Gesellschaft
Die MCH Group bekennt sich zu den Grundwerten eines demokratischen Rechtsstaates und einer freien Marktwirtschaft. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Anwendung seriöser Geschäftspraktiken sind für die MCH Group selbstverständlich. Sie nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und allen Stakeholdern wahr.
Die Wahrnehmung der Standortverpflichtung und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit sind in den Kapiteln Ziele und Wirtschaft beschrieben. Die MCH Group engagiert sich in wirtschafts- und standortfördernden Institutionen, indem sie diese zum Beispiel durch ihre Mitgliedschaft und/oder Partnerschaft bei speziellen Projekten aktiv und transparent unterstützt.
Swissbau
Beschäftigung
Die MCH Group zählte per Ende Berichtsjahr 2018 insgesamt 1'011 unbefristet angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie 1'074 befristet Angestellte und Aushilfen. Der Personalbestand der Unternehmensgruppe hat damit im Berichtsjahr um acht festangestellte Mitarbeitende zugenommen (0.8%). In diesem Personalbestand ist die Winkler Livecom AG enthalten, die per 31.12.2018 veräussert worden ist.
Die nachstehenden Angaben umfassen alle Gesellschaften, die zu 100% zur MCH Group gehören, oder an denen sie hauptsächlich beteiligt ist.
Die MCH Group hat im Rahmen des notwendigen Restrukturierungsprozesses ein freiwilliges Konsultationsverfahren durchgeführt und mit den Vertretern der Arbeitnehmenden einen Sozialplan ausgearbeitet. Der Sozialplan wird Mitarbeitende unterstützen, die aus strukturellen und organisatorischen Gründen im Rahmen des laufenden Transformationsprozesses ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Damit sollen die Folgen des Jobverlustes gemildert und die Entlassungen so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Zu den Leistungen des Sozialplanes gehören unter anderem eine vom Alter und der Betriebszugehörigkeit abhängige Entschädigung und die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Stellensuche.
Corporate Governance
Die MCH Group richtet sich nach den für die Corporate Governance relevanten Bestimmungen in der geltenden Gesetzgebung, in den Richtlinien der SIX Swiss Exchange sowie in den Verhaltensregeln des Swiss Code of Best Practice. Die Grundlagen des Unternehmens – namentlich die Statuten und Reglemente sowie die Informations - und Kontrollinstrumente – berücksichtigen alle Grundsätze, welche die Führung, Kontrolle und Transparenz des Unternehmens im Sinne einer guten Corporate Governance sicherstellen.
Die MCH Group unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von vielen anderen an der SIX Swiss Exchange kotierten Unternehmen: Die börsenkotierte Holdinggesellschaft MCH Group AG ist gemäss Statuten eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäss Art. 762 des Schweizer Obligationenrechts (OR). Dies bedeutet unter anderem, dass den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie der Stadt Zürich das Recht eingeräumt wird, Vertreter in den Verwaltungsrat zu delegieren.
Details zur Corporate Governance:
Jahresbericht / Corporate Governance
«Code of Conduct»
Die MCH Group hat 2018 einen neuen «Code of Conduct» eingeführt, der die Mitarbeitenden in der Wahrnehmung ihres rechtlich und ethisch korrekten und verantwortungsbewussten Verhaltens unterstützt. Er hält fest, was die MCH Group als Arbeitgeberin von ihren Mitarbeitenden erwartet und dient als Leitplanke für die Entscheidungen im geschäftlichen Alltag.
Alle Mitarbeitenden der MCH Group und alle, die im Namen der MCH Group tätig sind, sind zur Einhaltung des «Code of Conduct» verpflichtet. Verletzungen des «Codes of Conduct» werden untersucht und können Konsequenzen nach sich ziehen. Dies können disziplinarische Massnahmen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber auch die zivil- oder strafrechtliche Belangung der betreffenden Person und auch des Arbeitgebers sein.
Der «Code of Conduct» beschreibt – gestützt auf das Leitbild und die Verhaltensgrundsätze – die Werte und Kultur der MCH Group. Er hält Richtlinien bezüglich Umfeld, Bestechung und unlauterer Vorteile, Geschenke und Einladungen, Interessenkonflikte, Auftragsvergabe, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Insiderinformation und Insiderhandel, Datenschutz und den Umgang mit den Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen fest. Er beschreibt überdies das Vorgehen im Falle von vermeintlichen oder tatsächlichen Verstössen.
