltungen am letzten Tag der Veranstaltung. Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden erfolgsneutral bilanziert. Sie werden mit den entsprechenden langfristigen Aufträgen, für welche die Anzahlung geleistet worden ist, verrechnet, sofern kein Rückforderungsrecht besteht. Ansonsten werden sie als Verbindlichkeit ausgewiesen.
1.4.6. Sonstige Forderungen und Aktivdarlehen
Die sonstigen Forderungen (inkl. Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen) und Aktivdarlehen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
1.4.7. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Grundsätzen, die für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gelten, bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden sowohl die im Berichtsjahr verbuchten Dritt- und Eigenleistungen für Messen und Veranstaltungen (mit Ausnahme der angefangenen Arbeiten des Baus und Standbaus) des Folgejahres als auch die noch nicht fakturierten Umsätze des Berichtsjahres abgegrenzt.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die Abgrenzungen verbucht, die sich aus bereits fakturierten Erträgen aus Messen, Veranstaltungen, Events des Folgejahres zusammensetzen sowie noch nicht erhaltenen Lieferantenrechnungen, die sich aufgrund von bereits erhaltenen Gütern bzw. Dienstleistungen ergeben. Zudem werden die Abgrenzungen für laufende Ertragssteuern unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
1.4.8. Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert und unter Berücksichtigung der planmässigen linearen Abschreibungen und einer allfälligen Wertbeeinträchtigung bewertet. Wenn sich die Faktoren, welche zu einer früheren Wertbeeinträchtigung geführt haben, massgeblich verbessern, wird die Wertbeeinträchtigung mittels einer Wertaufholung teilweise oder ganz aufgehoben.
Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt ab dem ersten Tag der Nutzung. Anlagen im Bau werden dementsprechend nicht abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer entspricht der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und beträgt für:
Falls festgestellt wird, dass die Nutzungsdauer des Anlageguts insbesondere auf Grund des technischen Fortschritts, des Zustands des Guts oder des Markts ändert, wird der Restbuchwert des Anlageguts über die neu vorgesehene Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Begleitende Eigenleistungen auf Investitionen im Sachanlagevermögen werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.
Zinsaufwendungen werden während der Bauphase einer Sachanlage als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
1.4.9. Immaterielle Anlagen
Immaterielle Werte sind nicht-monetär und ohne physische Existenz. Erworbene immaterielle Werte werden unter Verwendung folgender Kategorien bilanziert (inkl. betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer):
Selbst erarbeitete immaterielle Werte (Messen, Veranstaltungen, Software oder sonstige immateriellen Werte) werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.
1.4.10. Verbindlichkeiten und Passivdarlehen
Verbindlichkeiten und Passivdarlehen werden zum jeweiligen Nominalwert passiviert. Eine Verbindlichkeit oder ein Passivdarlehen wird als kurzfristig betrachtet, wenn sie:
- innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen ist, oder
- ihretwegen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
- sie für Handelszwecke gehalten wird
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind langfristig.
1.4.11. Rückstellungen
Zur Abdeckung aller im Bilanzierungszeitpunkt erkennbaren Risiken und Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen werden dann bilanziert, wenn eine wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) zurückzuführen ist und die Höhe der Verpflichtung geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem erwarteten Mittelabfluss zur Deckung der Verpflichtung. Diese entsprechende Rückstellungshöhe wird jedes Jahr neu beurteilt.
Die Höhe der Rückstellung wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit sowie aufgrund von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen bestimmt, sofern diese zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen.
Drohende Verluste aus Messen und Veranstaltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst und der die Wertberichtigung der aktivierten Kosten übersteigende Teil in den Rückstellungen ausgewiesen.
Ein nach dem Bilanzstichtag verpflichtendes Ereignis hat Einfluss auf die Rückstellungen, wenn deutlich wird, dass der Ursprung des Ereignisses zeitlich vor dem Bilanzstichtag lag.
1.4.12. Goodwill
Bei einer Akquisition werden die übernommenen Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet. Der Überschuss der Erwerbskosten über die neu bewerteten Nettoaktiven entspricht dem Goodwill. Dieser wird im Zeitpunkt des Erwerbs direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Gemäss Swiss GAAP FER ist dies zulässig, sofern die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und einer theoretischen Amortisation auf das Eigenkapital und den Goodwill im Eigenkapitalnachweis und im Anhang separat dargestellt werden. Der Goodwill wird theoretisch auf 5 Jahre abgeschrieben. Falls eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills vorliegt, wird diese im Anhang dargestellt. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
1.4.13. Eigene Aktien
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und im Eigenkapital als separater Abzugsposten ausgewiesen. Es findet keine Folgebewertung statt. Werden eigene Aktien veräussert, erfolgt dies zum gleitenden Durchschnittspreis. Ein realisierter Mehr- bzw. Minderwert wird erfolgsneutral den Kapitalreserven gutgeschrieben oder zu belastet.
1.4.14. Derivative Finanzinstrumente
Ein Derivat wird in der Bilanz erfasst, sobald es die Definition eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit erfüllt. Zur Absicherung von Währungsrisiken bedient sich der Konzern Devisenterminkontrakten sowie Swaps. Zur Währungsabsicherung werden insbesondere Cash-Flow Hedges eingesetzt, um Währungsrisiken von sehr wahrscheinlichen zukünftigen Geldflüssen aus Verkäufen in Fremdwährung zu vermindern. Sämtliche offenen Positionen aus Cash-Flow Hedges am Bilanzstichtag sind im Anhang offengelegt und werden über die Hedging Reserve im Eigenkapital verbucht.
1.4.15. Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Mit Ausnahme von MC2 befinden sich die wichtigsten Gesellschaften in der Schweiz, wo die Personalvorsorge über eine rechtlich selbständige Stiftung abgewickelt wird. Im Ausland werden nur vereinzelt Vorsorgepläne geführt. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Vorsorgepläne für den Konzern werden auf den Bilanzstichtag berechnet.
Ein sich aus Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst. Die Aktivierung eines weiteren wirtschaftlichen Nutzens (aus einer Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) ist weder beabsichtigt, noch sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung Rückstellung erfüllt ist.
