Anhang zur Jahresrechnung

1. Grundsätze

1.1 Allgemein

Die vorliegende Jahresrechnung der MCH Group AG mit Sitz in Basel wurde gemäss dem Schweizerischen Rechnungslegungsrecht (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben.

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1.2 Bewertungsgrundsätze

Aktiven werden höchstens zu Anschaffungskosten bewertet. Alle in Fremdwährungen gehaltenen Aktiven und Passiven werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet. Die daraus resultierenden Kursdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Nicht realisierte Kursgewinne werden zurückgestellt und in der Position «Passive Rechnungsabgrenzungen» ausgewiesen. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen in Fremdwährungen sowie sämtlicher Fremdwährungstransaktionen erfolgt zu den an den jeweiligen Transaktionsdaten geltenden Wechselkursen.

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1.3 Verzicht auf Geldflussrechnung und zusätzliche Angaben im Anhang

Da die MCH Group AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (Swiss GAAP FER), hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie die Darstellung einer Geldflussrechnung verzichtet.

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1.4 Eigene Aktien

Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und im Eigenkapital als separater Abzugsposten ausgewiesen. Es findet keine Folgebewertung statt. Werden eigene Aktien veräussert, erfolgt dies zum gleitenden Durchschnittspreis. Ein realisierter Mehr- bzw. Minderwert wird erfolgsneutral den Kapitalreserven gutgeschrieben oder zu belastet.

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1.5 Anteilsbasierte Vergütungen

Für die Mitglieder des Management Teams besteht ein Long Term Incentive Plan (LTIP). Die Planteilnehmenden erhalten zu Beginn der Planperiode von drei Jahren eine definierte Anzahl von Perfomance Share Units (PSU) zugeteilt, welche gleichmässig auf die drei Erdienungsperioden verteilt werden. Der Aufwand wird proportional zur Dauer der Erdienungsperioden als Personalaufwand verbucht. Nach Ablauf der jeweiligen Erdienungsperiode werden den Planteilnehmenden je nach Zielerreichung pro zugeteilte PSU eine gewisse Anzahl Aktien übertragen. Pro PSU können zwischen null und 1.5 Aktien zugeteilt werden.

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Die Bewertung der PSU wird zu Beginn der jeweiligen Planperiode zum Schluss-Aktienkurs der MCH-Aktie am Zuteilungstag vorgenommen. Die Erfassung des Personalaufwandes für die laufenden Planperioden basiert jeweils auf dem Zielerreichungsgrad, der Basis der aktuellen Ist-, Budget-, Forecast- und Mittelfristplanzahlen berechnet wird.

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