«Art Market Principles and Best Practices»
Die Art Basel hat ihr Ausstellerreglement erweitert und eine Reihe von Grundsätzen definiert, welche die Erwartungen der Art Basel an die Aussteller betreffend ihrer Verantwortung gegenüber Künstlern, Anbietern von Kunstwerken, Käufern und ihrer Branche ausdrücken. Gleichzeitig ist ein neuer Prozess bei potenziell kriminellen Handlungen definiert worden.
Die «Art Market Principles and Best Practices» sind in Zusammenarbeit mit Rechts- und Kunstmarktexperten aus der ganzen Welt entwickelt worden. Sie beinhalten zum einen «Best Practice Guidelines», die den Ausstellern professionelle Standards empfehlen, deren Einhaltung im Hinblick auf eine Messeteilnahme für das «Selection Committee» ein Kriterium bei der Prüfung der Bewerbung darstellt. Zum anderen ist im «Legal Compliance Process» das Vorgehen festgehalten, falls es zu kriminellen Handlungen eines Ausstellers im Zusammenhang mit seinen Kunstmarktaktivitäten kommt.
Mit dieser Erweiterung des Ausstellerreglements will die Art Basel einen Beitrag zur Stärkung des internationalen Kunstmarkts leisten, der auf Vertrauen aufbaut und die Künstler schützt und unterstützt. Die «Art Market Principles and Best Practices» sind erstmals bei der Bewerbung für die Teilnahme an der Art Basel Miami Beach 2018 zur Anwendung gelangt.
Markenschutz
Die Marken (Brands) der MCH Group stellen einen bedeutenden Unternehmenswert dar. Der Markenschutz gibt Rechtssicherheit und ist ein klarer Hinweis, dass das geistige Eigentum der entsprechenden Marke bei der MCH Group liegt und von dieser auch geschützt wird.
Aktuell sind beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern rund 250 Wort- und Bildmarken der MCH Group eingetragen.
Das Group Legal Department prüft wöchentlich den Bericht des IGE über die eingetragenen Marken. Bei Verstössen gegen geschützte Marken der MCH Group wird der Schutz mit rechtlichen Massnahmen durchgesetzt.
Schutz des Geistigen Eigentums
Die MCH Group ist Mitglied von «Stop Piracy», der 2005 vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ins Leben gerufenen Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie.
Seit über 30 Jahren setzt sich die MCH Group im Rahmen der Weltmesse für Uhren und Schmuck Baselworld für den Schutz des geistigen Eigentums ein und unterstützt den Kampf gegen Nachahmungen und Fälschungen. An der Baselworld kann sich jeder, der durch die Präsentation eines Objektes an der Messe seine Immaterialgüterrechte verletzt sieht, an das messeinterne Schiedsgericht – das so genannte Panel – wenden. Das Schiedsgericht entscheidet innert Tagesfrist, ob die Rechte an Design, Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken verletzt werden.
Die Weltmesse für Uhren und Schmuck Baselworld ist offizieller Supporter des Responsible Jewellery Council (RJC). Der RJC setzt sich für verantwortungsvolle Praktiken in der Schmuckindustrie ein – von der Förderung der Edelmetalle über die Verarbeitung bis zum Detailhandel. Die mittlerweile über 1'100 RJC-zertifizierten Unternehmen garantieren die Einhaltung der entsprechenden ethischen, menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Grundsätze.
Korruptionsbekämpfung
Eine Antikorruptionsvereinbarung ist seit 1992 Bestandteil der Generellen Anstellungsbedingungen der MCH Group, die als Teil des Arbeitsvertrages von allen Angestellten unterschrieben wird.
Zum Schutz gegen die passive Korruptionsgefährdung dienen die Bestimmungen betreffend der Zulassung der ausstellenden Unternehmen. Diese basieren auf klaren Kriterien, die im Ausstellerreglement festgehalten sind. Bei der Art Basel, bei der die Selektion der zugelassenen Aussteller durch ein internationales Gremium vorgenommen wird, ist ein zweistufiges Zulassungsverfahren mit einer Rekursinstanz eingeführt worden.
Compliance
Es gab 2018 keine Verdachtsmomente, welche eine Überprüfung der Geschäftsstandorte und Geschäftspraktiken im Hinblick auf erhöhte Korruptionsrisiken notwendig gemacht hätten. Es gab keine bestätigten Korruptionsfälle.
Die Einhaltung des Kartellgesetzes und der Bestimmungen der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) werden durch Group Legal Department aktiv unterstützt beziehungsweise sichergestellt. Es gab 2018 keine Verfahren auf Grund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung gegen die MCH Group.