1.4.16. Anteilsbasierte Vergütungen
Für die Mitglieder des Management Teams besteht ein Long Term Incentive Plan (LTIP). Die Planteilnehmenden erhalten zu Beginn der Planperiode von drei Jahren eine definierte Anzahl von Perfomance Share Units (PSU) zugeteilt, welche gleichmässig auf die drei Erdienungsperioden verteilt werden. Der Aufwand wird proportional zur Dauer der Erdienungsperioden als Personalaufwand verbucht. Nach Ablauf der jeweiligen Erdienungsperiode werden den Planteilnehmenden je nach Zielerreichung pro zugeteilte PSU eine gewisse Anzahl Aktien übertragen. Pro PSU können zwischen null und 1.5 Aktien zugeteilt werden.
Die Bewertung der PSU wird zu Beginn der jeweiligen Planperiode zum Schluss-Aktienkurs der MCH-Aktie am Zuteilungstag vorgenommen. Die Erfassung des Personalaufwandes für die laufenden Planperioden basiert jeweils auf dem Zielerreichungsgrad, der Basis der aktuellen Ist-, Budget-, Forecast- und Mittelfristplanzahlen berechnet wird.
1.4.17. Betriebsertrag
Die MCH Group erzielt ihren Umsatz mit Messen, Events, Veranstaltungen sowie mit Bau- und Standbauprojekten.
Die Umsätze und die zusammenhängenden Aufwendungen für Messen, Events und Veranstaltungen werden zu jenem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird. Massgebend für die erfolgswirksame Erfassung ist der letzte Tag der Messe, des Events oder der Veranstaltung.
Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.
Geleistete Anzahlungen von Kunden oder an Lieferanten für Projekte der kommenden Geschäftsjahre werden für Messen, Events, Veranstaltungen abgegrenzt und für Bau- und Standbauprojekte als angefangene Arbeiten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei abgesagten Projekten (Bau und Standbau) gilt in der Regel der Absagezeitpunkt des Projektes als Realisationszeitpunkt und es müssen die diesbezüglichen Vertragsmodalitäten berücksichtigt werden. Wenn in Ausnahmefällen spezielle Rückzahlungs- und Absagemodalitäten ausgehandelt werden, gilt der Zeitpunkt der Einigung/Unterzeichnung der Rückzahlungs- und Absagemodalitäten als Realisierungszeitpunkt.
Bei abgesagten Messen, Events oder Veranstaltungen erfolgt die Gewinnrealisation wie folgt:
- Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen ohne Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt nach der Einigung mit den Kunden über die Rückzahlungs- und Absagemodalitäten, sofern nicht die Regelung gemäss dem Vertrag angewendet wird - Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen mit Eventausfallversicherung:
Die erfolgswirksame Erfassung der aufgelaufenen Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Absage der Messe, des Events oder der Veranstaltung über den Betriebsaufwand. Die erfolgswirksame Erfassung der Versicherungsleistungen erfolgt entweder nach der definitiven Zahlungszusage der Versicherungsgesellschaft oder wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen der Versicherung erfolgen werden.
1.4.18. Laufende und latente Ertragssteuern
Bei der Verbuchung von aktuellen und zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen wird zwischen der Ermittlung laufender und latenter Ertragssteuern unterschieden.
Die laufenden Ertragssteuern werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften berechnet und als Aufwand ausgewiesen. Die Abgrenzung der laufenden Ertragssteuern erfolgt unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die latenten Steuern entstehen aus den Bewertungsdifferenzen zwischen den Konzernwerten und den steuerlich massgebenden Werten und werden entsprechend abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt grundsätzlich alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen. Die Berechnung der abzugrenzenden latenten Ertragssteuern erfolgt aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Steuersätze. Latente Steuerguthaben auf zeitlichen Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Auf die Aktivierung von latenten Steuerguthaben aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird verzichtet. Der Ausweis von latenten Steuerguthaben erfolgt im Anlagevermögen, derjenige von latenten Steuerschulden in den langfristigen Rückstellungen.
1.4.19. Staatliche Zuwendungen (Subventionen)
Im Rahmen des Projektes «Neubau Messe Basel» wurden von der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie Stadt Zürich) verschiedene Subventionen gewährt (u.a. Investitionsbeiträge à-fonds-perdu). Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Geschäftsjahr 2012 vom Kanton Basel-Stadt ein grundpfandgesichertes, nicht rückzahlbares Darlehen von CHF 50.0 Mio. als Finanzierungsbeitrag à-fonds-perdu erhalten, das mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Verpflichtung der Weiterführung des Betriebes des Congress Center Basel (CCB) über 20 Jahre ausgestaltet wurde. Unter Bauten wurde ein Anschaffungswert in gleicher Höhe wie das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen ausgeschieden. Jährlich wird der entsprechende Gebäudeteil um CHF 2.5 Mio. abgeschrieben und demgegenüber wird gleichzeitig das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen um CHF 2.5 Mio. reduziert und als anderer betrieblicher Ertrag erfasst.
1.4.20. Transaktionen mit nahestehenden Personen
Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der MCH Group ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt ihrerseits von denselben nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als Nahestehende.
Die MCH Group versteht folgende Personen oder Organisation als Nahestehende:
- Verwaltungsräte, Mitglieder des Executive Board oder Geschäftsleitungsmitglieder.
- Organisationen, an denen die MCH Group massgeblich beteiligt ist.
- Anteilsinhaber der berichterstattenden Organisation, welche direkt oder indirekt, allein oder zusammen mit anderen einen Stimmrechtsanteil von über 20% ausüben.
- Organisationen, welche von nahestehenden Personen kontrolliert werden.
- Vorsorgeeinrichtungen.
Folgende Personen oder Organisation gelten nicht als Nahestehende, sofern nicht weitere Gründe auf einen massgeblichen Einfluss hinweisen:
- zwei Organisationen, nur weil sie gemeinsame Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieder haben
- Öffentliche Hand.
- Gewerkschaften, Behörden und öffentliche Monopolbetriebe.
- Einzelne Kunden oder Lieferanten mit enger oder dominierender Beziehung.
- Versicherungen und Banken im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit Kunden.
Transaktionen mit nahestehenden Personen werden unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips separat ausgewiesen.
1.4.21. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Die Wahrscheinlichkeit und Höhe von Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen werden am Bilanzstichtag beurteilt, entsprechend bewertet und im Anhang offengelegt.
2. Flüssige Mittel
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4. Vorräte und angefangene Arbeiten
5. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Höhe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird vornehmlich durch den Messezyklus beeinflusst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Kosten in der Höhe von CHF 9.5 Mio. (Vorjahr CHF 4.6 Mio. unter der Position «Messen und Veranstaltungen» aktiviert. Davon waren CHF 3.8 Mio. Eigenleistungen (Vorjahr CHF 1.9 Mio.)
Die Position «Vorausfakturierte Leistungen für Messen und Veranstaltungen» beinhaltet vorausfakturierte Leistungen für die Giardina 2023 und die Art-Kunstmessen 2023.
6. Sachanlagen
In Übereinstimmung mit dem Grossratsbeschluss vom 12.03.2008 betreffend des Finanzierungskonzepts des Neubaus Messe Basel (vormals Messezentrum Basel 2012) wurde als Sicherstellung des grundpfandgesicherten, nicht rückzahlbaren Darlehens über CHF 50.0 Mio., welches die MCH Messe Schweiz (Basel) AG als Finanzierungsbeitrag (à fonds perdu) erhalten hat, ein Namensschuldbrief in gleicher Höhe zu Lasten des Gebäudes Congress Center Basel sowie Musical Theater Basel errichtet. Aufgrund des Verkaufs des Musical Theaters per 01.01.2020 wurde das Musical Theater aus dem Namensschuldbrief gelöscht.
Aufgrund eines Brandfalls in einem Warenlager wurden im Vorjahr vollständig abgeschriebene Anlagegüter in der Höhe von CHF 18.1 Mio. ausgebucht.
Die MCH Group verfügt über keine unbebauten Grundstücke. Die Anlagekategorie «Bebaute Grundstücke» beinhaltet ausschliesslich bebaute Grundstücke. Die Anlagekategorie «Bauten» beinhaltet sämtliche Gebäude, sowie fest mit den Gebäuden verbundene Installationen.
7. Finanzanlagen
In den Vereinigten Staaten konnte MC2 aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs und der entsprechenden Zukunftsaussichten latente Steuerguthaben auf zeitliche Differenzen in der Höhe von CHF 8.1 Mio. aktivieren (Vorjahr CHF 0.8 Mio.). Die Zunahme führt im Berichtsjahr zu einem entsprechenden latenten Steuerertrag.
8. Immaterielle Anlagen
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Investitionen in Digitalisierungsprojekte von CHF 16.6 Mio. (Vorjahr 4.2 Mio.) sowie allgemeine Modernisierungen und Erweiterungen von CHF 1.4 Mio. (Vorjahr 1.5 Mio.)
Im Berichtsjahr wurden aufgegebene Digitalisierungsprojekte in der Höhe von CHF 9.3 Mio. ausserordentlich abgeschrieben.
9. Finanzverbindlichkeiten
Die Nettoverschuldung (kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) hat sich auf CHF 84.6 Mio. (Vorjahr CHF 132.7 Mio.) reduziert.
Im Rahmen einer Finanzierung der MCH Group wurde im Jahr 2018 eine CHF Anleihe (Bond) von CHF 100 Mio. aufgenommen mit einer Laufzeit vom 16.05.2018 bis 16.05.2023 (5 Jahre) und einem Coupon von 1.875 %. Bis zum Stichtag 31.12.2022 wurden Anteile in der Höhe von CHF 0.4 Mio. vorzeitig zurückgekauft.
10. Rückstellungen
CHF 0.8 Mio. (Vorjahr CHF 0.8 Mio.) sind für vertraglich eingegangene Verpflichtungen für die Sanierungsarbeiten der Parkplätze zur Messenutzung am Standort Zürich vorgesehen.
Die Rückstellung betreffend Erneuerungsfonds Theater 11 wird jährlich um CHF 0.2 Mio. zuzüglich der indexierten Teuerung alimentiert. Aus diesem Fonds werden Erneuerungsarbeiten am Theater 11 finanziert. Die Verpflichtung ergibt sich aus den Vereinbarungen mit der Baurechtsgeberin, wonach beim Heimfall des Baurechts die verbleibenden Mittel aus dem Erneuerungsfonds an diese zurückfliessen.
Bei den Rückforderungen handelt es sich um Rückstellungen für Steuerrisiken von CHF 1.5 Mio. (Vorjahr CHF 3.8 Mio.) und um Gewährleistungsgarantien aus dem Projektgeschäft des Geschäftsbereichs Experience Marketing von CHF 0.6 Mio. (Vorjahr CHF 1.5 Mio.). Im Berichtsjahr konnten Rückstellungen für Steuerrisiken in der Höhe von CHF 2.3 Mio. und Gewährleistungsgarantien in der Höhe von CHF 0.9 Mio. aufgelöst werden.
In den Vertragsrisiken ist eine Rückstellung für ein hängiges Rechtsverfahren in den Vereinigten Staaten über CHF 1.2 Mio. enthalten (unverändert zum Vorjahr). In der Berichtsperiode wurden Rückstellungen in der Höhe von CHF 0.3 Mio. für hängige Rechtsverfahren in der Schweiz und in Deutschland gebildet.
Im Vorjahr wurden nicht mehr benötigten Rückstellungen in der Höhe von CHF 3.4 Mio. in der Erfolgsrechnung über die Position «Anderer betrieblicher Aufwand» aufgelöst, und das führte dort zu einem positiven Saldo.
11. Eigene Aktien
Zum Zweck zukünftiger Vergütungen an die Geschäftsleitung zeichnete die MCH Group AG im Berichtsjahr 125'000 eigene Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung zum Ausgabepreis von CHF 4.75 pro Aktie. Die der MCH Group AG zustehenden Bezugsrechte wurden vollständig ausgeübt.
Im Vorjahr wurden 100'000 eigene Aktien zum selben Zweck erworben. Der Kauf der eigenen Aktien erfolgte im Zeitraum vom 09.07.2021 bis zum 21.07.2021 zu einem durchschnittlichen Marktpreis von CHF 14.71.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurden noch keine Aktien vergeben (Vorjahr: keine).
12. Andere betriebliche Erträge
Im Zusammenhang mit einem Brandfall in einem Warenlager in der Schweiz konnten Versicherungsentschädigungen von CHF 10.8 Mio. vereinnahmt werden.
