Anhang zur Jahresrechnung
1. Grundsätze
1.1 Allgemein
Die vorliegende Jahresrechnung der MCH Group AG mit Sitz in Basel wurde gemäss dem Schweizerischen Rechnungslegungsrecht (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben.
1.2 Bewertungsgrundsätze
Aktiven werden höchstens zu Anschaffungskosten bewertet. Alle in Fremdwährungen gehaltenen Aktiven und Passiven werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen in Fremdwährungen sowie sämtlicher Fremdwährungstransaktionen erfolgt zu den an den jeweiligen Transaktionsdaten geltenden Wechselkursen. Die daraus resultierenden Kursdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Allfällige nicht realisierte Kursgewinne werden zurückgestellt und in der Position "Passive Rechnungsabgrenzungen" ausgewiesen.
1.3 Verzicht auf Geldflussrechnung und zusätzliche Angaben im Anhang
Da die MCH Group AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (Swiss GAAP FER), hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie die Darstellung einer Geldflussrechnung verzichtet.
2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen
2.1 Beteiligungen
Die wesentlichen indirekten Beteiligungen sind im Anhang der Konzernrechnung aufgeführt.
Finanzbericht / Anhang zur Konzernrechnung / Finanzanlagen
Der Kapitalanteil entspricht dem Stimmanteil.
Direkte Beteiligungen an Tochtergesellschaften
2.2 Aktienkapital
Das Aktienkapital besteht per 31.12.2019 aus 6'006'575 Namenaktien im Nominalwert von je CHF 10.00 (unverändert zum Vorjahr).
2.3 Wertberichtigung auf Darlehen
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Winkler Livecom AG wurde im Geschäftsjahr 2018 deren Aktivdarlehen über CHF 6.9 Mio. vollständig wertberichtigt (davon CHF 2.9 Mio. nach Veräusserung).
2.4 Anleihe
Im Rahmen einer Finanzierung der MCH Group AG wurde im 2018 eine CHF Neuemission (Bond) von CHF 100 Mio. aufgenommen mit einer Laufzeit vom 16.05.2018 bis 16.05.2023 (5 Jahre) und einem Coupon von 1.875%. Die Gebühren betreffend die Emission des Bonds werden periodengerecht während der Laufzeit von fünf Jahren der Erfolgsrechnung belastet.
3. Weitere Angaben
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr zwischen 10 und 50.
3.2 Für Verbindlichkeiten Dritter bestellte Sicherheiten
Zur Sicherstellung von werkvertraglichen Pflichten der MCH Live Marketing Solutions AG hat die MCH Group AG Garantien abgegeben, welche per 31.12.2019 CHF 1.0 Mio. (Vorjahr CHF 3.0 Mio.) betragen. Zur Sicherstellung einer Mietzinsgarantie der MC2 wurde eine Garantie von $ 2.5 Mio. gesprochen.
3.3 Eventualverbindlichkeiten
Die MCH Group AG garantiert als Muttergesellschaft die Erfüllung der Verträge (zweckgebundene Investitionsbeiträge und Darlehen) mit den öffentlichen Händen (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich sowie Stadt Zürich) mittels einer abstrakten Zahlungsgarantie.
Die MCH Group AG haftet solidarisch mit der MCH Messe Schweiz (Basel) AG für einen Rahmenkredit von CHF 40.0 Mio. (Vorjahr CHF 70.0 Mio.), welcher durch die MCH Messe Schweiz (Basel) AG zum Bilanzstichtag in Höhe von CHF 40.0 Mio. (Vorjahr CHF 40.0 Mio.) beansprucht wird.
3.4 Verkauf Winkler
Die MCH Group AG hat die Tochtergesellschaft Winkler Livecom AG in Wohlen an das Management der technischen Livekommunikations-Dienstleisterin und einen privaten Investor veräussert. Der Verkauf wurde per 31.12.2018 vollzogen, weshalb sämtliche Vermögenswerte und Schulden zu diesem Zeitpunkt auf die neuen Eigentümer übertragen worden sind. Der Buchwert der Beteiligung an der Winkler Livecom AG wurde bereits im Geschäftsjahr 2017 vollständig wertberichtigt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf wurde im Geschäftsjahr 2018 das Aktivdarlehen der Winkler Livecom AG über CHF 6.9 Mio. ebenfalls vollständig wertberichtigt (davon CHF 2.9 Mio. CHF nach Veräusserung).
3.5 Maximale Dividendenzahlung
Das Finanzierungskonzept mit der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie der Stadt Zürich) bedingt eine maximale Dividendenzahlung von 5% über die gesamte Finanzierungsdauer.
3.6 Bedeutende Aktionäre
Ende 2019 waren 2 360 (Vorjahr 2 629) Namenaktionäre im Aktienregister eingetragen.
