Anhang zur Konzernrechnung

1. Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.1. Konzernrechnung

Die Konzernrechnung der MCH Group basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31. Dezember 2022 und wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert. Sie ist in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes erstellt worden und erfüllt damit die Richtlinien der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) im Segment «Swiss Reporting Standard». Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns («true and fair view») und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Einzelbewertung für Aktiven und Verbindlichkeiten und auf historischen Anschaffungskosten.

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1.2. Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der MCH Group AG sowie aller Konzerngesellschaften unter Einhaltung folgender Kriterien:

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  • Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält oder welche von der MCH Group AG auf andere Weise kontrolliert werden, werden voll konsolidiert. Auch falls die MCH Group AG weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann ggf. eine Kontrolle vorliegen. Dabei werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. 
  • Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt zwischen 20 % und unter 50 % der Stimmrechte hält und welche von der MCH Group AG nicht kontrolliert werden, werden nach der Equity-Methode einbezogen. Dabei wird der Anteil am Eigenkapital unter der Position «Finanzanlagen» in der Konzernrechnung ausgewiesen. Das anteilige Jahresergebnis wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung im «Ergebnis von assoziierten Organisationen» ausgewiesen.
  • Gesellschaften, an denen die MCH Group AG direkt oder indirekt weniger als 20 % der Stimmrechte hält, werden in der konsolidierten Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigung eingesetzt.

Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle durch die MCH Group. Auf den Erwerbszeitpunkt werden Aktiven und Passiven der erworbenen Gesellschaft zu aktuellen Werten bewertet. Eine nach dieser Neubewertung verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital der erworbenen Gesellschaft wird als Goodwill resp. als negativer Goodwill direkt den Gewinnreserven belastet bzw. gutgeschrieben. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust aus Veräusserung von Beteiligungen zu ermitteln. Im Eigenkapitalnachweis wird diese Transaktion in einer separaten Zeile dargestellt. Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.

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Bei der Vollkonsolidierung werden 100 % der Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen mit einbezogen. Allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Gewinn der konsolidierten Gesellschaften werden getrennt in der Konzern-Bilanz bzw. in der Konzern-Erfolgsrechnung ausgewiesen. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen und Beziehungen wie auch Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Bei Veräusserung und Zukäufen von Aktien an und von Minderheitsaktionären wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem verkauften anteiligen Buchwert der Nettoaktiven über die Gewinnreserven verbucht.

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1.3. Fremdwährungsumrechnung

Jahresrechnungen von konsolidierten Gesellschaften in fremden Währungen werden wie folgt umgerechnet: Umlaufvermögen, Anlagevermögen und Fremdkapital zu Jahresendkursen (Stichtagskurs); Eigenkapital zu historischen Kursen. Die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die dabei anfallenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht.

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Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskurs-Methode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Effekte aus den Fremdwährungsanpassungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Unrealisierte Kursgewinne werden ebenfalls erfolgswirksam gebucht.

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Transaktionen in fremder Währung werden zum offiziellen Durchschnittskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung des entsprechenden Monats umgerechnet.

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Umrechnungskurse in CHF

Jahresdurchschnittskurse

Jahresendkurse

 

2022

2021

2022

2021

USD

0.955

0.914

0.925

0.911

EUR

1.005

1.081

0.987

1.036

HKD

0.122

0.118

0.119

0.117

GBP

1.179

1.257

1.113

1.234

CNY

0.142

0.142

0.133

0.143

AED

0.260

0.249

0.252

0.248

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1.4. Bewertungs- und Buchungsgrundsätze

Die Jahresrechnung wird nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung erstellt. Dementsprechend werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen erfasst, wenn sie anfallen und nicht, wenn flüssige Mittel oder ein Zahlungsmitteläquivalent eingehen oder bezahlt werden. Das heisst unter anderem, dass Aufwand und Ertrag periodengerecht abgegrenzt und erfasst werden.

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Bei allen Aktiven wird per Jahresende geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt (Wertbeeinträchtigung). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigungen dem Periodenergebnis belastet werden.

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1.4.1. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Postcheck- und Bankguthaben sowie kurzfristige Festgeldanlagen (Restlaufzeit unter 90 Tage). Sie werden zu Nominalwerten bewertet.