Im Juni 2022 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Anträgen des Regierungsrats und der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) zugestimmt, dass der Kanton Basel-Stadt auf die Rückzahlung des im Jahr 2020 nicht in Eigenkapital gewandelten Restdarlehens von CHF 5.8 Mio. verzichtet.
In der Position «Gewinn aus Veräusserung von Anlagevermögen» waren im Vorjahr die Veräusserung eines nicht mehr operativ benötigten Gebäudes in Basel (CHF 9.7 Mio.) und der Verkauf des Projekts Rosentalturm (CHF 0.8 Mio.) enthalten.
Die Schweizerischen Gesellschaften konnten im Vorjahr im Rahmen der staatlichen Covid-19-Härtefallprogramme folgende nicht rückzahlbaren Beträge vereinnahmen: Kanton Basel-Stadt CHF 0.8 Mio. (keine Bedingungen, untersteht nicht der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes, da nur der kantonale Anteil ausgeschüttet wurde) und Kanton Zürich CHF 9.8 Mio. (untersteht der Covid-19- Härtefallverordnung des Bundes und somit deren Artikel über die Einschränkung der Verwendung). Für letztere ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die Einschränkungen eingehalten sind. Bis zum Datum dieser Jahresrechnung ist keine anderslautende Beurteilung durch die Behörden erfolgt, welche die Erfassung einer entsprechenden Verbindlichkeit zur Folge hätte.
In den Vereinigten Staaten wurden die erhaltenen «Paycheck Protection Program (PPP)»-Darlehen, die in direktem Zusammenhang mit der Deckung der durch die Covid-19-Pandemie entstandenen operativen Kosten standen, aufgrund der lokalen Bestimmungen in Höhe von USD 0.3 Mio. (CHF 0.3 Mio.) (im Vorjahr USD 6.1 Mio., CHF 5.8 Mio.) bedingungslos erlassen.
Die Positionen «Forderungsverzicht auf Darlehen» (im Berichtsjahr CHF 5.8 Mio.) und «Staatliche Covid-19 Entschädigungen USA» (Berichtsjahr CHF 0.3 Mio., Vorjahr CHF 5.8 Mio.) sind nicht liquiditätswirksam. Sie werden in der konsolidierten Geldflussrechnung in der Position «Sonstige nicht liquiditätswirksame Transaktionen» im Nettogeldfluss aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
13. Segmentberichterstattung
Die Segmenterlöse und -ergebnisse der Geschäftsbereiche werden vor Konsolidierung dargestellt. Der Geschäftsbereich «Community Platforms» umfasst die Erträge und Ergebnisse der verschiedenen physischen, hybriden und digitalen Plattformen sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der Einheiten «Art & Art Related Industries» und «Swiss Events». Der Geschäftsbereich «Experience Marketing» beinhaltet Strategie, Kreation und Umsetzung von Experience Marketing Dienstleistungen der «Live Marketing Solutions» mit den Marken MCH Global, Expomobilia und MC2. Der Geschäftsbereich «Venues» umfasst das Vermietungsgeschäft (Gastveranstaltungen, Vermietung an Eigenmessen) sowie allgemeine Serviceleistungen (z.B. Parkhaus-Einnahmen) der Messeplätze Basel und Zürich. «Corporate Functions & Consolidation» umfasst Digital & Information, Corporate Finance, die Corporate Services (Business Development & Innovation, Legal Department, Risk Management & Compliance, HR und Communications) sowie die Konsolidierungs-Effekte.
Die Betriebserträge nach geographischen Märkten werden nach Konsolidierung dargestellt und beziehen sich somit rein auf Drittumsätze.
14. Personal und Personalaufwand
Per Ende des Vorjahres befanden sich in den USA zusätzliche 8 Mitarbeitende im sogenannten «Furlough». Diese waren weiterhin ohne Entlöhnung angestellt und lediglich die Sozialabgaben wurden weiterhin bezahlt.
Im Personalaufwand sind Kurzarbeitsentschädigungen von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr CHF 3.8 Mio.) enthalten, wovon alles vereinnahmt wurde. Der Personalaufwand vor Kurzarbeitsentschädigung belief sich auf CHF 115.5 Mio. (Vorjahr CHF 87.4 Mio.).
Für verschiedene Dienstleistungen werden zusätzlich Aushilfen als Kassiere, Garderobieren, Guards und Büroaushilfen usw. angestellt.
15. Anteilsbasierte Vergütungen
Für die Mitglieder des Management Teams besteht seit dem Berichtsjahr 2022 neu ein Long Term Incentive Plan (LTIP) mit einer grundsätzlichen Planperiode von jeweils drei Jahren. Für den LTIP 2022-2024 wurden drei Erdienungsperioden festgelegt, welche jeweils das Geschäftsjahr umfassen (2022, 2023 und 2024). Die Planteilnehmenden erhalten zu Beginn der Planperiode von drei Jahren eine definierte Anzahl von Perfomance Share Units (PSU) zugeteilt, welche gleichmässig auf die drei Erdienungsperioden verteilt werden. Nach Ablauf der jeweiligen Erdienungsperiode werden den Planteilnehmenden je nach Zielerreichung pro zugeteilte PSU eine gewisse Anzahl Aktien übertragen. Pro PSU können zwischen null und 1.5 Aktien zugeteilt werden. Im Plan wurden Zielwerte für das Wachstum des Betriebsertrags (Gewichtung ein Drittel) und des EBITDA (Gewichtung zwei Drittel) definiert.
Die Aktien sind für den Planteilnehmer nach der Übertragung frei verfügbar und unterliegen keiner Sperrfrist.
Die Bewertung der PSU wird zu Beginn der jeweiligen Planperiode zum Schluss-Aktienkurs der MCH-Aktie am Zuteilungstag vorgenommen. Die Erfassung des Personalaufwandes für die laufenden Planperioden basiert jeweils auf dem Zielerreichungsgrad, der Basis der aktuellen Ist-, Budget-, Forecast- und Mittelfristplanzahlen berechnet wird.
Für die laufende Planperioden wurde 2022 folgender Personalaufwand, inkl. Sozialversicherungsleistungen, erfasst:
Im Berichtsjahr 2022 erfolgte noch keine Übertragung von Aktien, da der Plan erst in diesem Jahr eingeführt wurde. Die erste Übertragung ist für das kommende Berichtsjahr geplant.
