Organisation & Management
Die MCH Group steht unter der Führung des Verwaltungsrats und des Executive Board der Holdinggesellschaft MCH Group AG.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat hat unter anderem folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
- die Oberleitung der Gesellschaft, die Festlegung der Unternehmensstrategie und der Organisation sowie die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung;
- die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Mitglieder des Executive Board) und die Oberaufsicht über sie, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
- den Erlass eines Reglements für die Geschäftsführung (Organisationsreglement);
- die Vorbereitung der Generalversammlung, die Antragstellung zu den Geschäften, über welche diese zu beschliessen hat, sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse;
- die Erstellung des Geschäftsberichts mit Jahresbericht (Lagebericht und Corporate Governance), Finanzbericht und Vergütungsbericht.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat besteht gemäss § 22 der Statuten vom 12.10.2022 aus maximal neun Mitgliedern. Er setzt sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Lupa Systems sowie aus drei weiteren, unabhängigen Mitgliedern zusammen. Gemäss Statuten bestimmt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zwei Mitglieder, ein Mitglied wird gemeinsam vom Regierungsrat des Kantons Zürich und vom Stadtrat der Stadt Zürich bestimmt. Die übrigen Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt.
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Zahl der Mitglieder zu reduzieren und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats entsprechend neu festzulegen. Eine diesbezügliche Revision der Statuten wird voraussichtlich der Generalversammlung 2024 unterbreitet.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind in der Regel «nicht exekutiv» gemäss Richtlinie der SIX Swiss Exchange. Mit Ausnahme zweier zeitlich befristeten Übergangsregelungen in den Jahren 2018 und 2019 gehörten die Mitglieder des Verwaltungsrats nie der operativen Führung der MCH Group an. Die Mitglieder des Verwaltungsrats stehen nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur MCH Group. Die Beziehungen der Vertreter der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zum Unternehmen sind in der institutionellen Beziehung zwischen diesen Körperschaften und der MCH Group begründet.
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst, soweit die Konstituierung nicht zu den Befugnissen der Generalversammlung gehört (Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC)).
An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen – ohne Stimmrecht – in der Regel auch die Mitglieder des Executive Board sowie bei Bedarf bei einzelnen Geschäften weitere Mitglieder des Managements und externe Experten teil.
Fachausschüsse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat verschiedene Fachausschüsse eingesetzt, die sich vertieft mit den Aufgabenbereichen des Verwaltungsrats auseinandersetzen und die Behandlung der Themen im Verwaltungsrat vorbereiten:
- das Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) in den Bereichen der Unternehmensführung, der personellen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und des Managements, der Organisation des Unternehmens und der Gehaltspolitik sowie der Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board;
- das Audit Committee (AC) in den Bereichen des Finanz - und Rechnungswesens – Planung, Budgetierung, Prognosen, Abschlüsse, Berichterstattung, Kontrolle – sowie des Risikomanagement, der Compliance und der Internen Revision;
- das Strategy Committee (SC) in den Bereichen der Überprüfung und Festlegung der Unternehmensstrategie und der strategischen Initiativen sowie der Kontrolle ihrer Umsetzung.
Die Fachausschüsse sind vorbereitend und beratend tätig und haben keine Entscheidungskompetenz. Der Verwaltungsrat kann sie allerdings ermächtigen, über einen bestimmten Sachverhalt abschliessend zu urteilen und zu entscheiden. Die Fachausschüsse informieren an den Sitzungen des Verwaltungsrats über ihre Tätigkeiten und unterbreiten diesem ihre entsprechenden Empfehlungen und Anträge. An den Sitzungen der Fachausschüsse nehmen zusätzlich zu den vom Verwaltungsrat ernannten (im Falle des GNCC von der Generalversammlung gewählten) Verwaltungsratsmitgliedern der Group CEO und der Group CFO sowie bei Bedarf weitere Mitglieder des Managements, Vertreter des Revisionsorgans und externe Berater teil.
Im Berichtsjahr 2022 hat der Verwaltungsrat für die Vorbereitung und Umsetzung der Kapitalerhöhung ein Steering Committee und ein Pricing Committee eingesetzt, die das verantwortliche Projektmanagement unterstützt und beaufsichtigt sowie den Verwaltungsrat laufend über den Stand der Dinge informiert haben.
Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, ihren zulässigen Tätigkeiten und ihrer Beteiligung an der MCH Group AG sowie zur Zusammensetzung der Fachausschüsse und zu den Sitzungen im Geschäftsjahr 2022 finden sich im Jahresbericht im Kapitel «Corporate Governance» unter «Verwaltungsrat».