Beteiligung 31.12. 2019 (31.12.2018):
- Kanton Basel-Stadt: 33.5% (33.5%)
- Kanton Basel-Landschaft: 7.8% (7.8%)
- LLB Swiss Investment AG: 9.8% (9.9%) 1)
- Kanton Zürich: 4.0% (4.0%)
- Indexatlas AG 3.85% (0%)
- Stadt Zürich: 3.7% (3.7%)
1) Eingetragen im Aktienbuch «Aktionäre mit Stimmrecht» mit 300 328 Aktien (5 % aller Namenaktien).
3.7 Ausweis der Beteiligungsrechte
Beteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat besitzt Aktien im Wert von TCHF 66 (Vorjahr TCHF 13). Der Steuerwert je Aktie beträgt CHF 26.10 (Vorjahr CHF 19.95).
Beteiligung der Mitglieder des Executive Board
Die Mitglieder des Executive Boards besitzen Aktien im Wert von TCHF 41 (Vorjahr TCHF 8). Der Steuerwert je Aktie beträgt CHF 26.10 (Vorjahr CHF 19.95).
3.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
In den vergangenen drei Monaten ist das Geschäft der MCH Group vom Coronavirus (COVID-19) stark beeinträchtigt worden und hat das Unternehmen bereits Anfang Februar gezwungen, die Kunstmesse Art Basel Honkong abzusagen. Inzwischen ist die Firma aufgrund der jüngsten Ereignisse zur Absage, respektive Verschiebung weiterer Messen gezwungen worden.
Am 11. März 2020 hat die WHO die rasche Verbreitung des Virus in über 150 Ländern als Pandemie eingestuft. Die zunehmend radikaleren Massnahmen der Behörden vieler Länder zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus beeinträchtigen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Unternehmen, namentlich in unserer Branche, massiv.
Die damit einhergehende Unsicherheit über den zeitlichen Verlauf der Krise und die wirtschaftlichen Folgen erfordern eine laufende Beobachtung und Neubeurteilung der Lage sowie davon abgeleitet angepasste Massnahmen seitens des Verwaltungsrats und des Managements der MCH Group.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen und die erforderlichen Massnahmen für das Unternehmen einschätzen zu können ist deshalb eine detaillierte Contingency-Planung über alle Geschäftsbereiche erstellt worden. Die daraus abgeleiteten Kostensenkungsmassnahmen und Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter sind sofort eingeleitet worden.
Aufgrund einer sorgfältigen Analyse verschiedener Szenarien sind das Management und der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Liquidität und auch die Eigenkapitalausstattung der Holdinggesellschaft genügend Reserven aufweisen, um den Fortbestand der Gruppe über das Jahr 2020 hinaus zu gewährleisten. Die Contingency-Planung basiert auf einem relativ konservativen Szenario, in dem sich die COVID-19-Situation bis August 2020 erstreckt und die Messeaktivitäten im September wieder aufgenommen werden können.
Infolgedessen erkennt der Verwaltungsrat keine relevante Unsicherheit für die Zukunft der MCH Group und ihrer Gruppengesellschaften.
Die MCH Group wurde durch Anordnungen von Behörden und Forderungen von Kunden im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus in 2020 gezwungen, Events und Projekte abzusagen oder zu verschieben. Da all diese Entscheide im Verlaufe des ersten Quartals getroffen werden mussten, haben sie keine Auswirkung auf Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden per 31.12.2019 und dürfen somit im Geschäftsabschluss 2019 lediglich ausgewiesen aber nicht verbucht werden.
Aus Gruppensicht werden bei einer konservativen Bewertung die möglichen Auswirkungen der Krise das Ergebnis sowie den Cash Flow 2020 nach Contingency-Massnahmen mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag belasten.
Dies resultiert im Wesentlichen auf den erfolgten Absagen der Art Basel Hongkong, der Giardina, der Habitat Jardin, der Verschiebung der Baselworld auf den Januar 2021, dem erwarteten Verlust mehrerer Projekte im Bereich LMS sowie geringer erwarteter Umsätze der im Herbst stattfindenden Messen.
Für die Art-Messen, so auch für die Art Basel Hong Kong, besteht eine Versicherung des Umsatzes für Absagen des Events. Zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung war MCH mit den Versicherungsgesellschaften in laufenden Gesprächen für eine Lösung.
Die ausserordentliche Generalversammlung vom 29.01.2020 hat einen Aktionärsantrag betreffend Einleitung einer Sonderprüfung zur Strategie abgelehnt. Der Aktionär hat das Recht, innert dreier Monate den Richter zu ersuchen, einen Sonderprüfer einzusetzen, was mit entsprechendem finanziellen Aufwand verbunden wäre.