16. Finanzergebnis
Beim Zinsaufwand (Kapitalzinsen) handelt es sich um die Finanzierungskosten für die betrieblichen Darlehen sowie diverse andere Zinsaufwendungen.
17. Steuern
In den Vereinigten Staaten konnte MC2 aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs und der entsprechenden Zukunftsaussichten latente Steuerguthaben auf zeitliche Differenzen in der Höhe von CHF 8.1 Mio. aktivieren (Vorjahr CHF 0.8 Mio.). Die Zunahme führt im Berichtsjahr zu einem entsprechenden latenten Steuerertrag.
Per 31.12.2022 wurde auf eine Aktivierung der latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen verzichtet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Einfluss aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen: Weist aus, wie hoch der Einfluss von steuerlichen Verlustvorträgen auf den Ertragssteueraufwand gewesen wäre, wenn diese aktiviert worden wären. Die theoretische Aktivierung beinhaltet dabei Bildungen und Verfall von steuerlichen Verlustvorträgen.
Einfluss aus der Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge: Weist aus wie viel höher der Ertragssteueraufwand gewesen wäre, wenn keine steuerlichen Verlustvorträge hätten geltend gemacht werden können.
18. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie errechnet sich aus dem den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren konsolidierten Jahresergebnis nach Steuern, dividiert durch die Anzahl durchschnittlich zeitgewichteter ausstehender Aktien.
Im Berichtsjahr wurde erstmals eine Anpassung für die angenommene Ausübung von anteilsbasierten Vergütungen vorgenommen, die das Ergebnis pro Aktie verwässert (Vorjahr keine Anpassung).
19. Goodwill
Gemäss den Konsolidierungsgrundsätzen verrechnet die MCH Group den erworbenen Goodwill im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bzw. im Erwerbszeitpunkt direkt mit dem Eigenkapital.
Der theoretische Nettobuchwert des Goodwills setzt sich zusammen aus der akquirierten Gesellschaft Digital Festival AG.
Bei Aktivierung des Goodwills und unter Annahme einer 5-jährigen Amortisationszeit hätten sich folgende Werte ergeben:
20. Personalvorsorgeeinrichtungen
20.1. Pensionskassen Schweiz
Die Personalvorsorgestiftung der MCH Group (nachfolgend Pensionskasse) ist von der Gruppe unabhängig. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Der Beitritt zur Pensionskasse ist für die Mitarbeitenden der MCH Group AG, MCH Messe Schweiz (Basel) AG, MCH Messe Schweiz (Zürich) AG, MCH Live Marketing Solutions AG, MCH Beaulieu Lausanne SA mit unbefristeten Arbeitsverträgen obligatorisch. Anspruchsberechtigungen bestehen aufgrund von Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall und bei übrigen Leistungen. Die Pensionskasse beruht seit dem 01.01.2012 auf dem Beitragsprimat.
Die angeschlossenen Gesellschaften leisten einen gesamthaften Beitrag in Höhe von 150 % der auf die Mitglieder entfallenden Beitragssumme. Der Aufwand im Geschäftsjahr 2022 belief sich auf CHF 4.1 Mio. (Vorjahr CHF 3.7 Mio.). Mindestens alle drei Jahre wird durch einen Experten eine versicherungstechnische Bilanz erstellt. Diese wurde per 01.01.2021 erstellt auf den technischen Grundlagen BVG 2015, Periodentafeln und einem technischen Zinssatz von 1.50%. In der Zwischenzeit wurden die Grundlagen auf BVG 2020 (aktualisierte Grundlagen) und Generationentafeln für die jährliche Berechnung des Deckungskapitals umgestellt. Der mittels Fortschreibung geschätzte Deckungsgrad beträgt per 31.12.2022 rund 120.0 % (Vorjahr 127.0 %). Der Totalbestand der Arbeitgeberbeitragsreserve per 31.12.2022 beträgt CHF 0.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.7 Mio.).
20.2. Vorsorgepläne Vereinigte Staaten
Für nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende hat MC2 einen 401(k) Vorsorgesparplan («401(k) salary savings plan») auf der Basis des Beitragsprimats. Im Rahmen dieses Plans können Mitarbeitende einen Teil ihres steuerpflichtigen Gehalts im Rahmen der US-Bundesrichtlinien für solche Pläne einzahlen. Alle Teilnehmenden müssen mindestens ein Dienstjahr absolviert haben, um an diesem Plan teilnehmen zu können. Im Berichtsjahr 2022 leistete das Unternehmen Arbeitgeberbeiträge in Höhe von insgesamt USD 0.5 Mio. (Vorjahr USD 0.4 Mio.).
Für gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende leistet MC2 im Rahmen von Tarifverträgen Beiträge zu gemeinschaftlichen Vorsorgeplänen mehrerer Arbeitgeber («multi-employer pension plans»), welche Altersvorsorgeleistungen für ihre Mitglieder vorsehen. Die Beiträge von MC2 zu diesen Plänen betrugen jeweils weniger als 5 % der Gesamtbeiträge zu jedem dieser Pläne. Den aktuellen Zonenstatus («Pension Protection Act zone status») über den jeweiligen Plan erhält MC2 von den jeweiligen Vorsorgeplänen. Er wird jährlich vom versicherungstechnisch Beratenden des jeweiligen Vorsorgeplans bestätigt.
Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zu den wesentlichen gemeinschaftlichen Vorsorgeplänen, an denen MC2 beteiligt ist:
Vorsorgepläne in der roten Zone sind mit weniger als 65 % kapitalgedeckt, Pläne in der gelben Zone weniger als 80%. Pläne in der orangen Zone sind ebenfalls weniger als 80% kapitalgedeckt, gelten aber als gefährdet. Pläne in der grünen Zone sind mindestens 80% kapitalgedeckt. Die «Spalte FIP/RP Einführungsstatus» zeigt Vorsorgepläne an, für die ein finanzieller Verbesserungsplan («financial improvement plan») oder ein Sanierungsplan («rehabilitation plan») entweder geplant ist oder umgesetzt wurde.
In gemeinschaftlichen Vorsorgeplänen mehrerer Arbeitgebenden stehen die Vermögenswerte zur Verfügung, um auch Leistungen für Arbeitnehmende anderer Arbeitgebenden zu erbringen. Ebenfalls kommen die Arbeitgebenden solidarisch für ungedeckte Verpflichtungen auf. Darüber hinaus kann die Gesellschaft im Falle einer Kündigung oder eines Rücktrittes für ungedeckte Freizügigkeitsleistungen haften.