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1.4.2. Wertschriften

Wertschriften, welche kurzfristig und zu Handelszwecken gehalten werden, werden im Umlaufvermögen ausgewiesen und sind zu aktuellen Werten zu bewerten. Liegt kein aktueller Wert vor, sind sie höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigung zu bewerten. Die Anpassung erfolgt über die Erfolgsrechnung.

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1.4.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Delkredere

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen (=Delkredere) bewertet. Es sind zuerst Einzelwertberichtigungen auf wesentlichen Positionen anzusetzen. Der restliche Bestand an Forderungen wird mittels folgender auf Erfahrungswerten basierender Grundlage ohne Berücksichtigung des Herkunftslands wie folgt wertberichtigt:

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Verfalltage

Wertberichtigung in % des Rechnungsbetrags

>360

100%

181-360

50%

91-180

30%

61-90

15%

31-30

5%

0-30

2%

nicht verfallen

2%

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1.4.4. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellkosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Netto-Marktwert, ist eine Wertberichtigung (Aufwand) in der Höhe dieser Betragsdifferenz vorzunehmen. Dieser Wert wird mittels des aktuellen Marktpreises auf dem Absatzmarkt bestimmt. Gewährte Skonti werden als Anschaffungspreisminderungen vom Warenaufwand in Abzug gebracht. Die Folgebewertung erfolgt gemäss der Durchschnittsmethode (Kostenfolgeverfahren).

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1.4.5. Angefangene Arbeiten

Angefangene Arbeiten sind langfristige und/oder periodenübergreifende Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau oder Standbau, die gemäss der «Completed Contract»-Methode ermittelt und bewertet werden, da die Voraussetzungen für die «Percentage of Completion»-Methode nicht kumulativ erfüllt sind. Die angefallenen Auftragsaufwendungen werden während der Fertigungsdauer als angefangene Arbeiten aktiviert. Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird oder bei mehrtägigen Veranstaltungen am letzten Tag der Veranstaltung. Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden erfolgsneutral bilanziert. Sie werden mit den entsprechenden langfristigen Aufträgen, für welche die Anzahlung geleistet worden ist, verrechnet, sofern kein Rückforderungsrecht besteht. Ansonsten werden sie als Verbindlichkeit ausgewiesen.

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1.4.6. Sonstige Forderungen und Aktivdarlehen

Die sonstigen Forderungen (inkl. Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen) und Aktivdarlehen werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.

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1.4.7. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Grundsätzen, die für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gelten, bewertet.

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Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden sowohl die im Berichtsjahr verbuchten Dritt- und Eigenleistungen für Messen und Veranstaltungen (mit Ausnahme der angefangenen Arbeiten des Baus und Standbaus) des Folgejahres als auch die noch nicht fakturierten Umsätze des Berichtsjahres abgegrenzt.

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Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die Abgrenzungen verbucht, die sich aus bereits fakturierten Erträgen aus Messen, Veranstaltungen, Events des Folgejahres zusammensetzen sowie noch nicht erhaltenen Lieferantenrechnungen, die sich aufgrund von bereits erhaltenen Gütern bzw. Dienstleistungen ergeben. Zudem werden die Abgrenzungen für laufende Ertragssteuern unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

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1.4.8. Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert und unter Berücksichtigung der planmässigen linearen Abschreibungen und einer allfälligen Wertbeeinträchtigung bewertet. Wenn sich die Faktoren, welche zu einer früheren Wertbeeinträchtigung geführt haben, massgeblich verbessern, wird die Wertbeeinträchtigung mittels einer Wertaufholung teilweise oder ganz aufgehoben.

