Vergütungen Verwaltungsrat
Auf eine erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats wird verzichtet. Die fixe Vergütung für das Jahr 2019 wurde durch die Generalversammlung am 4. Mai 2018 genehmigt. Der Gesamtbetrag für 2019 beträgt CHF 540'000.– (inklusive Sozialversicherungsbeiträge). Am 2. Mai 2019 wird der Generalversammlung der Gesamtbetrag der fixen Vergütungen für das Jahr 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Der beantragte Gesamtbetrag für 2020 beträgt CHF 540'000.– (inklusive Sozialversicherungsbeiträge).
Die Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen:
a) Nicht-erfolgsabhängige (fixe) Vergütung
Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält ein im Voraus festgelegtes und für alle Mitglieder gleich hohes, fixes Grundhonorar, welches reglementarisch festgelegt ist. Die Honorare des Präsidenten und des Vizepräsidenten sind höher angesetzt. Um der individuellen Verantwortung und Belastung Rechnung zu tragen, werden Mitgliedschaften und Vorsitze in einem Fachausschuss zusätzlich vergütet. Die für jedes Mitglied ermittelte Vergütung wird quartalsweise in bar ausbezahlt.
b) Sitzungsgelder
Pro Sitzung respektive bei mehreren Sitzungen pro Sitzungstag wird ein Sitzungsgeld vergütet, dessen Höhe im Reglement über die Vergütungen des Verwaltungsrats festgelegt ist.
c) Spesen
Alle Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Spesenpauschale. Zusätzliche Ausgaben, beispielsweise für Geschäftsreisen, werden gemäss effektivem Aufwand erstattet.
Für die Aufwendungen des Sekretariats des Verwaltungsratspräsidenten stellt die VISCHER AG jährlich CHF 35'000.– in Rechnung.
d) Aktien, Optionen
Die MCH Group kennt kein Aktien - und Optionsbeteiligungsprogramm für den Verwaltungsrat. Angaben zu den sich im Eigentum der Verwaltungsratsmitglieder befindenden Aktien der MCH Group AG:
Jahresbericht / Verwaltungsrat
e) Antrittsprämien
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats werden keine Antrittsprämien ausgerichtet.
f) Darlehen, Kredite
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats sind im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Darlehen und Kredite gewährt worden.
g) Sicherheiten
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats sind im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden.