Aktionariat
Die MCH Group AG ist an der SIX Swiss Exchange («Domestic Standard») kotiert. Die Namenaktien haben das Valorensymbol «MCHN» und die ISIN-Nummer «CH0039542854».
Aktienkurs
Der Aktienkurs hielt sich bis im Herbst 2021 über dem Kurs von CHF 12.00 zu Beginn des Jahres. In den Monaten November und Dezember 2021 fiel er auf den Jahresendstand von CHF 9.00. Hauptgrund dafür dürfte die sich zu diesem Zeitpunkt erneut verschlechternde pandemische Situation gewesen sein sowie die Aussicht, dass sich die erhoffte «Normalisierung» weiter hinauszögern würde.
Bedeutende Aktionäre
Die Offenlegung bedeutender Aktionäre bzw. Aktionärsgruppen erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange. Es gab im Berichtsjahr keine diesbezüglichen Offenlegungen. Angaben zu den bedeutenden Aktionären bzw. Aktionärsgruppen finden sich auf der Webseite der SIX Exchange Regulation unter «Bedeutende Aktionäre» | «MCH Group AG».
– Link: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/market-data/shares/share-explorer/share-details.CH0039542854CHF4.html#/
Im Zuge des erarbeiteten Massnahmenpakets zur Stärkung der Kapitalstruktur und der Aktionärsbasis sowie der entsprechenden Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27.11.2020 und der Durchführung der Kapitalerhöhungen hat sich das Aktionariat wesentlich verändert. Seit Dezember 2020 ist der neue Ankerinvestor Lupa Investment Holdings LP bzw. Lupa Systems LLC mit der Beteiligung von 32.32 % der grösste Einzelaktionär. Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften – die Kantone Basel-Stadt und Zürich und die Stadt Zürich – halten seit Dezember 2020 zusammen 33.34 %.
In einem «Relationship Agreement» zwischen der MCH Group und Lupa Systems LLC sowie den öffentlich-rechtlichen Aktionären vom 26.11.2020 hat sich Lupa Systems LLC unter anderem zu einem «Lock-up» verpflichtet, wonach er seine MCH-Aktien in den ersten fünf Jahren gar nicht und danach nur mit zusätzlichen Auflagen veräussern darf. Zudem verpflichtet er sich, den statutarischen Zweck der MCH Group zu unterstützen und in Übereinstimmung mit ihm zu handeln. In der Vereinbarung ist zudem festgehalten, dass sich die öffentlich-rechtlichen Aktionäre im Gegenzug zu ihrem Recht, nach Art. 762 OR Vertreter in den Verwaltungsrat der MCH Group zu entsenden, verpflichten, die von Lupa Systems LLC zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen zu wählen.
In einem von der MCH Group, Lupa Systems LLC, dem Kanton Basel-Stadt, Erhard Lee, LLB Swiss Investment AG und AMG Fondsverwaltung AG unterzeichneten «Term Sheet» ist unter anderem festgehalten, dass die Aktionäre rund um Erhard Lee und die LLB Swiss Investment AG dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Besetzung eines Verwaltungsratssitzes unterbreiten können.
Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Es gibt bei der MCH Group AG über die § 5 und 5a der Statuten hinaus keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen gegen eine unerwünschte Übernahme. Gemäss § 5a der Statuten vom 21.12.2020 ist Lupa Systems LLC bei einer anteilsmässigen Beteiligung von mehr als 33 1/3 % aber maximal 49 % von der Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots befreit.
Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften – die Kantone Basel-Stadt und Zürich und die Stadt Zürich – halten zusammen 33.34 % der Aktien und haben damit bei Abstimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, eine «Sperrminorität».
Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Die nachstehend zusammengefassten Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre stützen sich auf die seit 21.12.2020 geltenden Statuten der MCH Group AG. Die Statuten sind auf der Webseite der MCH Group unter «Investoren» | «Governance» verügbar.
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/governance/
Erwerbende von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen und sind an der Generalversammlung stimmberechtigt, wenn sie am Stichtag der Eintragung im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung eingetragen sind. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre mit Stimmrecht können sich in ihrer Stimmrechtsausübung durch andere eingetragene Aktionärinnen oder Aktionäre mit Stimmrecht, die unabhängige Stimmrechtsvertretung oder eine gesetzliche Vertretung vertreten lassen.
An der Generalversammlung anwesende stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre sind berechtigt, sich zu den traktandierten Geschäften zu äussern und Anträge zu stellen, wobei nur über Anträge zu angekündigten Verhandlungsgegenständen Beschlüsse gefasst werden können. Sie sind zudem berechtigt, vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der Revisionsstelle Auskunft über die Durchführung und das Ergebnis ihrer Prüfung zu verlangen. Die Auskünfte können nicht verweigert werden, wenn sie für die Ausübung der Rechte der Aktionäre und Aktionärinnen erforderlich sind.
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Der Verwaltungsrat kann nach Bedarf ausserordentliche Generalversammlungen einberufen. Einzelne oder mehrere Aktionärinnen und Aktionäre können die Einberufung einer Generalversammlung verlangen, wenn sie zusammen mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten.
Der Verwaltungsrat legt die Traktanden und den Stichtag der Eintragung der Aktionärinnen und Aktionäre im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung fest. Die Einberufung einer Generalversammlung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Verhandlungstag.
Der Generalversammlung stehen unter anderem folgende unübertragbaren Befugnisse zu:
- die Festsetzung und Änderung der Statuten;
- die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, soweit sie nicht Delegierte des Kantons Basel-Stadt sowie des Kantons und der Stadt Zürich sind;
- die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrats;
- die Wahl der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC);
- die Wahl einer unabhängigen Stimmrechtsvertretung;
- die Wahl der Revisionsstelle;
- die Genehmigung des Jahresberichts und des Finanzberichts sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes;
- die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und des Executive Board (Geschäftsleitung);
- die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats.
Die Amtsperiode der durch die Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrats, der Mitglieder des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC), der Revisionsstelle und der unabhängigen Stimmrechtsvertretung ist auf ein Jahr beschränkt.
Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Aktienstimmen. Für die Änderung der Statuten sowie für die im Gesetz vorgesehenen Fälle ist ein Beschluss der Generalversammlung mit mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte erforderlich.
Die Protokolle der Generalversammlungen werden wenige Tage nach der Versammlung auf der Webseite der MCH Group unter «Investoren» | «Generalversammlung» zur Einsicht aufgeschaltet.
– Link: https://www.mch-group.com/investoren/generalversammlung/