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Executive Board
Das vom Verwaltungsrat bestellte Executive Board führt die Geschäfte der MCH Group nach Massgabe der Gesetze, der Statuten, des Organisationsreglements sowie weiterer Richtlinien und Weisungen des Verwaltungsrats. Es ist zuständig für alle wesentlichen Geschäfte und Angelegenheiten, die gruppenrelevante Bedeutung oder Auswirkung haben und die nicht per Gesetz oder interne Reglemente dem Verwaltungsrat oder der Generalversammlung vorbehalten sind.
Angaben zu den Mitgliedern des Executive Board ihren zulässigen Tätigkeiten und ihrer Beteiligung an der MCH Group AG finden sich im Jahresbericht im Kapitel «Corporate Governance» unter «Executive Board».
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Führungs - und Kontrollinstrumente
Die Statuten, das Organisationsreglement sowie die Reglemente der Fachausschüsse regeln die Aufgaben und Kompetenzen des Verwaltungsrats und des Executive Board. Die Daten über den aktuellen und zu erwartenden Geschäftsverlauf werden laufend und systematisch erfasst und fliessen in vierteljährliche, detaillierte Management Reports zuhanden des Verwaltungsrats ein. Der Group CEO informiert den Verwaltungsrat an jeder Sitzung mit einem ausführlichen CEO Report über den aktuellen Geschäftsgang in den verschiedenen Divisionen. Über ausserordentliche Vorfälle wird der Verwaltungsrat sofort informiert. Der Präsident des Verwaltungsrats und die Vorsitzende/n der Fachausschüsse stehen in ständigem, intensivem Austausch mit dem Group CEO und dem Group CFO.
Statuten und Reglemente
Die Statuten der MCH Group AG sind im Hinblick auf den Zusammenschluss der damaligen Schweizer Mustermesse AG und der Messe Zürich, AG für internationale Fachmessen und Spezialausstellungen, von den Aktionärinnen und Aktionären der Schweizer Mustermesse AG am 14.05.2001 genehmigt worden. In der Folge hat die Generalversammlung folgenden Statutenänderungen zugestimmt:
- 08.05.2009: Namensänderung von MCH Messe Schweiz (Holding) AG in MCH Group AG.
- 17.05.2010: Genehmigtes Aktienkapital. Anschliessend Erhöhung des Aktienkapitals auf CHF 60'065'750.
- 22.05.2014: Anpassungen gemäss «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV); Aktualisierung des Zweckartikels; Streichung des Artikels zum Genehmigten Aktienkapital.
- 27.11.2020: Einführung eines formell-selektiven Opting-up für Lupa Systems LLC; Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit maximal neun Mitgliedern; Aufhebung der Vinkulierung und Änderung der Eintragungsbeschränkungen; Erhöhung des Aktienkapitals in zwei Tranchen um insgesamt bis zu CHF 94'500'00. Anschliessend Erhöhung des Aktienkapitals auf CHF 148'693'510 und Eintragung in die Statuten per 21.12.2020.
- 23.05.2022: Anpassungen betreffend Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board als Voraussetzung zur Einführung neuer Vergütungsmodelle; Herabsetzung des Aktienkapitals auf CHF 14'869'351 durch Nennwertreduktion von CHF 10.00 auf CHF 1.00 pro Aktie. Anschliessend Herabsetzung des Aktienkapitals und Eintragung in die Statuten per 02.08.2022.
- 28.09.2022: Erhöhung des Aktienkapitals um bis zu CHF 18'586'688. Anschliessend Erhöhung des Aktienkapitals auf CHF 31'053'147 und Eintragung in die Statuten per 12.10.2022.
In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen und den Statuten der MCH Group AG sind die Organisation und das Management in mehreren internen Reglementen festgehalten, namentlich im Organisationsreglement und in den Reglementen des Audit Committee (AC) und des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC).
Der Generalversammlung vom 04.05.2023 werden verschiedene Anpassungen der Statuten vorgeschlagen, welche durch das per 01.01.2023 in Kraft getretene neue Aktienrecht erforderlich werden. Im laufenden Geschäftsjahr wird zudem das Organisationsreglement revidiert.
Die Statuten (in deutscher und englischer Sprache) sowie das Organisationsreglement und die Reglemente des AC und des GNCC (in deutscher Sprache) finden sich auf der Webseite der MCH Group unter «Investoren» | «Governance».
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/governance/
Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Die MCH Group verfügt über eine Corporate Risk Management Funktion. Das Corporate Risk Management fungiert im Auftrag des Audit Committee und des Executive Board als Beratungsstelle und unterstützt die Gruppe im Risikomanagement, in der Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems (IKS) und im weiteren Aufbau des Compliance Management Systems. Das Corporate Risk Management hat im vergangenen Geschäftsjahr unterschiedliche strategische, finanzielle, operative und regulatorische Prüfungen durchgeführt.