Per 31.12.2022 wurden ca. 14.6 % (Vorjahr 13.0 %) der Personalaufwendungen der MC2 für eine gewerkschaftliche Belegschaft verwendet, welche 9 (Vorjahr 9) Tarifverträge beinhaltet. Diese sind von 2024 bis 2026 gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Verträge erneuert oder neu verhandelt.
Gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen bestehen per 31.12.2022 keine Verpflichtungen (Vorjahr keine).
21. Nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
22. Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von zukünftigen Umsätzen in Fremdwährungen wurden im Vorjahr Termingeschäfte (Währungsabsicherungen) abgeschlossen. Die Werte aus derivativen Finanzinstrumenten waren unter den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.
23. Beteiligungen an Tochtergesellschaften
23.1. Beteiligungen
23.2. Veränderungen des Konsolidierungskreises
Die MCH Messe Schweiz (Zürich) AG hat rückwirkend per 1. Januar 2022 ihre Schwestergesellschaft Digital Festival AG absorbiert.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 17. Januar 2022 eine Minderheitsbeteiligung von 15 % an der Art Events Singapore Pte. Ltd. zu einem Preis von USD 0.3 Mio.
Die MCH Group AG hat am 16. März 2022 die Gesellschaft MCH Digital Ventures AG mit Sitz in Zürich gegründet. Per 30. August 2022 wurde die Gesellschaft in Arcual AG umbenannt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 hält die MCH Group AG 67.5% der Beteiligungsrechte.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat am 30. März 2022 die Gesellschaft MCH Group France SAS mit Sitz in Paris, Frankreich gegründet. Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hält 100% der Beteiligungsrechte.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 23. Juni 2022 weitere Anteile an der Gesellschaft Masterpiece London Ltd. in der Höhe von 31.5% zu einem Preis von GBP 59. Die Messe Schweiz (Basel) AG hält ab diesem Zeitpunkt 99% der Beteiligungsrechte an der Masterpiece London Ltd.
Die Arcual AG hat am 2. September 2022 die Gesellschaft Arcual Limited mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich gegründet. Die Arcual AG hält 100% der Beteiligungsrechte.
Die Arcual AG hat am 12. Oktober 2022 die Gesellschaft Arcual GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland gegründet. Die Arcual AG hält 100% der Beteiligungsrechte.
Die sich bereits im Vorjahr in Liquidation befindende Design Miami Basel AG, in Liquidation wurde im Juli 2022 zur Löschung beim Handelsregister Basel-Stadt angemeldet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wurde die Löschung formal noch nicht vollzogen. Die Voraussetzungen zur Dekonsolidierung per 31. Dezember 2022 sind jedoch erfüllt, weshalb die Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 dekonsolidiert wird.
23.3. Weitere Angaben
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hatte per 30. November 2017 67.5 % der Aktien an der Masterpiece London Ltd. erworben und zum gleichen Zeitpunkt die Beherrschung der Gesellschaft übernommen. Per 23. Juni 2022 erwarb die MCH Messe Schweiz (Basel) AG weitere 31.5 % und nach dem Bilanzstichtag per 2 Februar 2023 die verbleibenden 1 %. Es bestanden zum Bilanzstichtag 2022 keine Put/Call-Agreements mehr.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 17. Januar 2022 eine Minderheitsbeteiligung von 15% an der Art Events Singapore Pte. Ltd. Mit dem Erwerb der Aktien erwarb sich die MCH Messe Schweiz (Basel) AG auch das Recht, ihren Anteil im Jahr 2024 wieder zurück verkaufen zu können, falls die Veranstaltung gar nicht oder nicht mit wirtschaftlichem Erfolg durchgeführt werden kann.
24. Weitere Angaben
24.1. Kapitalerhöhung 2022
Nach den pandemiebedingten Verlusten in den vergangenen zwei Jahren, wurde im Berichtsjahr ein finanzielles Massnahmenpaket notwendig, mit dem die im Mai 2023 anstehende Refinanzierung der Anleihe über CHF 100 Mio. und die notwendigen Investitionen für das Wachstum des Unternehmens sichergestellt werden können. Im Vordergrund stand die Stärkung der Kapitalbasis mit einer weiteren Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten für alle Aktionärinnen und Aktionäre.
Im Jahr 2020 hatten der Kanton Basel-Stadt (unter Vorbehalt der Zustimmung der dafür zuständigen Organe) und Lupa Systems vereinbart, die Refinanzierung der Anleihe zu gleichen Teilen zu unterstützen, falls das Unternehmen diese nicht selbst refinanzieren kann (sogenannter «Backstop»).
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragte deshalb dem Grossen Rat, sich an der geplanten Kapitalerhöhung 2022 mit dem Erwerb neuer Kapitalanteile in der Höhe von bis zu CHF 34 Mio. zu beteiligen. Damit sollten die an der MCH Group beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften weiterhin mindestens 33.34 % der Aktien bzw. Stimmrechte halten. Lupa Systems hatte bei seinem Einstieg in die MCH Group im Jahr 2020 einen maximalen Investitionsbetrag von CHF 75 Mio. in Aussicht gestellt und im Rahmen der Kapitalerhöhungen im Jahr 2020 CHF 48 Mio. investiert. Bei der Kapitalerhöhung 2022 war Lupa Systems bereit, analog dem Kanton Basel-Stadt ebenfalls bis zu CHF 34 Mio. zu investieren und damit gegebenenfalls über den ursprünglich vorgesehenen maximalen Investitionsbetrag hinauszugehen.
Bei den Kapitalerhöhungen im Jahr 2020 hatte der Kanton Basel-Stadt CHF 24.2 Mio. eines bestehenden zinslosen Darlehens über CHF 30 Mio. in Eigenkapital gewandelt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung 2022 beantragte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dem Grossen Rat, dass auf die Rückzahlung des im Jahr 2020 nicht in Eigenkapital gewandelten Restdarlehens von CHF 5.8 Mio. verzichtet werden soll. Dies wurde ebenfalls bereits 2020 in Aussicht gestellt und wurde im Berichtsjahr auch damit begründet, dass die MCH Group auf Grund der staatlichen Beteiligung keinen Anspruch auf Corona-Härtefallgelder des Bundes hatte.