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Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt ab dem ersten Tag der Nutzung. Anlagen im Bau werden dementsprechend nicht abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer entspricht der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und beträgt für:

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Abschreibungskategorie

Abschreibungsdauer

Anlagekategorie

Bebaute Grundstücke

Keine Abschreibung

Bebaute Grundstücke

Bauten

40 Jahre

Bauten

Diverse Gebäude - Erweiterungsinvestitionen und Anlagen

10 - 20 Jahre

Bauten

Mobiliar und Einrichtungen

3 - 10 Jahre

Übrige Sachanlagen

Fahrzeuge

5 - 8 Jahre

Übrige Sachanlagen

Ton- und Lichttechnik

5 - 10 Jahre

Übrige Sachanlagen

Hardware

3 - 5 Jahre

Übrige Sachanlagen

Falls festgestellt wird, dass die Nutzungsdauer des Anlageguts insbesondere auf Grund des technischen Fortschritts, des Zustands des Guts oder des Markts ändert, wird der Restbuchwert des Anlageguts über die neu vorgesehene Restnutzungsdauer abgeschrieben.

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Begleitende Eigenleistungen auf Investitionen im Sachanlagevermögen werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.

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Zinsaufwendungen werden während der Bauphase einer Sachanlage als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.

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1.4.9. Immaterielle Anlagen

Immaterielle Werte sind nicht-monetär und ohne physische Existenz. Erworbene immaterielle Werte werden unter Verwendung folgender Kategorien bilanziert (inkl. betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer):

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Abschreibungskategorie

Abschreibungsdauer

Anlagekategorie

Erworbene Messen und Veranstaltungen

3 - 5 Jahre

Immaterielle Anlagen

Software

3 - 5 Jahre

Immaterielle Anlagen

Selbst erarbeitete immaterielle Werte (Messen, Veranstaltungen, Software oder sonstige immateriellen Werte) werden in der Regel nicht aktiviert. Ausnahmen können sich aufgrund von grösseren Entwicklungsprojekten ergeben.

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1.4.10. Verbindlichkeiten und Passivdarlehen

Verbindlichkeiten und Passivdarlehen werden zum jeweiligen Nominalwert passiviert. Eine Verbindlichkeit oder ein Passivdarlehen wird als kurzfristig betrachtet, wenn sie:

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  • innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen ist, oder
  • ihretwegen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
  • sie für Handelszwecke gehalten wird

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind langfristig.

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1.4.11. Rückstellungen

Zur Abdeckung aller im Bilanzierungszeitpunkt erkennbaren Risiken und Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen werden dann bilanziert, wenn eine wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) zurückzuführen ist und die Höhe der Verpflichtung geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem erwarteten Mittelabfluss zur Deckung der Verpflichtung. Diese entsprechende Rückstellungshöhe wird jedes Jahr neu beurteilt.

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Die Höhe der Rückstellung wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit sowie aufgrund von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen bestimmt, sofern diese zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen.

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Drohende Verluste aus Messen und Veranstaltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst und der die Wertberichtigung der aktivierten Kosten übersteigende Teil in den Rückstellungen ausgewiesen.

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Ein nach dem Bilanzstichtag verpflichtendes Ereignis hat Einfluss auf die Rückstellungen, wenn deutlich wird, dass der Ursprung des Ereignisses zeitlich vor dem Bilanzstichtag lag.

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1.4.12. Goodwill

Bei einer Akquisition werden die übernommenen Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet. Der Überschuss der Erwerbskosten über die neu bewerteten Nettoaktiven entspricht dem Goodwill. Dieser wird im Zeitpunkt des Erwerbs direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Gemäss Swiss GAAP FER ist dies zulässig, sofern die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und einer theoretischen Amortisation auf das Eigenkapital und den Goodwill im Eigenkapitalnachweis und im Anhang separat dargestellt werden. Der Goodwill wird theoretisch auf 5 Jahre abgeschrieben. Falls eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills vorliegt, wird diese im Anhang dargestellt. Bei der Veräusserung einer Beteiligung wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill zu den ursprünglichen Kosten berücksichtigt, um den erfolgswirksamen Gewinn oder Verlust zu ermitteln.

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1.4.13. Eigene Aktien

Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und im Eigenkapital als separater Abzugsposten ausgewiesen. Es findet keine Folgebewertung statt. Werden eigene Aktien veräussert, erfolgt dies zum gleitenden Durchschnittspreis. Ein realisierter Mehr- bzw. Minderwert wird erfolgsneutral den Kapitalreserven gutgeschrieben oder zu belastet.