Das IKS der MCH Group beinhaltet sämtliche von Verwaltungsrat und Executive Board angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen und stellt einen integrierten Bestandteil des Risikomanagements und ein wichtiges Element der Corporate Governance der MCH Group dar. Es hat primär zum Ziel, dass eine zeitnahe und korrekte Bilanzierung aller geschäftlichen Prozesse gewährleistet ist und periodisch zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Dabei werden die wesentlichen Prozesse, Kontrollen und deren Durchführung systematisch und nachvollziehbar überprüft und dokumentiert. Bei Akquisitionen ist vorgesehen, die internen Kontrollprozeduren der erworbenen Einheiten zügig an die in der MCH Group geltenden Richtlinien anzupassen.
Die MCH Group passt ihr IKS laufend an die Wirksamkeit der Geschäftsprozesse und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften an. Die dabei identifizierten Schwachstellen werden mit gezielten Massnahmen behoben. Das IKS wird vom Audit Committee der MCH Group überwacht.
Das Risikomanagement der MCH Group befasst sich sowohl mit strategischen, finanziellen, operativen wie auch mit regulatorischen Risiken. Im Berichtsjahr wurden die verschiedenen Geschäftsrisiken in Gruppenworkshops und Einzelinterviews identifiziert und nach dem möglichen Schadenausmass und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. In der anschliessenden Konsolidierung erfolgen die Identifikation und Einschätzung der für den Konzern wesentlichsten Risiken. Diese werden mittels gezielter Massnahmen und wo adressierbar auf ein akzeptables Risiko reduziert und in die Strategie sowie das operative Geschäft des Unternehmens integriert. Die Risikobeurteilung wurde vom Audit Committee (AC) geprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet.
Im Berichtsjahr wurden zusätzlich zum regulären Risikomanagement Prozess, welcher mindestens einmal jährlich wiederholt wird, zahlreiche zusätzliche Risikoeinschätzungen vorgenommen. Insbesondere wurde dem Risikomanagement bei den Entscheidungen zu den Veranstaltungen sowie der wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen besonderes Gewicht beigemessen. Das Risikomanagement wurde hierbei fortlaufend in die laufenden Situationsanalysen aktiv eingebunden.
Die für die MCH Group wesentlichsten Risiken werden nachstehend pro Risikokategorie beschrieben. Die MCH Group erachtet die Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung auf die Geschäftstätigkeiten weiterhin als die bedeutendsten Risiken für die Gruppe. Die MCH Group erkennt die übergreifende Wechselwirkung mit weiteren, identifizierten Risiken, welche auch in naher Zukunft den Geschäftsgang der Gruppe beeinflussen kann.
Strategische Risiken
Die identifizierten Opportunitäten umfassen das Wachstum von international führenden Messen und Plattformen, die Stärkung des bestehenden Event-Portfolios in der Schweiz sowie den Ausbau des globalen Angebots an Diensteleistungen im Bereich Experience Marketing. Die fortlaufende Umsetzung der Unternehmensstrategie ist entscheidend, um den Risiken aus derlei Entwicklungen entgegenzuwirken. Durch die Integration des Risikomanagements in den strategischen Projekten strebt die Gesellschaft die Optimierung der Nachhaltigkeit und Werthaltigkeit der getätigten Investitionen an.
Finanzielle Risiken
Die teilweise weitgehenden Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die daraus entstandenen Unsicherheiten und ungleichmässigen Entwicklungen der globalen Wirtschaft werden für den Geschäftsverlauf der MCH Group in naher Zukunft weiter bestimmend bleiben. Die MCH Group erwartet nach dem Ende der Pandemie wieder einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf.
Die Wirtschaftslage und die jeweilige Industrieentwicklung haben einen direkten Einfluss auf die Bonität der Kunden, die Höhe der Marketinginvestitionen und die Fremdwährungsschwankungen. Die MCH Group führt laufend entsprechende Massnahmen zur Risikobewältigung sowohl auf strategischer, finanzieller wie auch auf operativer Ebene durch.
Operative Risiken
Die MCH Group hält weiterhin am Ziel fest, in allen Belangen die operative Exzellenz zu gewährleisten, um insbesondere bei ihren Kunden eine maximale Sicherheit und Zufriedenheit zu erreichen. Mit der laufenden Umsetzung der Unternehmensstrategie richtet sich die MCH Group auf die sich immer schneller ändernden Marktbedingungen aus.
