Einleitung zum Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht enthält alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen über die Vergütungen, Darlehen und Kredite an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung (Executive Board) der MCH Group AG. Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts erfolgt nach der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)» vom 20.11.2013. und den Richtlinien betr. Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange.
In diesem Vergütungsbericht sind auch die allgemeinen Vergütungsgrundsätze und die Vergütungssysteme für den Verwaltungsrat und das Executive Board enthalten.
Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen
Der Vergütungsbericht muss der Generalversammlung nicht zur Genehmigung unterbreitet werden. Diese hat jedoch über die Vergütung des Verwaltungsrats sowie die fixen und variablen Vergütungen des Executive Board zu beschliessen.
Die Bestimmungen über die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung gemäss Artikel 18 der «VegüV» sind in den Paragraphen 18 und 19 der Statuten der MCH Group AG festgehalten.
Gestützt auf die Statuten der MCH Group AG hat die Generalversammlung am 24.04.2020 die Vergütung des Verwaltungsrats und die fixe Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2021 genehmigt. An der Generalversammlung 2022 stimmt diese über die Vergütung des Verwaltungsrats sowie über die fixe Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2023 und die Zuteilungsbeträge 2022 und 2023 für die langfristige variable Vergütung des Executive Board ab.
Die Statuten der MCH Group AG finden sich auf der Webseite der MCH Group unter «Investoren» | «Governance».
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/governance/
Die Protokolle beziehungsweise Traktanden und Erläuterungen zu den Generalversammlungen sind auf der Webseite der MCH Group verfügbar unter: «Investoren» | «Generalversammlung».
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/generalversammlung/