Im Juni 2022 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Anträgen des Regierungsrats und der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) zugestimmt, dass sich der Kanton Basel-Stadt mit dem Erwerb neuer Kapitalanteile in der Höhe von bis zu CHF 34 Mio. an der geplanten Kapitalerhöhung der MCH Group beteiligt und auf die Rückzahlung des im Jahr 2020 nicht in Eigenkapital gewandelten Restdarlehens von CHF 5.8 Mio. verzichtet. Der Entscheid des Kantonsparlaments unterlag einer 42-tägigen Referendumsfrist, welche in der Folge ungenutzt verstrich.
Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion
Im Hinblick auf die geplante Kapitalerhöhung wollte der Verwaltungsrat durch eine Nennwertreduktion der Aktien und einer damit einhergehenden Kapitalherabsetzung mehr Flexibilität schaffen. Das Aktienkapital der MCH Group AG betrug vor der Nennwertreduktion CHF 148.7 Mio. Die Aktien der MCH Group AG wurden jedoch unter dem Nennwert von CHF 10 pro Aktie gehandelt. Der Verwaltungsrat der MCH Group AG schlug den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung vom 23. Mai 2022 vor, den Nennwert pro Aktie auf CHF 1.00 herabzusetzen und das Aktienkapital auf CHF 14’869’351 zu reduzieren. Der Betrag von CHF 133’824’159, um den das Aktienkapital verringert würde, sollte in die Kapitaleinlagereserven umgebucht werden. Diese beantragte Reduktion des Nennwerts war eine rein technische Massnahme. Die gesamte Eigenkapitalbasis blieb unverändert, ebenso wie die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Generalversammlung vom 23. Mai 2022 stimmte dem Antrag des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zu.
Ausnahme von der Angebotspflicht
Im Juli 2022 hiess die Übernahmekommission die Anträge der MCH Group AG und ihrer beiden Hauptaktionäre im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung gut, insbesondere betreffend die Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht gemäss Art. 136 Abs. 1 lit. e FinfraG (Sanierungsausnahme).
Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat der MCH Group AG beantragte der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. September 2022 eine Kapitalerhöhung von nominal bis zu 18’586’688 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 zu einem Bezugspreis von CHF 4.75 je neue Namenaktie, einem Bezugsverhältnis von 4 zu 5 und die Wahrung der Bezugsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der MCH Group AG haben an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. September 2022 diesem Antrag des Verwaltungsrats mit über 91% Ja-Stimmen zugestimmt.
Die Bezugsfrist startete am Donnerstag, 29. September 2022 und dauerte bis Montag, 10. Oktober 2022. Im Rahmen des Bezugsrechtsangebots konnten insgesamt 16’183’796 neue Namenaktien platziert werden, was rund 87% der angebotenen Namenaktien entsprach. Die MCH Group erhielt durch die Ausgabe der Namenaktien einen Bruttoerlös im Umfang von gesamthaft CHF 76.9 Mio. inkl. CHF 0.6 Mio. aus Ausübung eigener Bezugsrechte der MCH Group AG bzw. CHF 76.3 Mio. abzüglich CHF 0.6 Mio. aus Ausübung eigener Bezugsrechte der MCH Group AG.
Nach Vollzug der Kapitalerhöhung erhöhte sich die Anzahl ausgegebener Namenaktien auf insgesamt 31’053’147 mit einem Nennwert von je CHF 1.00, was einem Aktienkapital von CHF 31’053’147.00 entspricht. Der Vollzug der Kapitalerhöhung erfolgte am 12. Oktober 2022, die Lieferung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien am 13. Oktober 2022.
Die MCH Group verfügt auch nach Vollzug dieser Bezugsrechtsemission über ein stabiles, langfristig ausgerichtetes Ankeraktionariat: Lupa Systems hält 38.52% des Aktienkapitals, der Kanton Basel-Stadt 37.52%. Im Weiteren halten der Kanton und die Stadt Zürich zusammen 1.50%. Die MCH Group AG hat die Bezugsrechte für ihre eigenen Aktien ausgeübt und erwarb in der Bezugsrechtsemission 125’000 neue Namenaktien und hält somit gesamthaft 0.72 % des Aktienkapitals. Die weiteren Aktionäre halten 21.74% des Aktienkapitals.
24.2. Transaktionen mit Nahestehenden
Die Masterpiece London Ltd. vergab im Vorjahr den Standbauauftrag, im Wert von wenigen tausend Franken, für die Masterpiece London an ein nahestehendes Unternehmen. Die Vergabe erfolgte anhand eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens.
24.3. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Bei den Eventualforderungen handelt es sich in Aussicht gestellte Zahlungen an die MC2 im Rahmen des «Employment retention credit»-Programms (ERC) in den Vereinigten Staaten Der ERC ist eine erstattungsfähige Steuergutschrift für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter während der Schliessung aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter bezahlt haben.
Zur Sicherstellung von vertraglichen Pflichten der Arcual AG hat die MCH Group AG eine Garantie abgegeben, welche per 31.12.2022 CHF 2.3 Mio. (USD 2.5 Mio.) beträgt (Vorjahr keine). Zur Sicherstellung einer Mietzinsgarantie der MC2 hat die MCH Group AG eine Garantie abgegeben, welche per 31.12.2022 CHF 0.7 Mio. (USD 0.8 Mio.) beträgt (Vorjahr CHF 2.3 Mio., USD 2.5 Mio.). Zur Sicherstellung von werkvertraglichen Verpflichtungen der MCH Live Marketing Solutions AG hatte die MCH Group AG im Vorjahr Garantien abgegeben, welche per 31.12.2021 CHF 0.9 Mio. betrugen (im Berichtsjahr keine). Weiter bestanden im Vorjahr Bankgarantien mit Regressforderungsmöglichkeit von CHF 0.4 Mio.
Bei der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG bestehen per 31.12.2022 Eventualverbindlichkeiten von CHF 0.4 Mio. (Vorjahr CHF 0.5 Mio.) im Zusammenhang mit dem Theater 11 und der Renovation von Messerestaurants.