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1.4.14. Derivative Finanzinstrumente

Ein Derivat wird in der Bilanz erfasst, sobald es die Definition eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit erfüllt. Zur Absicherung von Währungsrisiken bedient sich der Konzern Devisenterminkontrakten sowie Swaps. Zur Währungsabsicherung werden insbesondere Cash-Flow Hedges eingesetzt, um Währungsrisiken von sehr wahrscheinlichen zukünftigen Geldflüssen aus Verkäufen in Fremdwährung zu vermindern. Sämtliche offenen Positionen aus Cash-Flow Hedges am Bilanzstichtag sind im Anhang offengelegt und werden über die Hedging Reserve im Eigenkapital verbucht.

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1.4.15. Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Mit Ausnahme von MC2 befinden sich die wichtigsten Gesellschaften in der Schweiz, wo die Personalvorsorge über eine rechtlich selbständige Stiftung abgewickelt wird. Im Ausland werden nur vereinzelt Vorsorgepläne geführt. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Vorsorgepläne für den Konzern werden auf den Bilanzstichtag berechnet.

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Ein sich aus Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst. Die Aktivierung eines weiteren wirtschaftlichen Nutzens (aus einer Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) ist weder beabsichtigt, noch sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung Rückstellung erfüllt ist.

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1.4.16. Anteilsbasierte Vergütungen

Für die Mitglieder des Management Teams besteht ein Long Term Incentive Plan (LTIP). Die Planteilnehmenden erhalten zu Beginn der Planperiode von drei Jahren eine definierte Anzahl von Perfomance Share Units (PSU) zugeteilt, welche gleichmässig auf die drei Erdienungsperioden verteilt werden. Der Aufwand wird proportional zur Dauer der Erdienungsperioden als Personalaufwand verbucht. Nach Ablauf der jeweiligen Erdienungsperiode werden den Planteilnehmenden je nach Zielerreichung pro zugeteilte PSU eine gewisse Anzahl Aktien übertragen. Pro PSU können zwischen null und 1.5 Aktien zugeteilt werden.

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Die Bewertung der PSU wird zu Beginn der jeweiligen Planperiode zum Schluss-Aktienkurs der MCH-Aktie am Zuteilungstag vorgenommen. Die Erfassung des Personalaufwandes für die laufenden Planperioden basiert jeweils auf dem Zielerreichungsgrad, der Basis der aktuellen Ist-, Budget-, Forecast- und Mittelfristplanzahlen berechnet wird.

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1.4.17. Betriebsertrag

Die MCH Group erzielt ihren Umsatz mit Messen, Events, Veranstaltungen sowie mit Bau- und Standbauprojekten.

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Die Umsätze und die zusammenhängenden Aufwendungen für Messen, Events und Veranstaltungen werden zu jenem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird. Massgebend für die erfolgswirksame Erfassung ist der letzte Tag der Messe, des Events oder der Veranstaltung.

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Die erfolgswirksame Verbuchung von Bauprojekten erfolgt zum Zeitpunkt der Projektabnahme oder in Ermangelung dessen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Veranstaltungs- oder Bestimmungsort. Der Abnahmezeitpunkt oder das Datum der Lieferung ist der Zeitpunkt bei dem Nutzen und Gefahr an den Kunden übergehen. Die erfolgswirksame Verbuchung von Standbauprojekten erfolgt zu jenem Zeitpunkt, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.

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Geleistete Anzahlungen von Kunden oder an Lieferanten für Projekte der kommenden Geschäftsjahre werden für Messen, Events, Veranstaltungen abgegrenzt und für Bau- und Standbauprojekte als angefangene Arbeiten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

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Bei abgesagten Projekten (Bau und Standbau) gilt in der Regel der Absagezeitpunkt des Projektes als Realisationszeitpunkt und es müssen die diesbezüglichen Vertragsmodalitäten berücksichtigt werden. Wenn in Ausnahmefällen spezielle Rückzahlungs- und Absagemodalitäten ausgehandelt werden, gilt der Zeitpunkt der Einigung/Unterzeichnung der Rückzahlungs- und Absagemodalitäten als Realisierungszeitpunkt.