Regulatorische Risiken
Die fortdauernden, steigenden regulatorischen Anforderungen und Rahmenbedingungen und die internationale Entwicklung der MCH Group und ihrer Produkte erhöhen sowohl die Komplexität der unterschiedlichen Sachverhalte als auch das «Exposure» der MCH Group. Entsprechend passt die MCH Group die Organisation und Prozesse laufend an, damit mögliche regulatorische Risiken frühzeitig erkannt und die benötigten Massnahmen zeitgerecht ausgelöst werden können.
Compliance und Interne Revision
Die Corporate Compliance Funktion unterstützt das Management und die Unternehmung in der Sicherstellung der Einhaltung der Regularien und Richtlinien. In der Umsetzung des Compliance Frameworks werden die Regularien und Richtlinien zielgerichtet aktualisiert und geschult.
Im Berichtsjahr 2022 ist der 2018 eingeführte Code of Conduct erneut im gesamten Unternehmen geschult worden. Ab dem laufenden Jahr wird seine Anwendung kontinuierlich auf die Partner und Lieferanten ausgedehnt. Es ist geplant, für Meldungen von Verstössen gegen die geltenden Regularien und Richtlinien im laufenden Jahr eine unabhängige Meldestelle einzuführen.
Aufgabe der Internen Revisionstelle ist es, unabhängige und objektive Prüfungsleistungen zu erbringen, um sicherzustellen, dass die MCH Group die geltenden Gesetze und internen Richtlinien und Verfahren einhält. Im Berichtsjahr 2022 wurden interne Revisionen in den Bereichen «Facility & Asset Management / Safety & Health» sowie «General Compliance» in zwei Tochtergesellschaft ausserhalb der Schweiz durchgeführt. Im laufenden Jahr werden weitere Prüfungshandlungen in Absprache mit dem Audit Committee geplant und durchgeführt.
Die Feststellungen und Empfehlungen der internen Revisionsstelle werden in einem detaillierten Bericht zuhanden des Audit Committees und des Verwaltungsrats festgehalten. Die Umsetzung von erforderlichen Massnahmen wird systematisch kontrolliert.
Informationspolitik
Die MCH Group verfolgt grundsätzlich eine Politik der offenen und sachlichen Kommunikation. Sie richtet sich in ihrer Informationspraxis nach den Richtlinien der SIX Swiss Exchange. Sie pflegt regelmässige Kontakte zu den Investoren und Medien, u.a. mit Investoren-Conference-Calls und Mediengesprächen bei wichtigen Ereignissen wie den Jahres- und Halbjahresabschlüssen. Die Einladung und Unterlagen zur Generalversammlung wird auf brieflichem Weg verschickt. Alle wichtigen Informationen sind auf der Webseite der MCH Group verfügbar:
- Ad hoc-Mitteilungen unter «Investoren» | «Ad hoc-Mitteilungen»
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/ad-hoc-mitteilungen/ - Anmeldung zum «Push-Service» für die Ad hoc-Mitteilungen unter «Investoren» | «Ad hoc-Mitteilungen»
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/ad-hoc-mitteilungen/ - Medienmitteilungen unter «News»
– Link: https://www.mch-group.com/news/ - Geschäftsberichte und Halbjahresberichte unter «Investoren» | «Berichte»
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/berichte/ - Agenda und Kontakt unter «Investoren» | «Agenda & Kontakt»
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/agenda-kontakt/
Handelssperrzeiten
Die MCH Group hat die Regelungen betreffend Handelssperrzeiten («Blackout-Perioden») in seinem Insider- & Ad hoc-Reglement festgelegt. Die folgenden Handelsperrzeiten gelten für alle Mitglieder des Verwaltungsrats und des Executive Board sowie für weitere permanente Insider (Mitarbeitende in den Bereichen Corporate Finance, Corporate Communications, Management Office etc.) und gegebenenfalls auch Insider im Rahmen eines speziellen Projekts:
- Vom 15. Juli bis zur Ad hoc-Mitteilung der Halbjahresergebnisse
- Vom 15. Januar bis zur Ad-hoc-Mitteilung der Jahresergebnisse
- Über zusätzliche «Blackout-Perioden» wird entschieden, wenn ein Ereignis oder ein Projekt den Insider- und Ad hoc-Regeln unterstellt wird; eine zusätzliche «Blackout-Periode» erfordert die Zustimmung des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC).
Im Geschäftsjahr 2022 galten für die Mitglieder des Verwaltungsrats und das Executive Board sowie für die weiteren Insider Handelssperrzeiten vom 15.01.2022 bis 29.03.2022 (Jahresabschluss 2021) und vom 10.06.2022 bis 29.09.2022 (Kapitalerhöhung). Die übliche «Blackout-Periode» im Rahmen des Halbjahresabschluss wurde von der ausserordentlichen «Blackout-Periode» im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung zeitlich überlagert.