24.4. Risk Management
Die MCH Group AG verfügt über ein implementiertes Risikomanagement. Ausgehend von einer von der Geschäftsleitung jährlich durchgeführten Risikoidentifikation werden die für die Gruppe wesentlichen Risiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkung bewertet. Mit entsprechenden vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen werden diese Risiken vermieden, vermindert oder überwälzt. Die von der Gruppe selbst getragenen Risiken werden konsequent überwacht. Die letzte Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat wurde am 16.12.2022 verabschiedet. Um flexibel auf Veränderungen im Risikoumfeld reagieren zu können, kann die Geschäftsleitung ad-hoc Aufträge für vertiefte Risikoabklärungen in Auftrag geben.
24.5. Einfluss der Covid-19-Pandemie
Rückblick 2022 - Einfluss der Covid-19-Pandemie im ersten Quartal 2022 und weitgehende Normalisierung der Geschäftstätigkeit ab dem zweiten Quartal 2022
Das Jahr 2022 wurde nochmals durch die Covid-19 Pandemie geprägt, dies allerdings primär noch im ersten Quartal 2022. Ab dem zweiten Quartal 2022 setzte im Rahmen des Wegfalls der behördlichen Einschränkungen eine weitgehende Normalisierung der Geschäftstätigkeit ein. Die Einschränkungen im ersten Quartal 2022 haben allerdings die finanziellen Ergebnisse nochmals erheblich negativ belastet. Der Zeitraum von Januar bis März 2022 war durch die Fortführung der Massnahmen seitens Regierungen und Behörden geprägt, indem die Durchführung von Messen und Veranstaltungen weiterhin stark eingeschränkt beziehungsweise teilweise komplett unmöglich waren. Dies traf die MCH Group insbesondere in der Schweiz mit Absagen der Swissbau im Januar 2022 und der Giardina im März 2022 sowie einem Totalausfall im Kongressbereich und bei Guest Events. Die Swissbau wurde in einem deutlich kleineren Format als Swissbau Compact im Mai durchgeführt. In Hong Kong wurde die Art Basel Hong Kong in den Mai verschoben und nochmals als deutlich kleinere Messe durchgeführt, dauerten die behördlichen Einschränkungen in Asien sowie in China und Hong Kong doch deutlich länger an. Schliesslich war auch in den USA an den Messen Anfang 2022 noch eine grössere Zurückhaltung bei Kunden mit entsprechendem Umsatzausfall zu verspüren. In Asien dauerten die Einschränkungen auch im weiteren Verlauf des Jahres an und führten zu weiteren Umsatzausfällen. Hingegen zog in den USA, in Europa sowie in Dubai ab dem zweiten Quartal die Geschäftstätigkeit wieder deutlich an. Die Kunstmessen im weiteren Jahresverlauf, die Art Basel in Basel, die erstmals durch die MCH durchgeführte Paris+ par Art Basel, sowie die Art Basel Miami Beach konnten ohne Einschränkungen sehr erfolgreich durchgeführt werden. Bei den Swiss Events fand ein starker Messeherbst wie zu Zeiten vor der Pandemie statt. Und auch das Kongress- und Guest Events Geschäft erholte sich sehr gut. Schliesslich war im Bereich Experience Marketing eine kundenseitig sehr hohe Nachfrage zu verzeichnen, dies für Events im Jahr 2022 aber auch bereits im Hinblick auf Events im Jahr 2023. Dies betrifft insbesondere die USA, teilweise auch Europa, während die Einschränkungen in Asien erst nach und nach fallen und daher das Geschäft in Asien noch auf tieferem Level liegt.
Kapitalerhöhung 2022 und Ausblick 2023 und folgende Jahre
Im Mai 2023 steht die Refinanzierung der ausstehenden CHF 100 Mio. Anleihe an. Die MCH Group hat daher im Oktober 2022 eine Kapitalerhöhung abgeschlossen, bei der netto CHF 74 Mio. zugeflossen sind, dies mit der Unterstützung der beiden Ankeraktionäre Kanton Basel-Stadt und Lupa Investment Holdings LP im Umfang von je CHF 34 Mio., sowie einem leicht über den Erwartungen liegenden Beitrag der Publikumsaktionäre. Mit der Kapitalerhöhung verfügt die MCH Group per 31. Dezember 2022 über Flüssige Mittel von CHF 152 Mio. und damit über ausreichend Liquidität zur Rückzahlung der Anleihe sowie zur Fortführung und Weiterentwicklung des Geschäfts. Weiter hat die Kapitalerhöhung zu einer Stärkung der Kapitalbasis geführt, indem die Nettoverschuldung auf CHF 84.6 Mio. gesenkt und die Eigenkapitalquote auf 25.6% verbessert werden konnte.
Die MCH Group bleibt auf der Basis der positiven Geschäftsentwicklung der letzten Monate zuversichtlich. Für das Jahr 2023 wird eine weitere Steigerung der Geschäftstätigkeit sowie Verbesserung der finanziellen Ergebnisse erwartet. Auf dieser Basis sind das Management und der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Liquidität und die Eigenkapitalausstattung der MCH Group genügend Reserven aufweisen, damit der Fortbestand der Gruppe über das Jahr 2023 hinaus gewährleistet ist. Infolgedessen erkennt der Verwaltungsrat keine relevante Unsicherheit für die Zukunft der MCH Group und ihrer Gruppengesellschaften.
24.6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 6. Januar hat die MCH Group darüber informiert, dass die Messe Masterpiece London, die vom 28. Juni bis 5. Juli 2023 hätte stattfinden sollen, abzusagen. Die steigenden Kosten und die rückläufige Zahl der internationalen Aussteller führten dazu, dass die Veranstaltung im Jahr 2023 wirtschaftlich nicht rentabel hätte durchgeführt werden können. Die für die Messe 2023 aufgelaufenen Kosten von CHF 0.7 Mio. wurden dem Berichtsjahr 2022 belastet.
Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG erwarb per 2. Februar 2023 weitere Anteile an der Gesellschaft Masterpiece London Ltd. in der Höhe von 1% zu einem Preis von GBP 2. Die Messe Schweiz (Basel) AG hält ab diesem Zeitpunkt 100% der Beteiligungsrechte an der Masterpiece London Ltd.
Es sind nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2022 beeinträchtigen könnten und somit an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
24.7. Genehmigung der Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat der MCH Group AG hat die konsolidierte Jahresrechnung am 24.03.2023 genehmigt.