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Bei abgesagten Messen, Events oder Veranstaltungen erfolgt die Gewinnrealisation wie folgt:

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  • Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen ohne Eventausfallversicherung:
    Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt nach der Einigung mit den Kunden über die Rückzahlungs- und Absagemodalitäten, sofern nicht die Regelung gemäss dem Vertrag angewendet wird
  • Abgesagte Messen, Events oder Veranstaltungen mit Eventausfallversicherung:
    Die erfolgswirksame Erfassung der aufgelaufenen Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Absage der Messe, des Events oder der Veranstaltung über den Betriebsaufwand. Die erfolgswirksame Erfassung der Versicherungsleistungen erfolgt entweder nach der definitiven Zahlungszusage der Versicherungsgesellschaft oder wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen der Versicherung erfolgen werden.
1.4.18. Laufende und latente Ertragssteuern

Bei der Verbuchung von aktuellen und zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen wird zwischen der Ermittlung laufender und latenter Ertragssteuern unterschieden.

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Die laufenden Ertragssteuern werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften berechnet und als Aufwand ausgewiesen. Die Abgrenzung der laufenden Ertragssteuern erfolgt unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

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Die latenten Steuern entstehen aus den Bewertungsdifferenzen zwischen den Konzernwerten und den steuerlich massgebenden Werten und werden entsprechend abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt grundsätzlich alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen. Die Berechnung der abzugrenzenden latenten Ertragssteuern erfolgt aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Steuersätze. Latente Steuerguthaben auf zeitlichen Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Auf die Aktivierung von latenten Steuerguthaben aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird verzichtet. Der Ausweis von latenten Steuerguthaben erfolgt im Anlagevermögen, derjenige von latenten Steuerschulden in den langfristigen Rückstellungen.

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1.4.19. Staatliche Zuwendungen (Subventionen)

Im Rahmen des Projektes «Neubau Messe Basel» wurden von der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie Stadt Zürich) verschiedene Subventionen gewährt (u.a. Investitionsbeiträge à-fonds-perdu). Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG hat im Geschäftsjahr 2012 vom Kanton Basel-Stadt ein grundpfandgesichertes, nicht rückzahlbares Darlehen von CHF 50.0 Mio. als Finanzierungsbeitrag à-fonds-perdu erhalten, das mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Verpflichtung der Weiterführung des Betriebes des Congress Center Basel (CCB) über 20 Jahre ausgestaltet wurde. Unter Bauten wurde ein Anschaffungswert in gleicher Höhe wie das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen ausgeschieden. Jährlich wird der entsprechende Gebäudeteil um CHF 2.5 Mio. abgeschrieben und demgegenüber wird gleichzeitig das grundpfandgesicherte, nicht rückzahlbare Darlehen um CHF 2.5 Mio. reduziert und als anderer betrieblicher Ertrag erfasst.

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1.4.20. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der MCH Group ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt ihrerseits von denselben nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als Nahestehende.

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Die MCH Group versteht folgende Personen oder Organisation als Nahestehende:

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  • Verwaltungsräte, Mitglieder des Executive Board oder Geschäftsleitungsmitglieder.
  • Organisationen, an denen die MCH Group massgeblich beteiligt ist.
  • Anteilsinhaber der berichterstattenden Organisation, welche direkt oder indirekt, allein oder zusammen mit anderen einen Stimmrechtsanteil von über 20% ausüben.
  • Organisationen, welche von nahestehenden Personen kontrolliert werden.
  • Vorsorgeeinrichtungen.

Folgende Personen oder Organisation gelten nicht als Nahestehende, sofern nicht weitere Gründe auf einen massgeblichen Einfluss hinweisen:

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  • zwei Organisationen, nur weil sie gemeinsame Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieder haben
  • Öffentliche Hand.
  • Gewerkschaften, Behörden und öffentliche Monopolbetriebe.
  • Einzelne Kunden oder Lieferanten mit enger oder dominierender Beziehung.
  • Versicherungen und Banken im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit Kunden.

Transaktionen mit nahestehenden Personen werden unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips separat ausgewiesen.

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1.4.21. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Die Wahrscheinlichkeit und Höhe von Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen werden am Bilanzstichtag beurteilt, entsprechend bewertet und im Anhang offengelegt.

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